Beamte, die Maden im Speck
Gut jetzt, Posting #1227 nochmal (es war Bezug zu noks Ausführungen)
Die Titelleiste:
Inzwischen wird schon fast alles "verwässert"
der Text im Textfeld:
Arbeitnehmerrechte (was ist das?), zensur schlägt nur so um sich um, "XXX". und political correctness überall (sonst Sanktionen aller Art) - im Netz der NWDG (Heiko Maas's Netzwerkdurchsetzungsgesetz) - und und und ...
Naja, die sind glaube ich nicht so dumm (aber sich so zu stellen ist bequem)
Also: Wenn man keine Ahnung hat... einfach mal die Kresse halten!
Also es stimmt wirklich: wenn man keine Ahnung hat... einfach mal die Xresse halten!
Bei ambulanten Behandlungen in einer Klinik blieb alles beim Alten.
Die Erstattungen der Beihilfe orientieren sich nicht an denen der PK - eher andersherum!
Der Beamte hat im Gegensatz zum gesetzlich Versicherten die Rechnungen zu begleichen - dabei sieht er übrigens genau, was alles so repariert worden ist. Für diese Rechnungen gilt in der Regel eine Zahlungsfrist von 4 Wochen. In dieser Zeit sind die Anträge Bei PK und Beihilfe (sogar in den Ferien) längst bearbeitet (in Aurich übrigens mit spitzer Feder) und das Geld auf dem Konto gelandet.
Ob das jetzt mit der letzten Rechnung über 18.000 € für einen stationären Aufenthalt alles reibungslos klappen wird, bereitet mir trotz allem durchaus schlaflose Nächte.
würde ja gerne mal wissen aus welcher galaxie der wirklich kommt :)))))
was für ein armer aufschneider :))))
Das Land wird vor die Hunde gehen.
Das Land geht vor die Hunde!
Welche Alimentation angemessen ist, bedarf der Konkretisierung durch den Gesetzgeber und ist von den jeweiligen Verhältnissen abhängig. Bei der Bestimmung der Höhe der amtsangemessenen Besoldung hat sich der Besoldungsgesetzgeber an der Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse sowie dem allgemeinen Lebensstandard zu orientieren.
Das Alimentationsprinzip als verfassungsrechtliche Basis der Beamtenbesoldung verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Die Angemessenheit der Alimentation des Beamten bestimmt sich auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen, die auf Grundlage vergleichbarer Ausbildung bei entsprechend erbrachten Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258, 293 f.).
Unter Gleichheitsaspekten kann das Bundesverfassungsgericht, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegenstehen, nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Sachverhalten als evident sachwidrig erweisen (vgl. BVerfGE 65, 141, 148 f.; 110, 353, 364 f.). Es kann nicht prüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat (vgl. BVerfGE 103, 310, 320).
Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermöglicht (vgl. BVerfGE 8, 1, 14; 114, 258, 287).
Bei der Bemessung des Nettoeinkommens können unterschiede in der Belastung von Bedeutung sein. So sind die den Beamten treffenden Unterhaltslasten realitätsgerecht zu berücksichtigen. Die Bezüge sind so zu bemessen dass Beamte der gleichen Besoldungsstufe sich in der Lebenswirklichkeit ohne Rücksicht auf die Größe der Familie annähernd das Gleiche leisten können muss (vgl. BVerfGE 44, 249, 267; 81, 363, 376).
Der Gesetzgeber überschreitet seinen Gestaltungsspielraum, wenn die Höhe der Bezüge den tatsächlichen Unterhaltskosten nicht mehr entspricht und der Beamte so mit wachsender Kinderzahl den ihm zukommenden Lebenszuschnitt (Lebensstil) nicht mehr erreichen kann (vgl. BVerfGE 99, 300, 316).
Das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verlangt in einem solchen Fall zusätzliche Leistungen, um die Auszehrung der allgemeinen Gehaltsbestandteile durch Unterhaltsleistungen zu verhindern (BVerfGE 44, 249, 275).
Das Ergebnis findet man dann hier:
http://www.bankingportal24.de/finanzredaktion/485/...ls-alle-anderen/
Die Höhe der Pensionen muss an das Niveau der Renten angepasst werden. Die bereits beschlossenen Rentenkürzungen sollten wirkungsgleich in das Beamtenrecht übertragen werden.
Wehr- und Zivildienstzeiten sollten bei Rentnern und Pensionären im vollen Umfang angerechnet werden. Die vorgezogenen Altersgrenzen für bestimmte Beamte gehören gestrichen.
Die Beitragsmessungsgrenzen für Angestellte sollten analog auf für Staatsdiener gelten. Sämtliche Veränderungen der Beitragssätze zu den Sozialversicherungen sowie Leistungskürzungen für Arbeitnehmer müssen äquivalent auch auf Beamte angewendet werden.
Die Familienzuschläge für Beamte müssen an alle Bürger gezahlt oder abgeschafft werden. Das Elterngeld darf nicht höher sein als bei Arbeitern oder Angestellten. Es kann nicht sein, dass Beamtenkinder mehr wert sind als andere.
Die Beihilfe, also die staatliche Krankenfürsorge für Beamte, hat heute keine Berechtigung mehr. Sie gehört übrigens nicht zu den "hergebrachten Grundsätzen" des Beamtenrechts und könnte mit einfacher Mehrheit im Bundestag gestrichen werden.
Um den Progressionsvorteil bei der Einkommensteuer zu mildern, sollten Beamteneinkommen für die steuerliche Veranlagung fiktiv um 25 Prozent erhöht werden. Gleichzeitig müssten sämtliche staatliche Alimentationsleistungen der Einkommensteuer unterliegen - entsprechend der Behandlung der "geldwerten Vorteile" bei Arbeitnehmern.
Die Doppelbesteuerung von Rentnern sollte durch die Einführung entsprechender Freibeträge vermieden werden.
Die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sollten auch für Beamte gelten.
2004 wurde das Sterbegeld in Deutschland abgeschafft - außer für Beamte und Abgeordnete. Auch hier sollte gleiches Recht für alle gelten.
“Größter Einzeletat bleibt der Haushalt des Ministeriums für Arbeit und Soziales mit knapp 140 Milliarden Euro.“
Das ist noch nicht mal die Hälfte, was das deutsche Beamtentum kostet.
https://mobil.stern.de/news/...e-von-341-milliarden-euro-7968082.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/...fuer-den-staat-15284814.html
Fazit: Man könnte genauso gut behaupten, die Kriminalitätsrate sei gesunken ...
Allein 41 Milliarden Euro macht die Mineralölsteuer aus - natürlich ohne den zusätzlichen Aufschlag der Mehrwertsteuer.
Bezahlt wird der Sprit übrigens von Einkommen, welches ebenfalls versteuert wurde.
https://www.welt.de/wirtschaft/article173181909/...eit-14-Jahren.html
https://www.welt.de/wirtschaft/article126829990/...te-Weltspitze.html
https://www.rheinpfalz.de/lokal/artikel/...ere-bezahlung-von-beamten/
30 Urlaubstage, keinen Stress, gut geregelte Arbeitszeiten, mental sorgenfrei, keine körperlich schwere Arbeit und private Krankenversorgung.
“Seit 2014 gibt die Stadt alljährlich ein externes Gutachten zu den zukünftigen Pensionskosten in Auftrag. Der Gutachter, der diesmal die Prognose erstellte, errechnete eine Lücke von 3,3 Milliarden Euro. Begründung: Er legte nicht die Standard-„Sterbetafeln“ zugrunde, sondern orientierte sich an der tatsächlichen Lebenserwartung Hamburger Beamte. Und die leben länger als der Durchschnittsdeutsche.“
https://mobil.mopo.de/hamburg/...ginalReferrer=http://www.google.com/
12,6 Millionen Nettosteuerzahler.
Und die großen Ausgabeposten kommen erst noch ...
https://www.liberale.de/content/...er-werden-abkassiert-wie-nie-zuvor
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/...nland-pfalz-100.html
Tarifabschlüsse der Streikenden automatisch übernehmen?
Wenn also die untersten Entgeltgruppen wie Kita-Erzieherinnen im öffentlichen Dienst medienwirksam streiken, um bei der steuerzahlenden Bevölkerung Solidarität hervorzurufen,
wird dieser Tarifabschluss dann automatisch auch auf die Besoldungsstufen A16 und W3 übertragen.
Wieso heben dann Beamte das fehlende Streikrecht als Nachteil hervor???
Es ist eh völlig entbehrlich, dass übernehmen für sie ja die Kita-Erzieherinnen ...
https://www.beamtenbesoldung.org/beamtenbesoldung/rheinland-pfalz.html
Das überlassen sie besser den untersten Entgeltgruppen im Öffentlichen Dienst.
Vermeintlich bemitleidenswerte Kita-Erzieherinnen sind da deutlich effektiver.
Tarifabschluss 2018 wird übertragen
Am 20. Juni 2018 hat das Beteiligungsgespräch zum Entwurf des „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 - 2019 - 2020“ stattgefunden. Mit dem Gesetz soll das Volumen des Tarifabschlusses aus dem April 2018 (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD)
zeit- und wirkungsgleich(!) auf die Beamten und Versorgungsempfänger = Pensionäre übertragen werden.
Konkret würde dies folgende Erhöhungsschritte bedeuten:
2,99 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018 (Abzug von 0,2 Prozent zugunsten der Versorgungsrücklage bereits berücksichtigt)
3,09 Prozent zum 1. April 2019
1,06 Prozent zum 1. März 2020“
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/...t-werden_144_456002.html
https://www.ariva.de/forum/...den-im-speck-479513?page=47#jumppos1191
Und nun - man höre und staune -
wurden die Zahlen für 2017 herausgegeben, die zu einhundert Prozent aus steuerlichen Mittel finanziert werden:
57,700 Milliarden Euro - rein nur für die Pensionen
https://m.focus.de/politik/deutschland/...-ausgegeben_id_9357751.html
2018 wird der Betrag durch die steigende Anzahl an Pensionären und durch die vom Öffentlichen Dienst erstreikten Anpassungen, noch höher sein.
Die Gesamtkosten des deutschen Beamtentums samt aktiver Besoldung, Gesundheitsvorsorge, Familien- und Kinderzuschläge sowie sonstige Vergünstigungen von insgesamt ca. 250 bis 280 Mrd Euro gibt man nach wie vor nicht bekannt.
Ähnliche Beträge dürften auch für den personell größeren Öffentlichen Dienst anstehen, obwohl der pro Person den Steuerzahler teils deutlich günstiger kommt, nicht nur wegen der teilweisen Gegenfinanzierung (z.B. durch Gebühren für Dokumente, Müllabfuhrgebühren, Fahrkarten für den ÖPNV etc.)
Nach dem Motto, wer nicht spurt, den entziehen wir die goldenen Fleischtöpfe.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/...-verlieren-15731995.html