GEZ verfassungswidrig: Gericht fällt Urteil - News
Seite 5 von 5 Neuester Beitrag: 18.07.18 11:52 | ||||
Eröffnet am: | 03.10.17 03:53 | von: Systema | Anzahl Beiträge: | 115 |
Neuester Beitrag: | 18.07.18 11:52 | von: börsenfurz1 | Leser gesamt: | 22.413 |
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http://meedia.de/2018/03/06/...und-zdf-um-170-euro-in-die-diskussion/
ARD-Chef droht mit Programmkürzungen
https://www.focus.de/finanzen/steuern/...hr-gebuehren_id_8625740.html
..Ein werthaltiges Angebot könne nicht über Jahre ohne einen „Teuerungsausgleich“ erhalten werden, erklärte Wilhelm. Er nannte die weltweiten Korrespondentennetze, !!!!! sendereigene Orchester !!!!! ( gegen welche Wand ist Er gelaufen, wenn so etwas zum öffentlichen Auftrag gehört ) und Bildungsangebote wie Arte und 3sat als Beispiele für den Finanzierungsbedarf der Öffentlich-Rechtlichen.........das hochwertige Angebot des Kika“....... ( da war doch was ? )
Die Alternative (nettes Wort) wäre SuperRTL, Disney, Nikolodien ?
Nee, lieber nicht, Finger weg von den Bildungskanälen. ARTE 3Sat Neo Info Phönix(?)
Unterschichten-TV gibs bei den Privaten schon zuhauf.
Klar, es könnte gestrafft werden, bei den Dritten Regionen zusammenfassen.
Oder für was braucht man ARD u n d ZDF ?
Das sind doch weltbewegende Themen
brauchen wir wirklich Ausgaben fuer Jede Live Sportveranstaltung ?
brauchen wir den gewaltigen Verwaltungsaufwand mit zig. Posten ?
brauchen wir zig Polit - Shows mit den selben Gaesten und Aussagen ?
brauchen wir zig Sondersendungen zum Thema XY ?
Lassen wir es liegen
Die Kritik mal zusammengefasst, auch in Hinblick auf die Privaten
..wir schliessen das Forum........denn von 7 Beiträgen nur Kritik !!........
https://meta.tagesschau.de/id/136265/...-dem-bundesverfassungsgericht
( wenn mal wieder über Ariva gemeckert wird, daran denken, bei der ARD handelt es sich um eine Seite die mit Zwangsabgaben finanziert wird )
Die werden dem Rotstift zum Opfer fallen.
als NICHTzahler wundere ich mich nur über die Reaktion der GEZ bis zum heutigen Tage
Lass uns lieber über das Wetter streiten :-)
Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen - auch rückwirkend. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az.: 1 BvR 1675/16 u.a.)