Abacho überbewertet
http://www.myhammer-holding.de/deutsch/...zum-stichtag-31.12.2009.php
selbst eine neue richtige Bilanz 2009 aus der falschen alten erstellen bzw. eine neue richtige Gewinn- und Verlustrichtung 2009 aus der falschen alten?
Frage an Euch: Ist das Unternehmen, das eine falsche Bilanz und eine falsche Gewinn- und Verlustrechung damit aus dem Schneider, dass es eine Ad-hoc-Meldung wie die obige absetzt, oder muss es auch eine komplette jetzt richtige Bilanz und eine komplette jetzt richtig Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen.
Für mich ergibt sich die Neuvorlage einer kompletten neuen richtigen Bilanz und einer kompletten neuen richtigen Gewinn- und Verlustrechnung schon aus den allgemeinen Grundsätzen der Bilanzklarheit und der Bilanzkontinuität, wenn es denn keine spezielle Regelung geben sollte.
http://www.myhn.de/
von der Zeitschrift "Der Aktionär" angesichts der Zahlen aus #1277 noch zutrifft:
10.08.2010 |
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US-Expansion von MyHammer: Auf den Spuren von eBay und Yahoo!
Florian Söllner
Hammer-Meldung von MyHammer. Der Handwerks-König will in die USA expandieren. Das eröffnet große Chancen und dürfte der Aktie weiter Auftrieb geben.
Hier ein Aspekt, wie die Korrekturen beschaffen sein müssen.
Inhalt der Fehlerbekanntmachung und der Anordnung der BaFin
Die Fehlerveröffentlichung hat nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG den Fehler samt den wesentlichen
Teilen der Begründung der Feststellung zu enthalten. Dementsprechend bezeichnet die
BaFin im Tenor ihrer Bekanntmachungsanordnung den Fehler und gibt dort auch die wesentlichen
Gründe an, die das Unternehmen ebenfalls zu veröffentlichen hat. Dies gilt unabhängig
davon, ob die DPR oder die BaFin selbst den Fehler festgestellt hat. In der eigentlichen Begründung
des Bescheides folgt die Darstellung der tatsächlichen Grundlagen und eine rechtliche
Würdigung.
Eine nur teilweise Veröffentlichung von Rechnungslegungsverstößen kommt grundsätzlich nicht
in Betracht, weil der Kapitalmarkt über die festgestellten Verstöße auch insgesamt zu informieren
ist, wenn sich die Rechnungslegung nach Überprüfung als fehlerhaft erwiesen hat.
57 Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.01.2009 – Az.: WpÜG 1/08 und 3/08.
212
Stand 28. April 2009
§ 37q Abs. 2 WpHG sieht zwar nicht vor, dass die BaFin dem Unternehmen den exakten
Wortlaut der Fehlerveröffentlichung vorgibt, die inhaltlichen Vorgaben der BaFin für die Veröffentlichung
sind jedoch bindend. Der Wortlaut der Veröffentlichung muss dem Ziel des Bilanzkontrollverfahrens
gerecht werden und eine objektive und wahrheitsgetreue Information
des Kapitalmarktes über festgestellte Fehler ermöglichen. Es sind daher alle Formulierungen
zu unterlassen, die diesem Zweck zuwiderlaufen oder den vom Gesetzgeber durchaus gewollten
Sanktionscharakter der Veröffentlichung unterlaufen. Ebenso unzulässig ist die Aufnahme
zusätzlicher Angaben, die den Eindruck erwecken, als seien sie von DPR oder BaFin überprüft
worden. Nicht zulässig sind danach Kommentierungen, relativierende oder in anderer Weise
abschwächende Aussagen, die den Inhalt der Fehlerfeststellung verwässern oder verschleiern.
Darunter fallen insbesondere auch Zusätze, die die Existenz eines Fehlers abstreiten oder dessen
Bedeutung herunterspielen.
http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/...ntenleitfaden_2009.pdf
http://www.deraktionaer.de/aktien-deutschland/...yahoo---12393969.htm
Über den Stand der Expansion in den USA könnt Ihr Euch auf www.myhn.de informieren.
http://www.proprofs.com/flashcards/...search=fdasfdsfdsf&tag=true
Nun ja, der Zahn der Zeit nagt doch an einem.
Gab es wirklich keine Interessenkonflikte, wenn man bedenkt, dass er eine Coupon-Unternehmen aufbaute, während MyHammer das unterließ, obwohl es meines Erachtens hervorragend zum Bekanntheitsgrad von MyHammer, dem Namen und der Zielgruppe der Konsumenten gepasst hätte?
Seine schnell aufgebaute Coupongruppe hat Samwer inzwischen verkauft.
https://www.cortalconsors.de/Kurse-Maerkte/Aktien/...FRA&range=1y
und vergleicht einmal vor dem Hintergrund dieser Entwicklung die Aussagen in diesem Thread und die Aussagen im Thread von Jamin Gottfried, die beide ca. 13 Monate alt sind.
Auch für das vierte Quartal 2010, dessen Ergebnisse wir noch nicht erkennen, erwarte ich Umsätze, die unter den Umsätze des Ausgangsquartal in 2010 liegen und weiterhin dicke Verluste.
http://www.myhn.de/
http://www.local.com/coupons/?location=Los+Angeles%2c+CA
Interessant ist das in diesem Bereich mit anderen Unternehmen sowohl die Sammwers als auch Holtzbrink angetreten sind. Hier stellt sich also die Frage, ob eine "Stallregie" dazu führte, dass diese großartige Chance nicht wahrgenommen wurde.
Moderation
Zeitpunkt: 05.03.11 17:24
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Bashversuch - Bitte bei den Fakten bleiben und angemessen formulieren.
Zeitpunkt: 05.03.11 17:24
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Bashversuch - Bitte bei den Fakten bleiben und angemessen formulieren.
Melder: JaminGottfried
Zeitpunkt: 05.03.11 15:06
Grund: "Preise für Märkte, die keine fast keine sind" -> Bashing
Ich nehme das mit "fast keine sind" zurück und mildere das auf "sehr klein sind" ab. Denn auf der einen Seite hören wir immer wieder, dass MyHammer der klare Marktführer sei, aber die Umsätze von MyHammer sind auch nach mehr als sechs Jahren Marktbearbeitung noch sehr klein.
http://www.myhammer-holding.de/cms/upload/pdf/...konzernabschluss.pdf
Ein Bericht für 2010 liegt noch nicht vor. Auch das erlaubt Euch meines Erachtens die Größe und Relevanz dieses Marktes einzuschätzen.
http://www.myhammer-holding.de/deutsch/...m-stichtag-31.12.2009_2.php
Und natürlich möchte er auch wissen, wie sich dadurch das Eigenkapital z.B. zum 30.6.2010 verändert hat.
http://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/...N=147419&timeSpan=6M
Quelle: myhn.de
Meint Ihr, dass das eher ein Erfolg oder eher ein Misserfolg ist?
Moderation
Zeitpunkt: 08.03.11 19:54
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - im ersten Absatz.
Zeitpunkt: 08.03.11 19:54
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - im ersten Absatz.