█ Der ESCROW - Thread █
Ich bin bei der Onvista und habe keine Aufforderung bzgl. neuer Formulare bekommen. Habe die Reise hier auch von Anfang an mitgemacht aber sehe hier ohnehin schon lange nicht mehr durch. Und das anfängliche " wir werden alle Reich " und die das tolle Gefühl das da was dran sein könnte, ist auch in mir verstummt.
Es gibt ein neues Formular für 2021. Der Unterschied zu den vorigen Formularen, ist der Haken unten kurz vor der Unterschrift, mit dem man versichert, dass man zur Unterschrift des in Zeile 1 eingetragenen Namen berechtigt ist.
Ein Musterbeispiel für W8BEN-2021 ist angehängt (bei den Kreuzen muss man ausfüllen; bei den Fragezeichen nur, wenn die Postadresse eine andere ist)
Download W8BEN-2021 unter: https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/fw8ben.pdf
Moderation
Zeitpunkt: 07.11.21 13:00
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 07.11.21 13:00
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Da wir ja doppelversteuerungsabkommen haben, ist das ausfüllen ja nicht unbedingt nötig im Falle einer Zahlung für die ESCROWS oder liege ich da falsch?
Danke für Rückmeldungen.
und
wenn sogar die Broker von sich aus melden , wird es wohl was zum Osterfest nächstes Jahr geben.
How much ?
Die sehen doch eh nicht durch wenn ich die anschreibe. War ja damals auch ein ewiges hin und her als die die Escrows einfach ausgebucht hatten.
Danke Union für die Vorlage..(Ist aber auch nicht wirklich schwäre Kost)
Die DAB Bank hat – wie fast alle deutschen Kreditinstitute - mit den US-amerikanischen Bundessteuerbehörden „Internal Revenue Service“ (IRS) einen Vertrag geschlossen (sog. QIAgreement). Dieser war aufgrund geänderter US-steuerrechtlicher Vorgaben die Voraussetzung, dass wir unseren Kunden auch weiterhin ein Geschäft mit US-Wertpapieren bieten können und Sie in den Genuss eines verminderten Quellensteuereinbehaltes bei US-amerikanischen Wertpapieren kommen.
Derzeit liegt uns von Ihnen kein W-8BEN-Formular vor. Da bei Ihnen jedoch Nationalität und Wohnort nicht voneinander abweichen, ist die Einreichung des Formulars nicht notwendig.
Eventuelle Zins- und Dividendenerträge werden auch nach der technischen Integration zur Consorsbank mit dem reduzierten Quellensteuersatz von 15% für Sie abgerechnet.
Wir freuen uns, wenn wir Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnten.
Sollten Sie Fragen haben oder unsere Hilfe benötigen:
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Benötigt die ING zusätzliche Dokumente zur Abwicklung der US-Quellensteuer von mir?
Wir benötigen nur dann zusätzliche Unterlagen von Ihnen, wenn
Sie außerhalb Deutschlands wohnen,
Sie außerhalb Deutschlands uneingeschränkt steuerpflichtig sind,
Ihre Nationalität von Ihrem Wohnsitzland abweicht oder
Sie einen Dauerauftrag in ein Land haben, das nicht Ihrem steuerlichen Wohnsitz entspricht.
Damit wir Ihre US-Erträge mit dem für Sie gültigen Quellensteuersatz abrechnen können, brauchen wir in diesen Fällen das US-Steuerformular W-8BEN von Ihnen. Das Formular finden Sie auf der Seite der amerikanischen Steuerbehörde IRS. Hier finden Sie die Ausfüllhilfe (PDF, 234 KB)
Bitte beachten Sie: Für Personen mit einem US-Bezug (US-Adresse, -Telefonnummer, Bevollmächtigter, -Geburtsort, -Nationalität, einem Dauerauftrag in die USA oder einer Greencard) gelten besondere Regelungen. Wenn bei Ihnen ein US-Bezug vorliegt, sprechen Sie uns einfach an – wir erklären Ihnen gerne alles Weitere.
Nach Prüfung , alles ok und eine Kopie mit Eingangsstempel .
Union ein Dankeschön für die erneute Hilfe wie im Jahr 2012 .
PS.: Edel sei der Mensch ,
Hilfreich und gut . ( Johann Wolfgang von Goethe )
1. Manche Broker benötigen gar nichts, weil für sie das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA ausreicht. Das sollte aber jeder dann sicher wissen und schriftlich vorliegen haben, denn behandelt der Broker das doch anders (auch wenn es gegen die Bestimmung ist), habt Ihr unnötige Arbeit vor Euch.
2. Manche Broker können mit dem W8BEN nichts anfangen und halten es für unnötig. Da gilt alles weitere unter Punkt 1.
3. Manche Broker wollen das W8BEN nur einmal haben. Auch hier sollte jeder schriftlich haben, dass kein weiteres W8BEN benötigt wird.
4. Manche Broker wollen das W8BEN-Formular alle drei Jahre haben. Dann bitte auch so machen. Denn wer sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen verlässt, ist zwar auf dem richtigen Weg, muss aber unter Umständen die ganze Sache gegen den Broker aufklären. Dann viel Spaß.
Die Grundsätzlichkeit des Doppelbesteuerungsabkommens ist gegeben... also keine Notwendigkeit eines Formulars... wenn man keine der Ausnahmen erfüllt, die stefan zwei Beiträge weiter oben angegeben hat. Trotzdem verlasse ich mich nicht auf den Broker, denn wir haben das Chaos bei den Brokern gesehen, die unsere Escrows ausbuchen wollten, weil sie wertlose Aktien darin sahen.
Wer US-Dividenden bekommt, kann sich auf seinen Abrechnungen überzeugen, welcher Quellensteuersatz berechnet wird. Ist alles ok, läuft das bei dem Broker schon mal richtig.
Wer unsicher ist, hört einfach nicht auf Dummschwätzer, sondern geht den absolut sicheren und einfacheren Weg des Formulars... auch wenn wenn es nicht nötig gewesen wäre. Andere können sich immer von oben herab über Leute lustig machen, doch wenn man selbst im Formular die sicherste und einfachste Variante sieht, dann sehe ich darin den besten Weg.
LG
union
geschätzter rübi, bitte klär mich mal auf, warum du meinen Forumsbeitrag vom 04.11.2021, in dem ich über die Anforderung eines neuen Formulars durch meinen Brroker informierte, als witzig beurteilt hast und folgenden Beitrag liefertest.
04.11.21 14:36
#85420
rübi: Gut , dass ich
einen anderen Broker habe.
Was, bitte, hast du denn nun bei deinem Broker anderes gemacht?
Mit freundlichem Gruß
Gerusia
@Gerusia , wenn du es als Beleidung gesehen hast ,
dann bitte ich um Entschuldigung .
Mea Culpa , mea Maxima Culpa .
zu rübi - es ist schn o.k., dass wir beide es gemacht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerusia
dass du im Anhang das Formular W8-BEN damals schon reingestellt hattest.
Es irrt der Mensch so lang er (strebt) lebt .
LG rübi
Oder muss sowas zwingend auf dem Postweg eingehen ?
So kenne ich es aus früheren Zeiten, da durch die Originalunterschrift die steuerliche Zugehörigkeit bestätigt wird.
Auf meine Anfrage zum W-8BEN Formular kam folgende Antwort:
"Zwischen Deutschland und den USA besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Als Deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland erhalten Sie automatisch den reduzierten Steuersatz.
Das Formular W-8BEN ist in Ihrem Fall nicht erforderlich."