Ich biete dem User Dr.Bob 2000€ in Bar an, wenn
Seite 5 von 8 Neuester Beitrag: 03.12.13 20:33 | ||||
Eröffnet am: | 29.07.13 16:46 | von: Hans Salami. | Anzahl Beiträge: | 193 |
Neuester Beitrag: | 03.12.13 20:33 | von: Trendscout | Leser gesamt: | 7.721 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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gruss biker
vielleicht findeste einen ,ders umsonst macht .
aber teile uns bitte in deiner letzten mail mit... obs geklappt hat...
und vor allem deine neue id :-)))
gruss biker
abe wenn Hans an Ariva zahlt und du postest doch, dann hat Ariva kein Recht auf das Geld, weil Du keins drauf hast usw....
Ich hackstücke nu seit gutding 20 Jahren mit den "Geldrecht".. glaub mir einfach...
2. wo ist meine Vorteilsgewährung
usw.
mach Dich doch nicht immer so lächerlich!
1) Gemeinsame Willenserklärungen (vereinfacht Vertrag)
2) Leistung Hans
3) Entgegennahme der Leistung/Gegenleistung Bob...
ganz einfach.. stinknormaler Vertrag , 145/147/433/929 BGB,
das Prob ist die Entgegennahme Gelder die Dritten zuzurechnen sind... das ist aber nicht mehr BGB sondern KWG oder ggfs. StGB...
(der Punkt ist: die Wurscht hat gar keine Kohle...)
Deine Vorteilsgewährung ist alleine schon dadurch gegeben, dass Moderatoren durch Deine "Zuwendung" (Bestechung) dazu verleitet werden könnten, Deine Beiträge zu Deinem Vorteil zu moderieren. Dies gilt auch für Moderationen von Beiträgen, die Du gemeldet hast. Jetzt verstanden?
Hier geht es "nur" um 2000 Euro
Dieses Geld können die Moderatoren als Schenkung betrachten.
Wie gesagt, hier geht es um einen lächerlichen Betrag!
Für Dich ist eine Vorteilsgewährung eine Moderation zu meinem Vorteil.
Lach
Lese nochmals:
Gesetzestext des § 299 I, II StGB
(1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einem Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er ihn oder einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzuge.
oki.. dann können wir den Deal mit den neuen Infos neu formulieren...
Des Weiteren habe ich mehrmals geschrieben:
Das Geld soll unter ALLEN Moderatoren zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
Ok ?
Kopie der Spendenquittung reicht ...
Schönen Abend !
Mein Mama hat mir früher Märchen vorgelesen.
Heute übernimmst Du den Part!