Aqua Society neuer Hype??
Seite 424 von 752 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:14 | ||||
Eröffnet am: | 08.05.09 14:03 | von: Kleine_prinz | Anzahl Beiträge: | 19.775 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:14 | von: Michellettwa. | Leser gesamt: | 1.197.069 |
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LOL, das fragt der "Patentfachmann".
Aber keine Angst, solchen Quatsch als Patent anzumelden, hat gar keiner die Absicht.
Und das was neu ist, hast du gar nicht gesehen.
Das wissen auch "Zuflüsterer" ;)
Neuheitsschädlich wäre es bloß, wenn der Inhalt einer Erfindung schon vor seiner Anmeldung zum Patent soweit einer Öffentlichkeit zur Kenntnis gelangt ist, daß ein "Durchschnittsfachmann" in der Lage ist, sie selber auszuführen.
Du weißt ja nicht einmal, was der Inhalt von Mikes Verbesserungen ist. Und jetzt da nachzuforschen ist zu spät. Das hättest du vor der Anmeldung machen müssen.
Wieso kann man nicht mehr etwas patentieren was als Bild gezeigt wurde?
Komisch, dass Borealis jetzt auch noch meine mir vorliegenden Bilder kennen will.
Er muss wohl doch noch eine weitere nicht funktionierende Glaskugel gekauft haben ;) ;) ;)
Oder ist dies doch ein Wohnwagen-Zuflüsterer gewesen?
Es klingt sehr stark danach. Nicht nur wegen des anderén Schreibstils ;)
Ich sehe schon die vielen Schweisstropfen im Süden (Für fliege77 nur wieder ein weiteres Rätsel)
So mancher scheint ja beunruhigt zu sein.
Das wird einen Zuflüsterer auch interessieren:
Darf ich Freunden und Bekannten von meiner Erfindung erzählen?
Anderen Personen von der Erfindung zu erzählen, stellt eine Veröffentlichung der Erfindung dar, wenn diese Personen nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Es gilt dann das Gesagte zur Frage "Darf ich eine Erfindung veröffentlichen?".
Darf ich eine Erfindung veröffentlichen?
Zur Sicherung von Rechten ist eine Erfindung zunächst geheimzuhalten: Personen, die nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, dürfen von der Erfindung nichts erfahren. Andernfalls kann kein Patent erhalten werden (§ 1 Absatz 1 und § 3 Patentgesetz) . Ab Anmeldung einer Erfindung beim Patentamt kann in den meisten Fällen veröffentlicht werden, ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Eine frühe Veröffentlichung einer Erfindung kann jedoch dann Nachteile zur Folge haben, wenn noch weitere Patentanmeldungen mit verbessertem Inhalt innerhalb der nachfolgenden 18 Monate getätigt werden sollen.
Nach 18 Monaten veröffentlicht das Patentamt die Patentanmeldung (§ 31 Absatz 2 Nummer 2 Patentgesetz). Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist eine eigene Veröffentlichung völlig unschädlich.
Zu beachten sind stets die sich aus einem Arbeitsvertrag ergebenden Verpflichtungen zur Geheimhaltung.
Moderation
Zeitpunkt: 19.02.12 15:19
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 19.02.12 15:19
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
das sein im nichts - wunderbar ...
wahrscheinlich wird diese ruhe demnächst dadurch gestört, dass aqua zur infoveranstaltung einlädt und mitteilt, dass die aktie wieder gehandelt wird ...
Ich bin alles andere als ein Karneval-Experte, aber sind die Kappen-Sitzungen und Büttenreden nicht seit Mittwoch vorbei?