Aqua Society neuer Hype??
Seite 491 von 752 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:14 | ||||
Eröffnet am: | 08.05.09 13:52 | von: Kleine_prinz | Anzahl Beiträge: | 19.775 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:14 | von: Michellettwa. | Leser gesamt: | 1.172.206 |
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Noch mal für Dich ! Das Patent wurde erteilt,wieso dann die
Patentanwaltskanzlei federn und teeren,die haben doch gute Arbeit geleistet !
@Herr Klug und Frau Schlau
Frage: Habt ihr mittlerweile die schriftliche Bestätigung von Ecoenergy bzw. ENVA Systems mit dem Wortlaut (siehe mein Posting 12230) bekommen?
Auszug aus meinem Posting:
Es gibt jedoch eine ganz einfache Möglichkeit: Eine offizielle Mitteilung von ENVA Systems (oder Ecoenergy), dass die oft gepostete Patentnummer auch die Anordnung von Wälzkolbengebläse (als Entspannungseinrichtung) und Generator voll und ohne Einschränkung patentrechtlich schützt. Wenn diese offizielle Mitteilung kommt, dann wäre dies eine wundervolle Mitteilung (vor allem für die Aktionäre)! Solange diese offizielle Mitteilung (eben genau mit diesem Wortlaut) nicht kommt, darf man davon ausgehen, dass dieses Patent eben nur das ORC-Verfahren schützt.
Bisher gibt es nur die nicht fundierte Behauptung zweier User aus diesem Thread. Die zählt weder als Beweis noch gibt sie Aktionären die Sicherheit, dass dies wahr ist. Des weiteren nutzt eure Behauptung keinem Aktionär, um rechtlich vorgehen zu können. Einzig die schriftliche Stellungnahme seitens Aqua Society, ENVA Systems oder Ecoenergy gibt Aktionären etwas in die Hand, um mithilfe von Behörden auf die ein oder andere Art zu ihren rechten zu kommen.
Ich verstehe also nicht, weshalb hier wieder diese Diskussion aufflammt, obwohl keine Seite aktuelle Fakten aufweisen können.
Meinerseits werde ich keine weiteren Fakten hier ins Board stellen, auf die ich als Privatmann keinen Zugriff hätte. Zum Thema Patent werde ich mich sowieso nicht mehr äußern, da dazu bereits alles geschrieben wurde und ich jedes weitere Posting als Zeitverschwendung ansehe.
Jedoch werde ich Postings (wie bisher), die entweder bewusst oder unbewusst unwahr sind oder die offensichtlich Personen oder Firmen diffamieren, zum Beweis sichern und den Behörden zur Strafverfolgung zur Verfügung stellen.
Das sind Fakten !
# Über einen Antrag des Anmelders kann nicht teilweise entschieden werden. Wenn beantragt ist, die Anmeldung mit mehreren Patentansprüchen der Patenterteilung zugrundezulegen, und einer dieser Ansprüche sich als nicht gewährbar erweist, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden. Die übrigen Patentansprüche fallen dann notwendig mit dem nicht gewährbaren Anspruch, ohne dass es einer Prüfung und Begründung dahin bedarf, ob diese übrigen Patentansprüche etwas Schutzfähiges enthalten (BPatGE Bd 16, S130).
Es gibt doch ein erteiltes Patent ! Und in diesem Patent steht unter den Ansprüchen 1 bis 19 was geschützt ist ! Was soll da noch bestätigt werden ist doch schon amtlich bestätigt !
# Meinerseits werde ich keine weiteren Fakten hier ins Board stellen, auf die ich als Privatmann keinen Zugriff hätte. Zum Thema Patent werde ich mich sowieso nicht mehr äußern, da dazu bereits alles geschrieben wurde und ich jedes weitere Posting als Zeitverschwendung ansehe.
Außer eine Einschreibequittung ist an Fakten nichts zu finden !
Du bestehst so auf Gesetzestreue,aber das Patent was nach gesetzlichen Vorschriften erteilt wurde,erkennst Du nicht an ! Da werden alle zu Feinden,die es sich erlauben eine durch Fakten belegte Meinung zu vertreten . Wenn das EM noch so da steht,wie es zwei Wochen vor Inbetriebnahme da stand,dann ist es geschützt! Punkt .
es tut mir wirklich leid, aber ich kann nur nochmals auf mein letztes Posting verweisen und hierbei (da wirklich wichtig) auf
Es gibt jedoch eine ganz einfache Möglichkeit: Eine offizielle Mitteilung von ENVA Systems (oder Ecoenergy), dass die oft gepostete Patentnummer auch die Anordnung von Wälzkolbengebläse (als Entspannungseinrichtung) und Generator voll und ohne Einschränkung patentrechtlich schützt. Wenn diese offizielle Mitteilung kommt, dann wäre dies eine wundervolle Mitteilung (vor allem für die Aktionäre)! Solange diese offizielle Mitteilung (eben genau mit diesem Wortlaut) nicht kommt, darf man davon ausgehen, dass dieses Patent eben nur das ORC-Verfahren schützt.
und auf
Meinerseits werde ich keine weiteren Fakten hier ins Board stellen, auf die ich als Privatmann keinen Zugriff hätte. Zum Thema Patent werde ich mich sowieso nicht mehr äußern, da dazu bereits alles geschrieben wurde und ich jedes weitere Posting als Zeitverschwendung ansehe.
Jedoch werde ich Postings (wie bisher), die entweder bewusst oder unbewusst unwahr sind oder die offensichtlich Personen oder Firmen diffamieren, zum Beweis sichern und den Behörden zur Strafverfolgung zur Verfügung stellen.
Zeitpunkt: 15.04.12 15:59
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Anschuldigung ohne Beleg - Solche Aussagen bitte im Posting belegen oder davon absehen.
Deine Interpretationen des Patentgesetzes zählen eben einmal nicht als Fakten und nicht als Wahrheit. So ist nun einmal die Realität (meine Auslegung zählt ebenfalls genausowenig als Fakt bzw. Wahrheit).
Wenn Du Dir etwas von den Herren oder sonstwem erzählen läßt, dann ist dies deine eigene Entscheidung. Die toleriere ich zu 100%. Im Gegenzug erwarte ich, dass meine Entscheidung ebenso toleriert wird. Zu gegebener Zeit wird jeder sehen, wie die Faktenlage ist.
Im Gegensatz zu deiner Aussage im Posting sehe ich hier im Thread und auch draussen in der realen Welt keinerlei Feinde diesbezüglich. Also diese Aussage deinerseits kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, muss ich aber auch nicht.
Zeitpunkt: 15.04.12 15:58
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Das Gesetz sagt aber folgendes !
# Über einen Antrag des Anmelders kann nicht teilweise entschieden werden. Wenn beantragt ist, die Anmeldung mit mehreren Patentansprüchen der Patenterteilung zugrundezulegen, und einer dieser Ansprüche sich als nicht gewährbar erweist, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden. Die übrigen Patentansprüche fallen dann notwendig mit dem nicht gewährbaren Anspruch, ohne dass es einer Prüfung und Begründung dahin bedarf, ob diese übrigen Patentansprüche etwas Schutzfähiges enthalten (BPatGE Bd 16, S130).
Das sind Fakten !
nun mal ganz deutlich:
Ich schreibe hier im Thread nicht und werde es auch niemals tun, wie die Vermarktung des JOMIK-Systems voran geht. Dies hat weder mit Aqua noch ENVA noch Ecoenergy zu tun. Ich werde mich auch zu keiner Äußerung hinreissen lassen, ob wir zufrieden sind oder nicht. Ich bin hier einzig als Aktionär, ob Du oder Ihr es glaubt oder nicht ist mir vollkommen gleichgültig.
und nochmals ganz deutlich:
Ich habe keinerlei Vorteil meine Zeit hier als Unternehmer zu vergeuden. Es bringt mir keinen Vorteil (jedenfalls finde ich beim besten Willen keinen). Solltest du mir einen Vorteil nennen können, dann bitte - raus damit.
...nun wieder zu Aqua:
Ihr "altgedienten" Aktionäre habt euch jahrelang nicht gewehrt... also was soll ich davon halten, dass ich jetzt angefeindet werde, weil ich Recht fordere für fehlende Geschäftsberichte, die bereits seit Ende 2006 vorliegen hätten MÜSSEN.
Ich bin sicher keine Mutter Theresa, weil ich nun alles unternehmen werde, um genau diese Rechte einzufordern. Davon profitieren zwangsläufig ALLE Aktionäre und nicht nur ich... daran kann ich nichts ändern. Mein Verhalten hat auch nichts mit miesen Spielchen zu tun, was soll der Blödsinn??? Es ist jedem Aktionär seine eigene Entscheidung, wie lange er bereit ist zu warten. Ich habe mich entschieden rechtzeitig etwas zu unternehmen und Punkt. Seit ich das Geschäftsverhalten der Herren hautnah erlebt habe (und darüber warst Du immer informiert) und weitere Erkenntnisse bekannt wurden, hat sich meine Haltung eben grundlegend geändert. Noch offener und transparenter kann man sich nicht verhalten.
Also toleriere meine Entscheidung in gleichem Maße, wie ich deine oder die anderer Aktionäre toleriere. Das ist recht einfach, denke ich.
Die Aktionäre sollen versuchen von den Verantwortlichen diese Bestätigung in schriftlicher Form zu bekommen und Thema erledigt.
Schönen Sonntag alle.;)
Zeitpunkt: 15.04.12 15:58
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Siehe hier !
# Über einen Antrag des Anmelders kann nicht teilweise entschieden werden. Wenn beantragt ist, die Anmeldung mit mehreren Patentansprüchen der Patenterteilung zugrundezulegen, und einer dieser Ansprüche sich als nicht gewährbar erweist, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden. Die übrigen Patentansprüche fallen dann notwendig mit dem nicht gewährbaren Anspruch, ohne dass es einer Prüfung und Begründung dahin bedarf, ob diese übrigen Patentansprüche etwas Schutzfähiges enthalten (BPatGE Bd 16, S130).
Dieses Gesetz aus # 12300 beantwortet Deine Frage !
Was mich wundert,Du hast als Aktionär einen Brief geschrieben , wieso hast Du diese Frage nicht selber gestellt? Laut Deiner Aussage wäre eine positive Antwort,eine wundervolle Mitteilung für alle Aktionäre
"Das sind Fakten!" Fakten, die du nicht verstanden hast.
Anstatt irgendwelches völlig aus dem Zusammenhang gerissenes Zeug abzuschreiben und uns hier als Fakten anzubieten, solltest du dir erst mal die Sache ansehen, wo du das herausgerissen hast.
Du versuchst mit dem Verweis auf eine Entscheidung des Bundespatentgerichtes (BPatGE Bd.16 S.130) zu "beweisen", daß der Patentschutz nicht auf einzelne Ansprüche begrenzt werden kann, sonder nur auf alle zusammen erteilt oder für alle zusammen abgelehnt werden kann.
Dein "Beweis" beweist aber genau das Gegenteil von dem, was du uns weismachen willst.
In diesem Rechtsstreit ging es um die Patentanmeldung DE19713704. Diese Patentanmeldung enthielt ursprünglich 17 Patentansprüche und ist vom Patentamt abgelehnt worden, weil der Inhalt zahlreicher Ansprüche nicht neu war. depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet
Gegen diese Ablehnung haben die Anmelder Beschwerde beim Patentgericht eingelegt und den Antrag gestellt, das Patent unter Weglassung der nicht schutzfähigen Patentansprüche zu erteilen. Dazu wurden die als schutzfähig erachteten Patentansprüche neu geordnet und numeriert und als Patentansprüche 1 bis 8, hilfsweise in einer anderen Anordnung als Patentansprüche 1 bis 6 zur Patenterteilung beantragt.
Das Patentgericht ist zu der Auffassung gekommen, daß von der ersten Anordnung mit den Patentansprüchen 1 bis 8 der Anspruch 7 nicht schutzfähig ist und hat deshalb die Erteilung der Ansprüche 1 bis 8 abgelehnt.
Am hilfsweisen Antrag zur Patenterteilung mit den Ansprüchen 1 bis 6 hatte das Patentgericht nichts zu beanstanden und entschieden, daß das Patent mit den Patentansprüchen 1 bis 6 erteilt wird. juris.bundespatentgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py
Es war also sehr wohl möglich, den Patentschutz von ursprünglich 17 beantragten Patentansprüchen auf bloß noch 6 einzugrenzen.
Es gab dann ein Patent mit 6 Ansprüchen :)
# das Patent unter Weglassung der nicht schutzfähigen Patentansprüche zu erteilen. Dazu wurden die als schutzfähig erachteten Patentansprüche neu geordnet und numeriert und als Patentansprüche 1 bis 8, hilfsweise in einer anderen Anordnung als Patentansprüche 1 bis 6 zur Patenterteilung beantragt.
Das sind Fakten :)
Also ist auch Fakt das alle 19 Ansprüche neu sind , da ja Patent http://ip.com/patent/EP1702140B1 erteilt wurde !
"Fakt ist und dies ist klar zu lesen, das es in keinem erteilten Patent ungeschützte Ansprüche geben darf !"
Da geb ich dir sogar Recht. Die Betonung liegt auf "geben darf".
Und um dies zu erfüllen, ist es erforderlich, die Patentlage mit der Rechtslage in Übereinstimmung zu bringen. Gegenwärtig ist dies nicht gegeben.
Die Schußfolgerung, daß alle in dem Patent stehenden Ansprüche schutzfähig und geschützt wären, weil das Patent erteilt worden ist, die rechne ich dir mal als absolute "Obrigkeitsgläubigkeit" an.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Patenterteilung mit nicht schutzfähigen Ansprüchen ist eine rechtwidrige Fehlentscheidung des Patentamtes. Diese wird mit Sicherheit vom Patentgericht revidiert werden, sobald jemand dieses Patent zum Gegenstand eines gerichtlichen Rechtsstreites macht (z.B. wenn ENVA/Ecoenergy meinen, damit irgendwelche Konkurrenzprodukte verhindern zu können, oder wenn ein Konkurrent den Widerruf des Patentes einklagt, um dessen weiteren Mißbrauch durch falsche Angaben des Patentinhabers/Lizenzinhabers über den Schutzbereich zu unterbinden).