Aqua Society neuer Hype??
Seite 513 von 752 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:14 | ||||
Eröffnet am: | 08.05.09 13:52 | von: Kleine_prinz | Anzahl Beiträge: | 19.775 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:14 | von: Michellettwa. | Leser gesamt: | 1.172.602 |
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Beruhige Dich Mike,um das Schiff kümmern wir uns, wenn die Piraten vertrieben sind :) anders herum macht das wenig Sinn !
Ein Beispiel :
Unternehmer A veröffendlicht seit Jahren keine Berichte ( ist nicht gut )
Unternehmer B veröffentlicht auch seit Jahren keine Berichte ( auch nicht gut)
Nun klagt aber Unternehmer B den Unternehmer A an, das dieser seit Jahren keine Berichte veröffendlicht ! Allein dieses Beispiel zeigt schon,das Unternehmer B denkt der gute zu sein und andere für das gleiche Vergehen als nicht gut hinzustellen zu können !
Posting 12837
ich bin sehr ruhig und entspannt. Bis ihr in die Gänge kommt gibt es nichts Interessantes mehr, um das "ihr" euch kümmern könnt. Ich habe angekündigt, was ich unternehme und das setze ich auch um. Hier gibt es kein Schiff, keine Piraten, sondern das Fehlverhalten eines veröffentlichungspflichtigen Unternehmens.
Posting 12838
Dein Vergleich hinkt. Der Unterschied zwischen diesen beiden Unternehmen ist, dass Unternehmen A fremdes Geld genommen hat und deshalb veröffentlichen muss, um den Geldgebern die Möglichkeit zu geben sich über die Entwicklung des Unternehmens quartalsweise zu informieren. Unternehmen B hat nie Geld fremder Anleger benötigt.
Ich hoffe, Du merkst nun den Unterschied. Ausserdem ist der Inhaber von Unternehmen A mit den Geschäftsberichten bzw. Bilanzen ALLER seiner Firmen im Rückstand. Der Inhaber B ist mit keiner Bilanz im Rückstand. Also bleiben wir bei der hier besprochenen Firma, da gibts genug zu klären.
Nur so als Qualitätstest für die Glaskugel. Und die hatte wieder mal Recht und den Engel bereits Anfang Dezember bei einem der ersten großen Auftritte (wo er uns nach Senegal schicken wollte) richtig identifiziert.
Wer wo wohnt, ist mir ansonsten ziemlich egal, solange die Arbeit nicht darunter leidet.
Unternehmer A ist bei allen Firmen im Rückstand. Mich interessiert jedoch nur das Unternehmen, wo mein Geld mit drin steckt. Wenn Du keine Möglichkeit haben möchtest zu sehen, was die Firma seit Oktober 2006 z. B. mit deinem Geld gemacht hat, so ist das deine Sache. Das Unternehmen ist deshalb auch zurecht von der Börse "entfernt" worden und damit sind auch deine "Firmenanteilsscheine" nicht mehr handelbar. Ich unternehme etwas, Du redest wieder nur. So geht jeder eben seinen Weg und gut ists.
Bzgl. Unternehmen B bist Du auf dem Holzweg. Du scheinst wohl eher Unternehmen C zu meinen und die hat (wie Unternehmen B) hiermit nichts zu tun.
Erkläre mal Deinen Freunden hier,wieso Du Ende Januar noch eine Summe X für jedes durch Dich vertriebene EM zahlen wolltest,wenn es doch angeblich nichts mit Deinem zu tun hat ! Mit Deiner Erlaubnis stelle ich die Beweismail für meine Aussage gerne ein !
Hast du dir schon eine Taucherausrüstung besorgt?
Jetzt stellt sich die Frage andersherum, nicht was zahlt Mike für jedes vertriebene EM, sondern was bietet Aqua dafür, wenn jemand deren Zeug vertreiben soll.
Nein, bei der Anmeldung geschieht nur eine formale Prüfung. Die sachliche Prüfung durch Prüfer des Patentamts wird erst auf Antrag (Prüfungsantrag) durchgeführt. Mit dem Prüfungsantrag kann man sich bis zu 7 Jahre ab Anmeldedatum Zeit lassen.
Nach 18 Monaten wird das Patent jedoch "offengelegt", d.h. es ist als sog. Offenlegungsschrift der Allgemeinheit zugänglich.
Wird das Patent nach der Prüfung erteilt, so wird es als Patentschrift veröffentlicht. Danach hat dann Jedermann die Möglichkeit begründeten Einspruch gegen die Erteilung einzulegen.
Wie lange dauert die Einspruchsfrist?
Die Einspruchsfrist beträgt für deutsche Patente drei Monate ab Erteilung, bei EP-Patenten neun Monate.
http://www.pkds.net/pat-fragen.htm
Die Schutzfähigkeit eines Patentgegenstands nachzuweisen, dauert länger, weil dazu sämtliche einschlägigen Dokumente durchgesehen werden müssen, um keines zu übersehen.
Die Nichtschutzfähigkeit nachzuweisen, geht schneller. Da reicht schon ein einziges Dokument, das nachweist, daß der Patentgegenstand schon früher bekannt war und damit die Neuheit nicht erfüllt ist.
Innerhalb der Einspruchsfrist wird der Einspruch noch vom Patentamt bearbeitet.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist das Patentgericht für Anfechtungen zuständig.
Aber bisher hat noch gar keiner die Absicht, Osers ORC-Patent kaputt zu machen.
Erst wenn ENVA/Ecoenergy meinen, aus dem Patent eine Schutzwirkung für ENVAs Dampfmaschine ableiten und andere Konkurrenzprodukte verbieten zu können, müssen sie selber vor Gericht ziehen. Dann wird bestritten, daß das ENVA-Energiemodul von dem Patent mit geschützt ist (das nachzuweisen ist kein Problem).
Und Du meinst das,das Patentamt dieses Dokument nicht gefunden hätte ?
Es reicht doch, wenn wir etwas finden.
Über das Patentamt verkneif ich mir den Kommentar.
http://www.energiepark-gengenbach.de/pages/news.php?p=10#
#
Du warst nicht 3 Wochen vor Inbetriebnahme in Gengenbach, sondern 11 Wochen vorher da und was sich alles geändert hat kannst Du gerne bei deinem nächsten Besuch ansehen und vergleichen mit damals.
Herr Klug,
ich helfe Dir.
Du warst am 6.09.2011 in Gengenbach.
Beweis gefällig?
http://www.ariva.de/forum/...y-neuer-Hype-376069?page=323#jumppos8088
weißt Du was Inbetriebnahme bedeutet?
Testphase bzw. Testlauf, darüber warst Du auch immer auf dem Laufenden. Schade, dass Du nicht viel davon behalten hast... aber nicht mein Problem.
Und dafür habt ihr solange gegrübelt? Na bravo.
Bzgl. der sehr oft geposteten Patentnummer äußere ich mich nicht mehr... es genügt meinerseits ein bedauerndes Kopfschütteln.
Moderation
Zeitpunkt: 27.04.12 14:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Belege für Behauptung fehlen.
Zeitpunkt: 27.04.12 14:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Belege für Behauptung fehlen.