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Seite 441 von 444 Neuester Beitrag: 19.04.24 22:14 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.07 08:18 | von: Spezial Brok. | Anzahl Beiträge: | 12.094 |
Neuester Beitrag: | 19.04.24 22:14 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 1.427.131 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 331 | |
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Und zum Thema - dümmer gehts (n)immer- nur soviel. Zur vermeintlichen Übernahme als Aussetzungsgrund / Einstellungsgrund der Aktie kann so etwas aus Versehen passieren ? Und wenn ja, dann bedarf es einer ordentlichen Korrektur !
Und das sind Fakten und keine Pusherei, und die Frage stellt sich auch was sollte man hier noch pushen wollen ? Ein Interesse an der Entwicklung bis hin zur Ausbuchung der Aktie sollte man doch bitte gestatten.
http://177766.homepagemodules.de/...ns-in-Sichtweite-WKN.html#msg7674
Beschluss
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 4. Januar 2022 beschlossen, die
Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 7. Februar 2022 einzustellen, daher
wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden
Stamm- und Vorzugsaktien der
Walter Bau AG, Augsburg
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 8. Februar 2022 widerrufen.
Frankfurt am Main, 4. Januar 2022
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
und war überhaupt die Anschrift bekannt, wohin wurde der Widerruf geschickt ? Wozu von Amts wegen am 12.04.2023 die Veröffentlichung der Anschrift im Handelsregister ?
es ist und bleibt etwas seltsam zumindest.
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 8. Februar 2022 widerrufen.
Und noch was...: Aufhebung der Insolvenz:
https://www.haufe.de/recht/...verfahrens_idesk_PI17574_HI7323124.html
Welcher Grund wird den für die Aufhebung der Insolvenz angegeben? Etwa "nach Vollzug der Schlussverteilung"?
"Der regelmäßige Grund für die Aufhebung des Insolvenz- verfahrens ist der Vollzug der Schlussverteilung (§ 200 Abs. 1 InsO)..."
https://www.google.com/...jeoAgCwAgA&sourceid=chrome&ie=UTF-8
Was man hier noch pushen soll? Das Interesse der User, damit Ihr euren Schrott über den OTC verscherbeln könnt.
Der Aufhebungsbeschluss ist nach § 9 Abs. 1 Satz 1 seit dem 01.07.2007, d. h. seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens, im Internet zu veröffentlichen. Weitere Veröffentlichungen in Druckmedien, etwa im Bundesanzeiger sind nicht mehr vorgesehen.
Hier steht, wann man die Verfahrensaufhebung öffentlich machen muss...
2.2 Zeitpunkt der Verfahrensaufhebung
Rn 3
Nach § 200 Abs. 1 erfolgt die Aufhebung erst nach dem Vollzug der Schlussverteilung...
https://www.haufe.de/recht/...verfahrens_idesk_PI17574_HI7323124.html
Öffentliche Zustellung einer AnhörungGemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird dasAnhörungsschreiben vom 23. Januar 2020– Aktenzeichen WvAw-2020-04 –fürGWB Immobilien AG, SiekVorstand/AufsichtsratHauptstraße 1a22962 Siek bei Hamburgöffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung beginnt auch die Anhörungsfrist, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.Das Anhörungsschreiben liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, EA 11 301, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden. Frankfurt am Main, den 17. März 2020Frankfurter WertpapierbörseGeschäftsführungim Auftraggez. Seifert gez. Lembke
Frage nun: wieso machen es manche und bei WTB soll es nicht sein müssen ?
ein kleines praktische Beispiel stellt die WKM Terrain.... dar. Da kam mal die Mitteilung, daß noch Vermögen aufgetaucht war...und existiert heute noch. Nur findet man diese Mitteilungen heuer nicht mehr oder nur sehr schwer.
Zurück zu WTB. Ungeteiltes Vermögen, warum sollte nicht plötzlich was auftauchen können. Steht doch nix dazu um welchen Umfang es sich dabei handeln muß. Und die Einigkeit der Gesellschhafter ist auch nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit bzw. Interessensausrichtung oder was weiß ich denn nicht.
Da kommen mir auch die 3 fetten grünen Balken im Chart beim Aufruf der Seite in den Sinn, sie lachen einen förmlich an. Grob geschätzt in einem Volumen von 4 Mill. EURONEN, also wäre der Großteil des Aktienbestandes wohl betroffen, also ggfs. in einer Hand, wer weiß ?
Einfach mal vor sich hingedacht, ohne groß nach zu denken.
nur meine Meinung und weiter nix, also Gedankenspiele besser gesagt.
Das ist bei Walter Bau nicht der Fall, da hier am Ende noch mehr als 1 Milliarde Euro Schulden offen sind.
"...findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind EUR 39.400.000,00 Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind EUR 1.213.729.501,43 Forderungen."
http://177766.homepagemodules.de/...ns-in-Sichtweite-WKN.html#msg7674
Außerdem hat die Walter Bau AG, d.h. der Schuldner, keinen Antrag auf Beendigung des Insolvenzverfahrens gestellt und auch keinen Insolvenzplan eingereicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__144.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__274.html
Rz. 1670
Die Rechtsfolgen des Fortsetzungsbeschlusses nach § 144 Abs. 1 HGB entsprechen den allgemeinen Grundsätzen. Die aufgelöste Gesellschaft wird ex nunc und identitätswahrend in eine werbende umgewandelt. Zu beachten ist, dass die fortgeführte Gesellschaft für alle alten Verbindlichkeiten, einschließlich der vor und während des Insolvenzverfahrens begründeten, haftet. Ein Fortsetzungsbeschluss wird daher in den Fällen nicht in Betracht kommen, in denen nach der Schlussverteilung nicht alle Insolvenzforderungen voll befriedigt wurden.
https://www.haufe.de/recht/...520Verm%C3%B6gen%2520vorhanden%2520ist.
Es bleibt dabei: Wir warten auf die Löschung der Walter Bau AG aus dem Handelsregister...
P.S. Deine Quelle funzt nicht. Ich hoffe, meine funktioniert.
Rn 3
Nach § 200 Abs. 1 erfolgt die Aufhebung erst nach dem Vollzug der Schlussverteilung...
und ich antwortete, daß danach nocht die Möglichkeit besteht einen Fortsetzungsbeschluß zu erreichen.
Beide verweisen wir auf Haufe, allerdings soll meine Quelle nicht funzen...
Was soll man da noch sagen ?
gute Nacht Deutschland
Die von Ihnen aufgerufene Adresse bzw. URL ist leider nicht vorhanden.
"daß danach nocht die Möglichkeit besteht einen Fortsetzungsbeschluß zu erreichen."
Für die Walter Bau AG eben nicht:
"Ein Fortsetzungsbeschluss wird daher in den Fällen nicht in Betracht kommen, in denen nach der Schlussverteilung nicht alle Insolvenzforderungen voll befriedigt wurden." Siehe 11016. Eigentlich leicht zu verstehen.
Und wer waren die Gläubiger und waren sie eventuell bereit auf was zu verzichten ?
Wir werden sehen, die Zukunft wird es zeigen.
Die 3 fetten grünen Balken im Chart bei Aufruf dieser Seite zu erkennen...sind ja etwa 4 Mill. Euronen da fragt man sich wer und warum macht das ?
Und nicht zuletzt die Sache mit der Übernahme vor Handelsaussetzung / Einstellung sind Indizien über die einfach mal nachgedacht wurde.
Weiter nix
https://www.northdata.com/WALTER+BAU-AG,+Augsburg/HRB+6151
Das INSEE vergibt an jede Einrichtung eine neunstellige Identifikationsnummer, die SIREN genannt wird. Zweigniederlassungen erhalten vom INSEE eine SIRET-Nummer. Diese besteht aus der SIREN-Nummer der
...nicht das in Frankreich noch ungeteiltes Vermögen schlummert...war ein Spaß nicht ernst gemeint
schönen 1. Advent