Klage türkischer Verbände


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Neuester Beitrag: 14.07.07 20:09
Eröffnet am:13.07.07 12:42von: n1608Anzahl Beiträge:130
Neuester Beitrag:14.07.07 20:09von: timeforgold1Leser gesamt:10.812
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221 Postings, 6794 Tage timeforgold1was mich gerade wundert...

 
  
    #101
2
13.07.07 21:29
so wie ich es mitbekommen habe, können 70 % hier die Türken nicht leiden. Aber ihr habt alle mehr Ahnung von der Türkei als der Ungebildete Murad und aishe zusammen.
Es wird ständig davon geredet, dass wir als Steuerzahler diese Leute durchfüttern. Und widerum wird davon gesprochen dass diese " Kanacken" unsere Arbeitsplätze wegnehmen. Was denn nun ? Wenn sie arbeiten ist es scheisse, wenn sie nicht arbeiten ist es ebenfalls scheisse.. Dann lernt dieser Murad aus Kreuzberg auch noch fließend deutsch und redet somit eine Fremdsprache besser als seine Muttersprache. Und dann kommt noch ein wahrer " Kartoffel" und meint, "du möchtegern Deutsche, verpiss dich hier". Wie können diese Menschen uns es überhaupt recht machen ??!  

289 Postings, 7531 Tage foris timeforgold1

 
  
    #102
3
13.07.07 21:30
bullshit  

221 Postings, 6794 Tage timeforgold1foris

 
  
    #103
2
13.07.07 21:31
deine Meinung ist auch eine Meinung..  

1267 Postings, 6437 Tage MilesMonroeAlles in allem

 
  
    #104
3
13.07.07 21:31
entspricht das, was hier für die Türkei aufgeführt wurde, mit diversen kleineren Abweichungen hier und da, den Grundbestimmungen bei uns.

Bei uns sind zwar nicht bestimmte Berufe für Ausländer verboten (wäre auch komisch, schließlich sind sie ja als billige Arbeitskräfte ins Land geholt worden), aber heute gilt: Wer nach Deutschland will, seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, kriegt keine Aufenthaltserlaubnis. Wenn einer für einen bestimmten Job hierher will, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Job nicht durch einen Deutschen zu besetzen ist.

Es gibt weitere sehr restriktive Vorschriften für eine Aufenthaltserlaubnis. Das letzte Schlupfloch (neben Asyl/Flüchtlingsstatus - ist aber auch sehr restriktiv inzwischen) , war und ist der Familiennachzug. Insofern ist es m.E. richtig, dass das jetzt verschärft wird.

Sämtliche Regelungen gelten natürlich nicht für EU-Bürger.

Gruß Miles  

289 Postings, 7531 Tage forisauch das?

 
  
    #105
13.07.07 21:37
Während offiziell Entsandte alle Zuwendungen aus Deutschland und der Türkei genießen, haben diejenigen,
welche ihre Arbeit verlieren und nicht innerhalb von drei Monaten nach Deutschland zurückkehren, auf keinerlei Rechtsansprüche oder Unterstützung zu hoffen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_in_der_T%C3%BCrkei  

1317 Postings, 8217 Tage antilope1@timeforgold1

 
  
    #106
3
13.07.07 21:39
Mir gehts nicht um gut und böse,
schwarz und weiss.
Mir gehts einfach um diese unerträgliche Diskussion über
deutsche Gesetze und was die Türken, die hier leben, davon halten.

Wenn ein von Deutschland angeregter Migrationsgipfel von den
türkischen Teilnehmern gesprengt wird, weil unsere Bundeskanzlerin
erstmal die Gestze so ändern lassen soll wie es die türkischen
Verbände gerne hätten, dann ist das eine Verweigerungshaltung, die
durch nichts zu rechtfertigen ist. Die türkischen Verbände fordern
etwas, das unsere Bundeskanzlerin eh nicht erfüllen kann.
Mit dieser Aktion haben sie sich den Ruf unangemessener Verhandlungs-
partner zu Recht erworben.
Jetzt liegt der nächste Schritt bei den Türken,
und das kann nur ein Schritt zurück sein.
 

1857 Postings, 6484 Tage HagenstroemIch wäre da für eine allumfassende Lösung

 
  
    #107
13.07.07 21:46
hinsichtlich der Türkei und ihrer Bürger. Die UNO sollte die Neuerichtung des Osmanischen Reiches unter Führung einer demokratischen Türkei vorantreiben. Das hätte viele Vorteile. Die EU-Betrittsdiskussionen hinsichtlich der Türkei hätte ein Ende und der muslimisch-asiatisch-afrikanische Bereich würde dabei über ein selbstverwaltetes Integrationsgebilde verfügen, der Spruch "Heim ins Reich" würde aus deutsch-europäischer Sicht endlich einen Sinn ergeben und den empfindsamen türkischen Nationalinteressen würde mehr als Genüge getan und last but not least, dürfte das Nahost-Problem dabei auch noch in der Verantwortung derer liegen, die diesen Religionswahnsinn noch verstehen und begreifen können. Eine mehr als deutliche Entlastung für das alte neue Europa.  

1267 Postings, 6437 Tage MilesMonroeBeMi

 
  
    #108
3
13.07.07 21:55
Die Sozialleistungen sind in der Türkei auch für Türken nicht sondelich dolle. Der Satz bezieht sich im Übrigen auf deutsche Sozialleistungen. D.h.: Wenn du nach 3 Monaten nicht nach Deutschland zurückkehrst, erhälst du dort als Deutscher keine Unterstützung/Sozialleistungen vom deutschen Staat.

An diesem Punkt hinkt der Vergleich, da es einfach unterschiedliche (bzw. in der Türkei recht unterentwickelte) Sozialsysteme gibt. Wenn du in die zentralafrikanische Republik gehst, kriegst du auch keine staatliche Unterstützung. Das ist halt der Unterschied von Drittwelt- bzw. Schwellenländern zu einem sehr weit entwickelten mitteleuropäischen  Industriestaat. Deshalb leben wir ja auch besser hier.

Die Behauptung etwa von United, 97% der Türken seien kriminell oder Sozialschmarotzer oder nur gekommen, um hier abzusahnen, ist schlicht rassistisch. Die große Mehrheit derer, die heute hier leben, wurden selbst (bzw. ihre Eltern) in den 60er- und 70er-Jahren hierhergeholt, um hier für uns billige und unqualifizierte Jobs zu erledigen. Man hat sie geradezu hergelockt. Man kann heute darüber diskutieren, ob das klug und richtig war. Aber man kann es nicht mehr ohne weiteres rückgängig machen.

Deshalb sind solche Vergleiche sowieso nicht besonders ergiebig.

Trotzdem gilt: Die Zuwanderungsbestimmungen sind heute im Prinzip in Deztschland ausgesprochen restriktiv geregelt.

Das Problem ist eines, das uns die Zuwanderung vor Jahren beschert hat.

Gruß Miles  

1513 Postings, 6985 Tage f_muellerDas Gesetz ist eine Neuregelung des Ausländerrecht

 
  
    #109
13.07.07 21:58
Das Gesetz ist eine Neuregelung des Ausländerrechts. Damit hat man als deutscher Staatsangehöriger nichts zu schaffen. Das ändert aber nichts an der grundlegenden Richtigkeit der berechtigten Kritik und Klage. Der besondere Schutz von Ehe und Familie ist kein Grundrecht, das an die Staatsangehörigkeit gebunden wäre. Hier werden also Grundrechte von hier lebenden Ausländern beschnitten. Das aber auch nur zum Teil, da davon nur bestimmte Nationalitäten betroffen sind, andere nicht. Somit auch ein glasklarer Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3. Der gilt auch für alle Menschen unbesehen ihrer Staatsangehörigkeit. Dieses Gesetz ist also nicht nur dem Wesen nach diskriminierend, um nicht zu sagen tendenziell rassistisch, es verstößt zudem gleich gegen zwei Grundgesetzartikel, sowie auch gegen deren Äquivalente sowohl in der Europäischen Menschenrechtskonvention, als auch in der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Um ehrlich zu sein, fällt mir so auf Anhieb kaum ein anderes Gesetz der letzten Jahre ein, das derart offen gegen derart elementare Grund- und Menschenrechtsnormen verstoßen hätte, wie dieses.

Die Türken bringen uns gerade bei, was unsere grundlegenden Gesetze und Werte so alles beinhalten. Die wenigsten Deutschen scheinen nämlich einen Plan davon zu haben.

Kurz und bündig: eine solche Gesetzesregelung wäre ein glasklarer Verstoß nicht nur gegen das Grundgesetz sondern daneben auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wie auch gegen diejenige der Vereinten Nationen.  

1267 Postings, 6437 Tage MilesMonroeBlödsinn mueller

 
  
    #110
2
13.07.07 22:03
Der Familienzuzug wird massenhaft missbraucht, um die strengen Zuzugsbestimmungen zu unterlaufen. Es ist völlig richtig, diesen Missbrauch weitgehend zu unterbinden.  

1267 Postings, 6437 Tage MilesMonroeAußerdem

 
  
    #111
13.07.07 22:09
möchte ich gerne mal von dir wissen, woher du diesen Satz nimmst: "da davon nur bestimmte Nationalitäten betroffen sind".

Das haben die Lobbyvereine da reininterpretiert. Im Gesetz steht davon gar nix.  

1513 Postings, 6985 Tage f_muellersagt aber alboga

 
  
    #112
13.07.07 22:16
in einen Spiegel Artikel
Hans darf seine Ehefrau aus dem Ausland wählen, ohne dass er nachweisen muss, genug zu verdienen. Ahmed darf es nicht",

Schau, die Sache ist eigentlich ganz einfach. Nach Art. 6 GG, Abs. 1 hat jeder im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik lebende Mensch gegenüber diesem Staat einen Anspruch darauf, dass die Integrität seiner Ehe und Familie besonderen Schutz erfahren. Ein Äquivalent gibt es auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wir reden hier von einem Grundrecht, dessen Träger das jeweilige Individuum ist. Diesen Schutz hat der Staat zu gewähren. Ohne wenn und aber. Will heißen, wäre ich nicht verheiratet und kein deutscher Staatsangehöriger, sondern türkischer Staatsbürger bspw. mit einer Aufenthaltsberechtigung in Deutschland und würde mich in Istanbul in eine Türkin verlieben und heiraten: der deutsche Staat könnte mir mein Grundrecht auf ein eheliches Leben mit diesem Menschen in seinem Hoheitsbereich nicht streitig machen oder an irgendwelche Bedingungen, wie etwa ihre Sprachfertigkeiten knüpfen, ohne mein vorzitiertes Grundrecht zu verletzen. Dabei interessiert es mich dann auch nur bedingt bis gar nicht, ob über diesen Weg nun zehn, zehntausend oder gar 500 Tausend Türken und Türkinnen alljährlich nach Deutschland kommen. Es wäre mein höchstpersönliches und individuelles Grundrecht, das verletzt würde.

Zudem wäre ein solches Gesetz in seiner Wirkung auch noch diskriminierend, um nicht zu sagen rassistisch, da es eine Einschränkung dieses Grundrechtes allein aufgrund meiner Staatsangehörigkeit bedeutete.

Um ehrlich zu sein, ist mir auch nicht ganz klar, wer dieses Gesetz geschrieben hat. Denn die Frage der Familienzusammenführung wurde bereits in der Vergangenheit in zahlreichen von türkischen Staatsangehörigen angestrengten Prozessen vor dem EuGh verhandelt, so weit mir bekannt immer zugunsten des jeweiligen Klägers. Warum man nun glaubt, mit dieser Änderung des Ausländerrechts durchkommen zu können, ist mir ein Rätsel.  

9061 Postings, 8767 Tage taosAuch Türken sollten die Präambel lesen.

 
  
    #113
2
13.07.07 22:19



Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.


Dort steht eindeutig, das die Rechte das gesamte Deutsche Volk gelten,  da steht nichts von Ausländern.


Taos



Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden, sich zu äußern.


 

1267 Postings, 6437 Tage MilesMonroeIm Übrigen

 
  
    #114
1
13.07.07 22:20
Wenn Hans eine Scheinehe eingeht, um der Dame seiner Wahl hier ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen, macht auch Hans sich strafbar.  

1513 Postings, 6985 Tage f_muellerEs liegt trotzdem eine Verletung des Grundrechts v

 
  
    #115
13.07.07 22:36
Es bedarf keiner weiteren legislativen Maßnahmen in dieser Angelegenheit. Eine Zwangsehe, so sie denn tatsächlich eine ist, ist in allen hier disputierten Rechtsgefügen schlicht weg ein Verbrechen. Und natürlich geht es dabei so gut wie ausschließlich um Strafrecht. Um was denn sonst? Der Rest ist Aufklärung und Bildungspolitik.

Jedes gesellschaftliche Wertespektrum erweitert sich, so was nennt man gemeinhin Leben und Evolution. Und jede Generation bringt Werte mit sich, die in der vorangegangenen noch undenkbar gewesen wären. Setz Dich mal in eine Zeitmaschine, reise zurück in das Jahr 1960 und erzähl den Berlinern, dass sie dereinst einen Bürgermeister haben werden, der von sich sagt: "Ich bin schwul, und das ist gut so!"

Deutschland ist heute pluralistischer als je zuvor. Und dies scheinen eine ganze Reihe von Kräften nicht aushalten zu können. Ob etwas dazu gehört oder nicht, entscheidet sich allerdings nicht danach, wie verwurzelt etwas in einer Gesellschaft ist, sondern nach ideologischen und weltanschaulichen Begrifflichkeiten. Gehört es dazu, ist es eine Subkultur. Und das als Fremdkörper empfundene bekommt halt einfach den Stempel der Parallelgesellschaft. Objektiv betrachtet bilden die Türken hierzulande nichts anderes als eine eigene Subkultur, die in sich wieder in zahlreichen Facetten in Erscheinung tritt. Die grundsätzlich mangelnde Bereitschaft von Teilen der Mehrheitsgesellschaft, ihnen diesen Platz einzuräumen, macht sie zu einem Fremdkörper in einer Parallelgesellschaft.

Das tieferliegende Motiv sind grundsätzliche Assimilationsbestrebungen. Man will auf Dauer keine hier lebenden Türken oder Deutsch-Türken haben, sondern bestenfalls türkischstämmige Deutsche, die sich höchstens dem Namen oder Äußeren nach von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden. Das mag ein im politischen Disput artikulierbarer Standpunkt sein, der allerdings als explizite Begründung für die angedachten und uns noch bevorstehenden Maßnahmen - wir sind ja erst am Anfang - nie und nimmer rechtsverbindlich in die Praxis umgesetzt werden könnte. Denn die konstitutionellen Grundlagen dieses Landes sind derart großzügig und weit gefasst, dass es so gut wie unmöglich ist, offene und direkte Maßnahmen in diese Richtung einzuleiten. Also bedient man sich solcher Scheindebatten und anderer konstruierter Vorwände. Es geht also nicht um Fragen des alltäglichen Zusammenlebens - denn auch mit Menschen, die sich sowohl intellektuell als auch emotional primär als Türken begreifen kann man als Deutscher prima auskommen - sondern um politische und ideologische Grundsatzfragen.  

1267 Postings, 6437 Tage MilesMonroeblabla

 
  
    #116
2
13.07.07 22:54
Jeder weiß, worum es geht: Es geht darum, dass man die Integrationsprobleme langsam mal in den Griff kriegen muss - zum Wohle aller. Das ist aber schwierig, wenn sich die hier lebenden Türken bis zu 70% Frauen vom türkischen Hinterland holen. Da wird das Problem immer von neuem aktuell. Das ist das eine. Und das zweite ist: Ein Großteil dieser Ehen sind arrangiert. Das "skandalöse" Gesetz verlangt lediglich: Sie muss 18 sein und deutsch lernen. Was gibt es da rumzuheulen?

Gruß Miles

 

1513 Postings, 6985 Tage f_muellerEs ist ein Verstoß gegen unser Grundgesetzt taos

 
  
    #117
13.07.07 23:12


Du liegst schief. Die hier zur Debatte stehenden Grundrechte - also Art. 3 GG und insbesondere der Art. 6, Abs. 1 - gelten für alle rechtmäßig in diesem Land lebenden Menschen, unbesehen ihrer Staatsangehörigkeit.

Das ist Fakt, an dem Du nicht vorbeikommst, zumal auch noch beide Artikel ihre Entsprechung in supranational gültigen Verträgen haben, wie etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention. Allein schon deswegen könnte man hier keine Beschränkung auf bestimmte Staatsangehörige vornehmen.  

1267 Postings, 6437 Tage MilesMonroeDa steht aber nix

 
  
    #118
13.07.07 23:22
vom Schutz von arrangierten Ehen...  

1513 Postings, 6985 Tage f_muellermilesmonroe

 
  
    #119
13.07.07 23:28

Deswegen kanns du auch nicht alle Türken in einen Topf werfen. Was ist eigentlich daran so schwer zu verstehen? Dieses Gesetz bricht das Grundgesetz gleich in zwei Grundrechtsartikeln und ihren völkerrechtlichen Äquavalenten, der EMRK und der UN-MRK. Selbst wenn dieses Gesetz für alle gelten würde, sogar inklusive der Deutschen, wäre es verfassungswidrig, da der deutsche Staat das Recht auf ein eheliches Zusammenleben eines Menschen mit seinem Ehepartner nicht davon abhängig machen darf, ob dieser jemand Bedingung x oder y erfüllt. Wenn er es trotzdem tut, verletzt er das Grundrecht dieses Menschen nach Artikel 6, Absatz 1 Grundgesetz. Die rechtliche Ungleichbehandlung, die Artikel 3 GG verletzt, ist da sozusagen nur die kostenlose Zugabe für die Blamage der Ohrfeige, die sich der Gesetzgeber hier abholen wird.  

12175 Postings, 8610 Tage Karlchen_IIWas sollte sich der deutsche Staat um ein

 
  
    #120
2
13.07.07 23:37
eheliches Zusammenleben von Türken kümmern. Türkern können auch ehelich in der Türkei zusammenlebn - das muss nicht hier sein.  

1267 Postings, 6437 Tage MilesMonroeDas Grundrecht auf Asyl

 
  
    #121
13.07.07 23:38
musste auch erheblich eingeschränkt werden. Grund: Missbrauch. So auch hier.
Es ist der Missbrauch, der die Rechte ad absurdum führt. Das Recht macht sich lächerlich, wenn es dem nicht Einhalt gebietet.  

1513 Postings, 6985 Tage f_muellerUnd noch einmal: für dich karlchen

 
  
    #122
1
13.07.07 23:45
............................derzeit leben in Deutschland ca. 1,75 Millionen türkische Staatsangehörige rechtmäßig. Diese genießen vollumfänglich auch das hier debattierte Grundrecht. Punkt. Daran kommst Du nicht vorbei. Und es liegt auch in der Natur der Sache, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Rechtshoheit selbstredend einzig und allein auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes erstrecken kann. Will heißen, dieses verbriefte Grundrecht ist per Definition natürlich und selbstredend gültig für das Hoheitsgebiet Bundesrepublik Deutschland, also innerhalb der völkerrechtlichen Grenzen des Landes. Darauf, was außerhalb dieser Grenzen geschieht, hat die Bundesrepublik keinen Einfluss. Deutschland kann selbstredend nur verbriefte und einklagbare Rechte gewähren, die sich auf sein Hoheitsgebiet erstrecken. Der Anspruch existiert hier, nicht in Sibirien oder Anatolien. Alles andere ist sozusagen die Steigerung von "absurdesten". Sprich Unsinn hoch zehn.  

1267 Postings, 6437 Tage MilesMonroeAber wie jedes Land dieser Erde

 
  
    #123
1
13.07.07 23:50
kann auch Deutschland Bedingungen formulieren, unter denen es bereit ist, Ausländern den Aufenthalt in Deutschland zu gewähren und wie lange.
Davon macht die Türkei in großem Umfang Gebrauch. Das Recht steht auch Deutschland zu.  

1317 Postings, 8217 Tage antilope1Geht es hier nur noch um die Rechte,

 
  
    #124
2
14.07.07 09:43
die die Türken bei uns in Deutschland bekommen müssen?
Die Rechte will und kann ja gar keiner in Frage stellen.
Aber es sind nunmal Gäste in Deutschland über deren Rechte wir diskutieren.
Und vor allen Dingen muss mal die Verhältnismässigkeit
dieser Rechte im Zusammenhang mit den Rechten der Deutschen in der
Türkei gesehen werden. Die Türken fordern bei uns alles
Mögliche, sogar Gesetzesänderungen (finde ich total paranoid),
und auf der anderen Seite haben Deutsche in der Türkei nur das
Recht ihr sauer verdientes Geld da zu lassen.
Jeder der hier die Rechte für die Türken in Deutschland einfordert,
sollte sich erstmal für die Veringerung der Kinderarmut in
Deutschland einsetzen. Davon haben schliesslich alle
Nationalitäten etwas.
Als hätten wir nicht genug eigene Sorgen. tststs...
 

14542 Postings, 6710 Tage gogoleigenartig

 
  
    #125
14.07.07 10:42
jetz verstehe ich warum mir eine Bekannte als Grund für ihren Aufenthalt in Deutschland immer die Antwort gab

-------Hier kann ich viel mehr als Türkin leben---------

Dankeschön an alle User die reale Infos lieferten  

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