ARISE die canadische Solarperle !
Seite 411 von 486 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:15 | ||||
Eröffnet am: | 05.09.07 12:25 | von: Triloner | Anzahl Beiträge: | 13.138 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:15 | von: Ulriketucna | Leser gesamt: | 1.347.082 |
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Gemäß einer Vereinbarung mit der Commerzbank, wenn Arise versäumt, die Bedingungen zu erfüllen, hatte die Bank das Recht zu verkaufen, das Unternehmen Deutsche Produktionsanlage.
Arise, die voraussichtlich ihre Quartalsergebnisse am Freitag Bericht wurde, verzögert es 29 März.
Für das vierte Quartal erwarten Analysten im Durchschnitt das Unternehmen einen Verlust von 1 kanadischen Cent je Aktie bei einem Umsatz von C nach $ 20.700.000 Umsatz
Quelle:Thomson Reuters
ANMERKUNG:Man beachte Absatz 2....
Ausserdem demzufolge ein Verlust von über 2 Mio can.$$$$
entweder ihr investiert in Arise oder ihr lasst es.
Ich bin investiert. Jeder normale Mensch lässt sicj sowieso nicht vom Forum beeinflussen.
Also lasst euren Quark bei euch im Kühlschrank
Das sollte innerhalb von ca.1.5 Jahren geschehen!
Geltende Vorschriften gehen also Canada am Arsch vorbei...
"Entweder wir brechen gemeinsam auf zum Erfolg, oder wir sterben in Schönheit."
Moderation
Zeitpunkt: 27.03.11 17:02
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Kommentar: Urheberrecht: Foto ohne Einverständnis des Urhebers veröffentlicht
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| 06.04.2010
Eine erste Anlage ist auf dem Firmengelände in Bischofswerda geplant. Mit Siliziumzellen aus dem eigenen Werk will die Arise Technologies Deutschland GmbH einen Solarpark auf ihrem Firmengelände an der Bautzener Straße bestücken. Geplant sei eine 1,2 bis 1,3 Megawatt-Anlage, sagte Geschäftsführer Sjouke Zijlstra. Arise verhandele mit zwei potenziellen Investoren aus der Region, die die Anlage finanzieren und betreiben möchten. Das Projekt soll vor dem ersten Oktober 2010 verwirklicht werden. Denn für Anlagen auf Freiflächen, die später in Betrieb gehen, sinkt die Einspeisevergütung um 15 Prozent. Reichlich drei der insgesamt 13 Hektar, die die Firma Arise im Industriebgebiet Nord II gekauft hat, sollen mit dem Solarpark bebaut werden.
Mit dem geplanten Solarpark auf dem Betriebsgelände würde Arise über „eine Referenzanlage verfügen, die wir unseren Kunden zeigen können“, sagte Sjouke Zijlstra.
http://www.smwa.sachsen.de/de//...rks_bauen/157577.html?referer=15935
Linke Zecken(das sind Menschen,welche andere Leute in die Aktie locken wollen) kann ich nicht ab...
Darum wird vor dieser Firma gewarnt!!!
Da ist es mir als Ultralongie egal,was der Kurs macht!!!!
Reicht schon zu,wenn die Menschen über den Supergau in Japan desinformiert werden...
Alle auf Kurzarbeit...
Hat Arise nur die Millionen von NRW kassiert???
:-( - noch nichtmal kommunikativ was los hier
Bei den Verlusten, die Arise in ihrer Bilanz mitherumschleppen, braucht man sich sowas nicht fragen!!
Quittung = Kurs!!
Moderation
Zeitpunkt: 28.03.11 17:09
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Kommentar: 1 Tag Sperre wegen Anlegen einer Doppel-ID - Doppel ID > Ragman83 <=> punschi <
Zeitpunkt: 28.03.11 17:09
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@punschi Weisheiten sind das nicht das sind reine akten.Weiss nun wirklich nciht nach welchen Kriterien du bei Aktienkäufen gehst ,da wundert es micht nicht das manche Anleger auf horrenden zweistelligen Verlusetn sitzen und da nicht von herunter kommen und disch auch noch mit Experten auseinander setzten müssen.Danke nochmal fpür deine willkürliche Meldung.Kennst du eigentlich die Ruine in BIW?
@Male ,weisst du eigentlich was das heisst ,wenn die COBA die Kredite fällig stellt?
@surdo
hoffentlich hast du den SL installiert.
@stopfer
morgen kommt hier eine dicke Überraschung !
Wenn Banken Kredite vorzeitig fällig stellen
Banken reagieren auf die Wirtschaftslage: Bestehenden Kredit-Nehmern wird mit der Fällig-Stellung der Forderung gedroht, sofern sie nicht neuen Konditionen zustimmen. Nicht immer ist diese Vorgangsweise zulässig.
Banken zeigen daher Neigung, risikoträchtiges Altgeschäft (mit niedrigem Risikoaufschlag im Zinssatz) in Neugeschäft mit höherem Risikoaufschlag umzuschichten. Bestehende Kreditnehmer werden daher derzeit zum Teil unter Androhung der Fälligstellung mit Forderungen nach einer Änderung der Zinskondition und/oder der Sicherheitenstellung konfrontiert. Für diese Kreditnehmer stellt sich die Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen Banken auch ohne Eintritt von Zahlungsverzug einen Kredit oder ein Darlehen fällig stellen dürfen.
Blick in die AGB
Die Frage der Fälligstellung wird üblicherweise durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblätter geregelt. Diese unterliegen allerdings einer gesetzlichen Inhaltskontrolle: Für alle Kreditnehmer gilt (nach § 879 Abs. 3 ABGB), dass solche Vertragsbestimmungen, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegen, nichtig sind, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich benachteiligen. Verbrauchern kommen auch die ergänzenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes zugute. Vertragsbestimmungen, nach denen der Unternehmer ohne sachliche Rechtfertigung vom Vertrag zurücktreten kann (und die nicht im Einzelnen ausgehandelt worden sind), sind gegenüber Verbrauchern nicht verbindlich (§ 6 Abs. 2 Zif. 1 KSchG).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Banken sehen vor, dass, soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Dauer vorliegt, die Bank die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Teile davon unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen kann (Zif. 22). Das bedeutet, dass Darlehensverträge (und Abstattungskredite), die auf eine bestimmte Dauer geschlossen wurden, nicht nach freiem Belieben (das heißt ohne wichtigen Grund) fällig gestellt werden können.
Die Vereinbarung einer bestimmten Laufzeit muss auch keine ausdrückliche sein, sie kann vielmehr auch konkludent erfolgen, etwa durch Gewährung eines Kredits für einen bestimmten Zweck. Das kann auch dazu führen, dass gewährte Kreditlinien an Unternehmen nicht fällig gestellt werden können, wenn diese Kreditlinien für einen Zweck gewährt wurden, der noch nicht verwirklicht ist.
Mitunter enthalten Kreditverträge auch eine sogenannte Inflationsklausel. Damit versuchen sich Banken dagegen abzusichern, dass die Inflationsrate den Kreditzinssatz übersteigen könnte. Nur Klauseln, die an einen laufenden Vergleich von Inflationsrate und Kreditzinssatz anknüpfen, dürften allerdings das Kriterium der Vermeidung gröblicher Benachteiligung (nach §879 Abs. 3 ABGB) und das Kriterium der sachlichen Rechtfertigung (nach §6 Abs.2Zif.1 KSchG) erfüllen. Eine Klausel, die eine Fälligstellung während der Laufzeit schon deshalb erlaubt, weil sich ein Preisindex seit dem Vertragsabschluss in Summe um einen bestimmten Prozentsatz erhöht hat, wäre danach nicht zulässig, weil diese Folge regelmäßig eintritt und die laufende Geldentwertung ohnehin bereits durch einen Teil des Zinssatzes kompensiert wird.
Vermögensgefährdung als Grund
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sehen schließlich auch vor, dass die Bank zur Fälligstellung eines Kredits oder Darlehens berechtigt ist, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist. Dies ist freilich eine Klausel, die in der Praxis einen weiten Auslegungsspielraum und viel Platz für unterschiedliche Einschätzungen eröffnet.
Diese Unsicherheit der Auslegung eröffnet allerdings auch ein erhebliches Risiko für die Bank: Eine Fälligstellung ist danach nämlich nicht gerechtfertigt, wenn die Erfüllung der Verbindlichkeit gegenüber der Bank (trotz Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse) nicht gefährdet gewesen wäre, sondern erst durch die Fälligstellung gefährdet wird. Diesfalls wird die Bank für die Folgen der ungerechtfertigten Fälligstellung schadenersatzpflichtig.
Gruß male