Aqua Society neuer Hype??


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Neuester Beitrag: 25.04.21 13:14
Eröffnet am:08.05.09 13:52von: Kleine_prinzAnzahl Beiträge:19.775
Neuester Beitrag:25.04.21 13:14von: Michellettwa.Leser gesamt:1.171.328
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11284 Postings, 5450 Tage Herr klug - schlauBorealis für Dich nochmal

 
  
    #11751
3
28.03.12 15:02
Zum Patent gehören ! Zeichnung , Ansprüche und die Erläuterung dazu ! Nach zu lesen im Patentgesetz Paragraph 13 !  

Was ist geschützt ?

In einer Patentschrift gibt es stets einen oder mehrere durchnumerierte Sätze, die mit "Patentansprüche" überschrieben sind. Häufig ist nur der erste Satz wichtig. Stimmen die in diesem Satz aufgezählten Merkmale mit einem benutzen Gegenstand oder einem benutzen Verfahren überein, so fällt der Gegenstand oder das Verfahren in den Schutzbereich des Patentes ( 144 Patentgesetz).  

3797 Postings, 7340 Tage BorealisLöschung

 
  
    #11752
1
28.03.12 15:06

Moderation
Zeitpunkt: 29.03.12 10:50
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - Bitte belegen.

 

 

11284 Postings, 5450 Tage Herr klug - schlauBorealis

 
  
    #11753
2
28.03.12 15:08
Häufig ist nur der erste Satz wichtig. Stimmen die in diesem Satz aufgezählten Merkmale mit einem benutzen Gegenstand oder einem benutzen Verfahren überein, so fällt der Gegenstand oder das Verfahren in den Schutzbereich des Patentes ( 144 Patentgesetz).

Und hier für Dich Anspruch 1 also Satz eins !

#  Verfahren zur Umwandlung von in einem Verdampfer (6) anfallender Wärmeenergie in mechanische Energie durch Entspannung eines dampfförmigen Arbeitsmittels, das in dem Verdampfer (6) verdampft und in einer Entspannungsvorrichtung (2) entspannt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Entspannungsvorrichtung (2) als Niederdruck-Entspannungsvorrichtung ausgeführt ist, die als Wälzkolbengebläse (2) ausgebildet ist, in dem das Arbeitsmittel entspannt wird und dabei Wärmeenergie in mechanische Energie umgewandelt wird.  

11284 Postings, 5450 Tage Herr klug - schlauBorealis

 
  
    #11754
2
28.03.12 15:09
# Das Patentamt sieht das genauso wie ich und hat im Prüfbericht eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß wegen fehlender Neuheit und fehlender erfinderischer Leistung von diesem Patentanspruch nichts geschützt ist.

Beweise mit Link bitte !  

11284 Postings, 5450 Tage Herr klug - schlauBorealis

 
  
    #11755
3
28.03.12 15:28
Hier die Patentbeschreibung für Dich !

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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Umwandlung von in einem Verdampfer anfallender Wärmeenergie in mechanische Energie durch Entspannung eines dampfförmigen Arbeitsmittels, das in dem Verdampfer verdampft und in einer Entspannungsvorrichtung entspannt wird. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Entspannungsvorrichtung zur Umwandlung von Wärmeenergie in mechanische Energie.
Aus dem Stand der Technik z. B. DE 36 19 547 oder GB 1 301 214 sind eine Vielzahl von Verfahren sowie Vorrichtungen zur Umwandlung von Wärmeenergie in mechanische Energie bekannt. Es sind beispielsweise Wärmekraftanlagen bekannt, in denen in einem Kessel ein Arbeitsmittel bei einem hohen
Druck isobar bis zum Siedepunkt erwärmt wird, verdampft und anschließend in einem Überhitzer noch überhitzt wird. Der Dampf wird anschließend in einer Turbine unter Verrichtung von Arbeit adiabat entspannt und in einem Kondensator unter Wärmeabgabe verflüssigt. Die Flüssigkeit, in der Regel Wasser, wird von der Speisewasserpumpe auf einen Druck gebracht und wieder in den Kessel gefördert. Einer der Nachteile dieser Vorrichtungen ist, dass bei den Entspannungsprozessen in Turbinen hohe Drücke von über 15 bar bis 200 bar erzeugt werden müssen, da bei Turbinen das realisierte Druckverhältnis der Entspannung für den erreichten Wirkungsgrad entscheidend ist. Dies ist der wesentliche Grund dafür, dass in großen Entspannungsturbinen der Dampf in das Vakuum hinein entspannt wird, wodurch die Kondensation bei relativ tiefen Temperaturen um die 40° C erfolgt. Die bei der Kondensation anfallende Kondensationswärme wird im Wärmetausch mit Kühlsystemen abgeführt. Diese als Abwärme abgeführte Kondensationswärme bestimmt wesentlich den mit thermischen Entspannungsprozessen in Turbinen erreichbaren Wirkungsgrad.
Auch z. B. aus US 2003 / 0172 654 bekannte Umwandlungsanlagen mit organischen Lösemitteln als Arbeitsmittel (ORC-Anlagen, Organic Rankine Cycle) oder der Kalina-Prozess mit einem Gemisch aus Wasser und Ammoniak basieren auf dem beschriebenen Dampfkraftprozess mit Verdampfung und Kondensation; sie sind lediglich technische Modifikationen, um entweder mit niedrigeren Temperatur- und Druckniveaus arbeiten zu können und/oder durch eine bessere Wärmenutzung mit einem Siedebereich den Wirkungsgrad zu verbessern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Umwandlung von Wärmeenergie in mechanische Energie zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeiden, insbesondere einen verbesserten Wirkungsgrad aufweisen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen. In den abhängigen Ansprüchen sind bevorzugte Weiterbildungen ausgeführt.
Dazu ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Entspannungsvorrichtung als Niederdruck-Entspannungsvorrichtung ausgeführt ist, die als Wälzkolbengebläse ausgebildet ist, in dem das Arbeitsmittel entspannt wird und dabei Wärmeenergie in mechanische Energie umgewandelt wird. Das Wälzkolbengebläse als Niederdruck-Entspannungsvorrichtung hingegen weist erfindungsgemäß den Vorteil auf, dass diese mit geringer Gasreibung arbeiten kann und gleichzeitig gegen Flüssigkeitstropfen unempfindlich ist. Des Weiteren erreicht das Wälzkolbengebläse bei Drehgeschwindigkeit, bei denen die Dichtkante am Außenradius Geschwindigkeiten von mehr als etwa 1/10 der Schallgeschwindigkeit erreicht, einen besonders hohen volumetrischen Wirkungsgrad, da der Spalt bei diesen Geschwindigkeiten als dynamische Dichtung wirkt. Das Wälzkolbengebläse, das in Form einer Ovalradpumpe ausgeführt sein kann, kann bei Druckdifferenz von 500 mbar mit einem vollen Wirkungsgrad arbeiten und in einem geschlossenen System bei Drücken von 10 bis 0,5 bar eingesetzt werden. Eine weiterer Vorteil ist, dass bei den genannten Entspannungsvorrichtungen nur die Druckdifferenz und nicht die Masse oder das Entspannungsverhältnis für den Wirkungsgrad maßgebend ist. Bei bereits kleinen Druckdifferenzen von weniger als zwei bar kann ein voller Wirkungsgrad erreicht werden. Die physikalische Begründung liegt in der hohen Wirkzeit von nahezu 95% in der Pumpe, da es sich tatsächlich nicht um eine herkömmliche Entspannung im Sinne eines Verdichters handelt, sondern die Entspannung durch den Austritt des Gases in den Druckstutzen erfolgt. Ein- und Ausströmen mit Vergrößerung oder Verringerung des Schöpfvolumens findet im Wälzkolbengebläse nicht statt, sondern das Einströmen des Gases erfolgt parallel zum Transport des Gases über die Drehbewegung bei konstantem Volumen und dadurch bei vollem Wirkungsgrad. Das Wälzkolbengebläse und andere vergleichbare erfindungsgemäße Niederdruck-Entspannungsvoirichtungen zeichnen sich hier gegenüber anderen Entspannungsvorrichtungen aus, bei denen durch Änderung des Schöpfvolumens selbst die Druckänderung erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die Wirkzeit dieser Vorrichtung sehr viel kleiner ist. Während des Entspannungsvorganges wird die Wärmeenergie des dampfförmigen Arbeitsmittels zumindest teilweise in mechanische Energie umgewandelt Vorteilhafterweise ist das Wälzkolbengebläse mit einem Generator verbunden, der die mechanische Energie in elektrische Energie umwandelt.
Erfindungsgemäß kann das entspannte Arbeitsmittel in einem Wärmetauscher kondensiert werden. In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann zumindest ein Teil des kondensierten Arbeitsmittels während des Entspannungsprozesses in das Wälzkolbengebläse eingespritzt werden, beispielsweise bis zu 16% des Masseanteils, wobei erfindungsgemäß das eingespritzte Arbeitsmittel im Wälzkolbengebläse im Wärmetausch mit dem Dampf diesen teilweise im Gebläse kondensiert und dadurch die wirkende Druckdifferenz der Entspannung vergrößert. In einer möglichen Alternative ist ein Seperator dem Wärmetauscher nachgeschaltet, der einen Teil des kondensierten Arbeitsmittels für die Einspritzung in das Wälzkolbengebläse entnimmt. Zweckmäßigerweise fördert eine Pumpe, die dem Separator wiederum nachgeschaltet ist, das kondensierte Arbeitsmittel in den Verdampfer zurück.
Um eventuell auftretende Flüssigkeitsschäden durch den Zusammenprall der schnell rotierenden Kolben mit Tröpfchen zu verhindern, erfolgt in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung eine druckgesteuerte Einspritzung.
Vorzugsweise weist das Verfahren eine erste Komponente des Arbeitsmittels auf, das durch ein Gemisch gebildet ist, in und/oder nach der Niederdruck-Entspannungsvorrichtung mittels eines Absorptionsmittels absorbiert wird, wobei Wärme auf die verbleibende, dampfförmige zweite Komponente übergeht, die rückführbar ist. In einer Ausführungsform der Erfindung ist das Gemisch bei einem bestimmten Mischungsverhältnis der Komponenten ein Azeotrop mit Siedepunktminimum. Bei azeotrop verdampfenden Gemischen mit Siedepunktminimum lassen sich je nach Typ die Verdampfungstemperaturen absenken, so dass diese unter den Kondensationstemperaturen der einzelnen Komponenten liegen. Wird aus dem Dampfgemisch adiabat die erste Komponente absorbiert, so geht die entsprechende Wärme auf die dampfförmig verbleibende zweite Komponente über. Der Entzug der Kondensationswärme kann dadurch auf einem erhöhten Temperaturniveau erfolgen. Insbesondere kann bei geeignet ausgewählten Azeotropmischungen die zweite dampfförmige Komponente im Verdampfer des Arbeitsmittels selbst unter Abgabe der Kondensationswärme kondensiert werden, so dass der entsprechende Anteil der Wärmeenergie in den Prozess zurückgeführt werden kann. Sofern die zu absorbierende erste Komponente Wasser ist, kann als Absorptionsmittel beispielsweise eine alkalische Silikatlösung eingesetzt werden.
In einer weiteren Ausführungsform kann das Arbeitsmittel, beispielsweise ein azeotropes Gemisch aus Wasser mit Perchloräthylen oder Silikon, zum Beispiel durch Wärmetausch mit Primärenergie aus Prozessdämpfen oder erwärmten Prozessflüssigkeiten und/oder Wärmespeichern verdampft werden. Die Absorption, bei der erfindungsgemäß die anfallende Absorptionswärme auf die zweite dampfförmig verbleibende Komponente übertragen wird, wodurch sich diese Komponente auf ein Temperaturniveau oberhalb der Siedetemperatur des azeotropen Gemisches erwärmt, kann in und/oder nach der Entspannungsvorrichtung erfolgen. Einer der wesentlichen Vorteile ist hierbei, dass durch die Entspannung des azeotropen Gemisches im Wälzkolbengebläse mechanische Energie "gewonnen" werden kann und gleichzeitig das entspannte Arbeitsmittel, das im Entspannungsprozess bereits "Arbeit" geleistet hat, durch die Trennung (Absorption) der ersten von der zweiten Komponente sich aufgrund der freiwerdenden Absorptionswärme erwärmt. Hierbei kann das verbleibende Arbeitsmittel nach der Entspannung zurückgeführt werden, um beispielsweise in dem Wärmetauscher seine Wärme abzugeben. Zum Beispiel ist es in einer Ausgestaltung der Erfindung möglich, dass das verbleibende Arbeitsmittel (nur zweite Komponente) in den Wärmetauscher (Verdampfer) geleitet wird, in dem das verbleibende Arbeitsmittel kondensiert und aufgrund der entstehenden Kondensationswärme das flüssige Arbeitsmittel mit der ersten und der zweiten Komponente verdampft und anschließend wieder in die Entspannungsvorrichtung geführt wird. Hierdurch kann erfindungsgemäß der Wirkungsgrad des Verfahrens zur Umwandlung von Wärmeenergie in mechanische Energie wesentlich verbessert werden.
Das Arbeitsmittel ist vorzugsweise durch ein azeotropes Gemisch mit Siedepunktminimum oder nahezu azeotropes Gemisch gebildet. Im folgenden wird die Erfindung mit einem azeotropen Gemisch beschrieben, selbstverständlich kann die Erfindung ebenfalls auf nahezu azeotrope Gemische beziehungsweise auf nicht azeotrope Gemische bezogen werden. Hohe Wirkungsgrade lassen sich besonders mit einem azeotropen oder einem nahezu azeotropen Gemisch erzielen. Bei einem Einsatz eines azeotropen Gemisches können je nach Typ die Verdampfungstemperaturen abgesenkt werden, so dass diese unter den Verdampfungstemperaturen der einzelnen Komponenten liegen.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Arbeitsmittel eine geringe volumenspezifische beziehungsweise geringe molare Verdampfungsenthalpie auf. Damit wird erreicht, dass mit einer vorgegebenen Menge an Wärmeenergie eine große Menge an Treibdampf erzeugt wird. Vorzugsweise ist das Arbeitsmittel ein Lösemittelgemisch, das organische und/oder anorganische Lösemittelkomponenten aufweist. Beispiele hierfür sind etwa Gemische aus Wasser und ausgewählten Silikonen. Vorteilhafterweise kann auch mindestens eine Komponente ein protisches Lösemittel sein.
Bei einer alternativen Ausführungsform ist das Absorptionsmittel ein reversibles immobilisierbares Lösemittel, das in dem nicht-immobilisierten Aggregatzustand die erste Komponente des Arbeitsmittels ist. Das reversible Lösemittel im siedenden Arbeitsmittel kann sich vorteilhafterweise durch physikalisch-chemische Veränderungen so verändern, in dem es durch Ionisieren oder Komplexbildung aus der Dampfphase von dem nicht-immobilisierten Zustand in den reversibel immobilisierten Zustand verändert werden kann und in der nicht-immobilisierten Form als Absorptionsmittel für das Arbeitsmittel wirkt.
Somit enthält das dampfförmige Arbeitsmittel vor der Entspannung bereits das Absorptionsmittel (im nicht-immobilisierten Zustand). Das reversibel immobilisierte Lösemittel ist in einem dampfförmigen Aggregatzustand und geht durch physikalisch-chemische Veränderungen - wie zum Beispiel pH-Verschiebung, Veränderung des Molenbruches und der Temperatur in seiner Flüchtigkeit und/oder in seinem Dampfdruck - in den flüssigen Zustand über (vergleichbar mit Dampf als Lösemittel in nicht-immobilisierter Form und Wasser als reversibel immobilisierbares Lösemittel). Der Vorteil ist hierbei, dass das Arbeitsmittel aus zwei Komponenten besteht, wobei gleichzeitig die eine Komponente im reversiblen immobilisierten Zustand als Absorptionsmittel für die andere Komponente wirkt. Als pH-abhängige reversibel immobilisierbare Lösemittel können beispielsweise zyklische Stickstoffverbindungen - wie Pyridine - eingesetzt werden.
Die Aufgabe der Erfindung wird ebenfalls durch eine Entspannungsvorrichtung zur Umwandlung von Wärmeenergie in mechanische Energie durch Entspannung eines dampfförmigen Arbeitsmittels mit den Merkmalen des Anspruches 15 gelöst In den abhängigen Ansprüchen sind bevorzugte Weiterbildungen ausgeführt.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Entspannungsvorrichtung als Niederdruck-Entspannungsvorrichtung ausgebildet ist, die als Wälzkolbengebläse ausgeführt ist Hierbei laufen zwei Rotoren auf elliptischen oder ovalförmigen Wälzkurven aufeinander ab. Bekannte Beispiele sind etwa die Ovalradpumpe oder das Rootsgebläse. Mit mehrflügeligen Rotoren können elliptische Wälzkurven höherer Ordnung realisiert werden. Ein Vorteil von Wälzkolbengebläsen mit mehrflügeligen Rotoren liegt etwa in einer Reduzierung der wirkenden Pulsationen, da das Kammervolumen, bezogen auf das Schöpfvolumen, kleiner ist und die Frequenz des Gasaustritts zunimmt. Zweckmäßigerweise weist das Wälzkolbengebläse eine gasdichte Dichtung zwischen dem Schöpfraum und dem Getrieberaum auf, um den Eintritt von Öl in das dampfförmige Arbeitsmittel zu verhindern.
Das Wälzkolbengebläse weist ferner eine Welle auf, die mit dem Generator verbunden werden kann, wodurch die mechanische in elektrische Energie umgewandelt werden kann. Die Verwendung von einem Wälzkolbengebläse als Niederdruckentspannungsvorrichtung eröffnet, insbesondere bei der Nutzung von Abwärme mit einer Temperatur von weniger als ungefähr 100°C, für den Antrieb von beispielsweise Pumpen oder Generatoren die Möglichkeit, zum einen den Prozess durch Einspritzung von Absorptionsmitteln zu unterstützen, und zum anderen wegen der geringen Druck- und Temperaturdifferenzen die Kondensationsenergie des Arbeitsmittels, beispielsweise mit einer Wärmepumpe, wieder auf ein erhöhtes Temperaturniveau zu heben.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung im Einzelnen beschrieben ist. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
Figur 1 zeigt ein Verfahren zur Umwandlung von in einem Verdampfer 6 anfallen der Wärmeenergie in mechanische Energie durch Entspannung eines dampfförmigen Arbeitsmittels, das in dem Verdampfer 6 verdampft und in einer Niederdruck-Entspannungsvorrichtung 2 entspannt wird. Das Arbeitsmittel ist in diesem Ausführungsbeispiel Wasser, das im dampfförmigen Aggregatzustand zur Entspannungsvorrichtung 2, die als Wälzkolbengebläse 2 ausgebildet ist, gefördert wird. Während des Entspannungsprozesses wird im Wälzkolbengebläse 2 die im Arbeitsmittel enthaltende Wärmeenergie in mechanische Energie umgewandelt. Das Wälzkolbengebläse 2 ist mit einem Generator 1 verbunden und treibt diesen an, so dass mechanische Energie in elektrische Energie umgewandelt wird.
Der entspannte Treibdampf wird in einem Wärmetauscher 7 kondensiert. Vorzugsweise ist der Verdampfer 6 mit dem Wärmetauscher 7 verbunden, wobei das Kondensat mittels der Pumpe 9 zurück in den Verdampfer 6 gefördert wird.
Dem Wärmetauscher 7 ist ein Separator 3 nachgeschaltet, der einen Teil des kondensierten Arbeitsmittels für die Einspritzung in das Wälzkolbengebläse 2 entnimmt. Das Wälzkolbengebläse 2 weist mehrere nicht dargestellte Einspritzöffnungen auf, durch die das kondensierte Arbeitsmittel in den Schöpfraum des Wälzkolbengebläses 2 eingedüst wird, wobei ein Teil des dampfförmigen Arbeitsmittels im Wälzkolbengebläse 2 kondensiert, wodurch der Ausgangsdruck reduziert und damit der Wirkungsgrad verbessert wird. Durch die Druckdifferenz gegenüber dem am Auslass des Wälzkolbengebläses 2 angeschlossenen Wärmetauscher 7 werden die im Wälzkolbengebläse 2 angeordneten Rotoren von dem sich entspannenden Arbeitsmittel in Bewegung gesetzt, und die mit der Entspannung eingehende Entropieänderung wird als mechanische Energie abgegeben. Eine Pumpe 9 ist dem Separator 3 nachgeschaltet, die das kondensierte Arbeitsmittel in den Verdampfer 6 zurückfördert.
Bezugszeichenliste
1
Generator
2
Entspannungsvorrichtung, Wälzkolbengebläse
3
Separator
6
Verdampfer
7
Wärmetauscher
9
Pumpe
(Source: EPO)  

537 Postings, 5210 Tage luppoluiPatent... der unendliche Roman ohne Verlag

 
  
    #11756
2
28.03.12 15:29

.. interessiert mich nicht: der Grund ist, dass Patente von Hamm und Co. keine Absatzzahlen erzeugten. Dann ist da die Frage der Fragen: wem gehören etwaige Patente? Auch nicht geklärt - alles Fragen, die diejenigen, die es interessiert, an Aqua/Enva/Hucon stellen müssen und können.

Das Patent ist für die Handelbarkeit der Aktie nicht von Belang.

Die "Info-Veranstaltung" als solche wertlos, weil eben gemutmasst werden kann, dass  es nichts anderes als eine "Kaffeefahrt ist".

mikeowen62 hat alles Relevante zu dem "Patentstreit" ausgesagt.

 

11284 Postings, 5450 Tage Herr klug - schlauDanke Luppolui

 
  
    #11757
1
28.03.12 15:32
hatte ich direkt erwartet,das von Dir nichts kommt ! Wie war das nochmal mit Frau Schlau ihrem IQ ?  

6137 Postings, 5483 Tage Frau Schlau#11790 luppolui irrt sich gewaltig

 
  
    #11758
1
28.03.12 15:40
wie erwartet nur Ausreden statt Fakten und Wissen.

Wen ein Patent nicht interessiert, hat offensichtlich von der Wichtigkeit eines Patentes mMn mehr als wenig Ahnung.  

1644 Postings, 5432 Tage rockba# 11790

 
  
    #11759
5
28.03.12 15:53
"mikeowen62 hat alles Relevante zu dem "Patentstreit" ausgesagt"

stimmt, luppo!

er hat gesagt, wie er die sache sieht und beurteilt. mike glaubt daran und ist sachlich genug, dass andere die sache eben anders sehen und beurteilen.

grundsätzlich hat sich also an der situation nichts geändert, nämlich, dass 2 beurteilungen ein und derselben sache im raum stehen.

desweiteren hat mike, sachlich wie er ist, offengelassen, ob ein "rechtlicher" patentstreit stattfinden wird, indem er betonte, dass seines wissens zum jetzigen zeitpunkt ein solcher nicht eröffnet ist.

insofern hat mike "alles relevante" zum thema gesagt. ob das zukünftig bestand hat, wird sich erweisen, in welcher form auch immer.  

3797 Postings, 7340 Tage Borealis@ Herr klug

 
  
    #11760
2
28.03.12 16:07
"Häufig ist nur der erste Satz wichtig."

Nicht nur häufig, sondern immer ist bei den Patentansprüchen der erste Satz (der Hauptanspruch) das wichtigste am ganzen Patent. Und gerade deshalb hätten Oser und Rannow mehr Sorgfalt auf dessen Formulierung aufwenden müssen. Ein Patent hat bloß einen Hauptanspruch und nicht mehrere Hauptansprüche (sonst wäre es kein einheitliches Patent und hätte in mehrere Patente aufgeteilt werden müssen). Was vom Hauptanspruch nicht umfasst wird (es kann in nachfolgenden Ansprüchen noch genauer beschrieben werden), ist nicht geschützt. Was vom Hauptanspruch nicht mit umfasst ist, kann in nachfolgenden Ansprüchen nicht nachgeschoben werden.
Wenn die Erfinder also hätten eine Anlage schützen wollen, hätte das bereits im Hauptanspruch drinstehen müssen ("Verfahren und Vorrichtung zur Umwandlung ...". Da steht aber nichts von einer Vorrichtung oder Anlage. Folglich ist von der Anlage überhaupt nichts geschützt, sondern nur ein Verfahren. Das Patent ist ein reines Verfahrenspatent.
Und in den Hauptanspruch gehört nicht bereits bekanntes rein, sondern das Wesen der Erfindung. Wenn man den Hauptanspruch durchgelesen hat und da noch nichts patentfähiges aufgetaucht ist (das erscheint erst etliche Ansprüche weiter hinten), dann ist die Sache eigentlich schon erledigt. Wenn der Hauptanspruch nicht patentfähig ist, ist es das ganze Patent nicht. Deshalb habe ich nicht den geringsten Zweifel, das das Patent, wenn es zum Rechtsstreit kommt, vom Patentgericht vollständig platt gemacht wird. Die Anmelder können da keine Nachsicht erwarten. Das Patentamt ist nicht das Kindermädchen für Erfinder, die nicht in der Lage sind, ihre Patentansprüche sinnvoll zu ordnen und zu formulieren.  

537 Postings, 5210 Tage luppolui@rockba

 
  
    #11761
4
28.03.12 16:11

.. korrekt: Kaffeesatzlesereien auf beiden Seiten! Wie sich überhaupt jemand erdreisten kann, darüber zu spekulieren, ohne beide Agregate gesehen zu haben, ist mir ein Rätsel.

Aber für mich eben nicht von Belang, weil es meinem Mini-Verlust, den ich durch eigene Dummheit erlitten habe, nicht auf die Sprünge hilft.

Wer in Aqua Vertrauen hat - bitte schön. Ich hatte es nicht, insofern habe ich auch noch meine Rest-Kohle gerettet.

Und was Dich betrifft, Frau Schlau: Du hast bisher nie richtig gelegen mit Deinen Aussagen. das wollen wir doch mal explizit festhalten!

Und wer an meinem Denkvermögen zweifelt, dem sage ich einfach: Ihr könnt mich mal, ... alle, ...ganz lieb haben.

Und Du Herr Klug-schlau, Du persönlich darfst auch Arschloch zu mir sagen.

 

11284 Postings, 5450 Tage Herr klug - schlauLuppolui

 
  
    #11762
3
28.03.12 16:26
Dein Angebot muss ich leider ablehnen . Ich würde nie jemanden so nennen !  

11284 Postings, 5450 Tage Herr klug - schlauBorealis

 
  
    #11763
2
28.03.12 16:35
@  Ein Patent hat bloß einen Hauptanspruch und nicht mehrere Hauptansprüche 


Andere Anspruchsfassungen (Gliederung nach Merkmalen), sind zulässig und häufig zweckmäßiger. Patentansprüche enthalten regelmäßig mehrere Patentansprüche, nämlich Haupt- und Unteransprüche. Im ersten Anspruch (Hauptanspruch) sind die wesentlichen Merkmale der Erfindung in einer allg. Form angegeben, die alle Mittel zur Erreichung der angestrebten Wirkung enthalten muss; wie weit die Verallgemeinerung reichen darf, hängt vom Stand der Technik ab. In den Unteransprüchen werden unter Bezugnahme auf die Hauptansprüche i.d.R. zweckmäßige weitere Ausbildungen des Erfindungsgegenstandes beansprucht, die nicht selbst erfinderisch zu sein brauchen. Unteransprüche werden erteilt, solange sie keine platten Selbstverständlichkeiten enthalten. Die Bezugnahme macht den in Bezug genommenen Anspruch zum Oberbegriff des Unteranspruchs. Enthält der Unteranspruch im Rahmen der Erfindung eine eigene erfinderische Leistung (andere erfinderische Lösung der technischen Gesamtaufgabe), die von der im Hauptanspruch gekennzeichneten Lehre unabhängig ist, liegt eine selbstständig geschützte Lehre vor, der Anspruch ist dann ein Nebenanspruch (unechter Unteranspruch) mit eigenem, vom Hauptanspruch unabhängigen Schutzbereich.  

11284 Postings, 5450 Tage Herr klug - schlauBorealis

 
  
    #11764
2
28.03.12 16:42
siehe auch hier !

Die Unterscheidung der unabhängigen Patentansprüche in einen Haupt- und Nebenansprüche ist ausschließlich eine Form- oder Erfordernis-Sache der Anmeldung. Sobald aufgrund der Anmeldung das Patent erteilt ist, spielt diese Unterscheidung keine Rolle mehr. Insbesondere darf diese Unterscheidung auch keine Auswirkung auf die Schutzwirkung des Patents oder die Angreifbarkeit der einzelnen Patentansprüche haben. 

Ich würde Dir ein Praktikum bei mir anbieten! Interesse ?

Beweise bitte noch Beitrag 11787 !  

6137 Postings, 5483 Tage Frau Schlau#11794 Borealis liegt wieder falsch

 
  
    #11765
1
28.03.12 16:44
"Deshalb habe ich nicht den geringsten Zweifel,..."
=> dies ist vollkommen irrelevant.

Relevant ist einzig und allein, was das Patentamt beriets entschieden hat.

Und das Patentamt hat nun einmal entgegen deiner vollkommen unerheblichen Meinung das Patent erteilt!

Wer dieses Patent verletzt, dem drohen daher entsprechende Strafen.  

6137 Postings, 5483 Tage Frau Schlau#11795 luppolui

 
  
    #11766
2
28.03.12 16:47
#11795 " Und wer an meinem Denkvermögen zweifelt, dem sage ich einfach: Ihr könnt mich mal, ... alle, ...ganz lieb haben.
Und Du Herr Klug-schlau, Du persönlich darfst auch Arschloch zu mir sagen."

=> In diesem Sinne haben wir dich sehr, sehr lieb;)  

3797 Postings, 7340 Tage BorealisLöschung

 
  
    #11767
2
28.03.12 17:13

Moderation
Zeitpunkt: 29.03.12 10:51
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - im letzten Satz.

 

 

3797 Postings, 7340 Tage BorealisNachtrag

 
  
    #11768
28.03.12 17:16
DE102005010151B3  

6137 Postings, 5483 Tage Frau Schlauach Borealis, deine Märchen sind einfach schön

 
  
    #11769
1
28.03.12 17:35
zum Entspannen;)  

11284 Postings, 5450 Tage Herr klug - schlauZumindest gibt er

 
  
    #11770
1
28.03.12 18:01
ja schon mal zu das ein Patent erteilt wurde ! Das er gleich noch ein Märchen einfügt sind wir ja gewöhnt von Bo !  

6137 Postings, 5483 Tage Frau SchlauUnd Beweise hat er auch wieder nicht typisch Bo;)

 
  
    #11771
28.03.12 18:02

3 Postings, 4889 Tage BobjimMesse Hannover

 
  
    #11772
3
28.03.12 18:30
Hallo, ich habe eure Kommunikation nicht kpl. verfolgt. Kann mir einer beantworten weshalb Aqua plötzlich nicht auf der Hannovermesse ausstellt, bzw. wurde dies in irgendeiner offiziellen Weise berichtet?  

3797 Postings, 7340 Tage Borealis@ Bobjim

 
  
    #11773
2
28.03.12 18:38
Die Angaben über die Messeteilnahme wurden von Aqua klammheimlich von der Homepage wieder entfernt. Offizielle Äußerungen gab es dazu bisher noch nicht.  

3 Postings, 4889 Tage BobjimBorealis

 
  
    #11774
2
28.03.12 18:42
Ja, so habe ich es auch erfahren. Das passt leider alles zusammen, kein Messebesuch, Aktionärsinfo - Veranstaltung auf unbestimmte Zeit verschoben, ist doch sehr traurig wie unsere sog. Manager in Deutschland ohne Rückrad agieren  

3797 Postings, 7340 Tage BorealisMesseteilnahme

 
  
    #11775
3
28.03.12 18:58

Ein paar denkbare Gründe:

Ausstellungsfläche auf der Hannover Messe ist teuer. Aqua/ENVA selber kann sich das gar nicht leisten (siehe Geschäftsbericht zum 30.06.2011. Und von neuen Geschäftsabschlüssen war seitdem nichts zu vernehmen, so daß gegenwärtig bei Aqua eine noch schlechtere Finanzsituation zu befürchten ist. Das passt auch mit der Nichtveröffentlichung der seit fast einem halben Jahr überfälligen GmbH-Jahresabschlüsse und der "Verschiebung" der Informationsveranstaltung zusammen)

Voriges Jahr hat ja die Firma Kaeser etwas Ausstellungsfläche zur Verfügung gestellt. Mangels entsprechender Umsätze von Aqua/ENVA hat Kaeser vermutlich davon Abstand genommen, dies noch einmal zu tun.

Erstmal sehen, ob es Aqua/ENVA zum Zeitpunkt der Messe überhaupt noch gibt.

 

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