Biodata Aktionäre aufgepasst
Seite 5 von 6 Neuester Beitrag: 03.07.12 17:48 | ||||
Eröffnet am: | 28.01.07 18:45 | von: MaxGreen | Anzahl Beiträge: | 131 |
Neuester Beitrag: | 03.07.12 17:48 | von: M.Minninger | Leser gesamt: | 30.840 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 8 | |
Bewertet mit: | ||||
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...bei steigenden Umsätzen...
was ist hier denn möglicherweise drin?
MK: nur 0,4-0,5 Millionen
Wieviele Aktien sind im Umlauf?
was ist hier denn möglicherweise drin?
MK: nur 0,4-0,5 Millionen
Wieviele Aktien sind im Umlauf?
Übriegens Grüße an den Gründer, der im Gefängniss schmoren sollte. War auch mal ne abzocke Bude, die viele Bürger um ihr Geld gebracht hatte.
70 Aktien zu 0,028 ?! wann kommt der Rest? es kann ja nur eine Teilausführung sein, oder einer will mit Absicht den Kurs mal wieder runterdrücken!!
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Nur mein Persönlicher Tipp !
Bitte nicht kaufen !!
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Nur mein Persönlicher Tipp !
Bitte nicht kaufen !!
Beschluss
BIODATA Information Technology AG, Lichtenfels
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
__________________________________________________
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber
lautenden Stammaktien, ISIN DE0005422703, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1
Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen.
Der Widerruf wird mit Ablauf des 29.12.2010 wirksam.
Frankfurt am Main, 29.06.2010
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Quelle : http://deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/...ss_W2010_11.pdf?OpenElement
--------------------------------------------------
Vermutlich wird die Aktie aber auch in Zukunft im Freivehr an den anderen Börsen weitergehandelt. Wenn Du hier auf Nummer sicher gehen willst, erkundige Dich.
BIODATA Information Technology AG, Lichtenfels
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
__________________________________________________
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber
lautenden Stammaktien, ISIN DE0005422703, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61 Abs. 1
Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen.
Der Widerruf wird mit Ablauf des 29.12.2010 wirksam.
Frankfurt am Main, 29.06.2010
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Quelle : http://deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/...ss_W2010_11.pdf?OpenElement
--------------------------------------------------
Vermutlich wird die Aktie aber auch in Zukunft im Freivehr an den anderen Börsen weitergehandelt. Wenn Du hier auf Nummer sicher gehen willst, erkundige Dich.
auf den regulierten Markt.(General Standard)
Vermutlich wird die Aktie im Freiverkehr weitergehandelt.
Vermutlich wird die Aktie im Freiverkehr weitergehandelt.
regulierten Markt in den Freiverkehr.
Die Aktie wird ab sofort im Freiverkehr weiter gehandelt.
Quelle : http://deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/...FV_20101229.pdf?OpenElement
Die Aktie wird ab sofort im Freiverkehr weiter gehandelt.
Quelle : http://deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/...FV_20101229.pdf?OpenElement
MAXDATA AG, Marl
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
__________________________________________________
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den
Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0006581309, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des
30.09.2009 wirksam.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die
Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard).
Frankfurt am Main, 30.03.2009
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
__________________________________________________
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den
Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0006581309, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 61
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 61 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des
30.09.2009 wirksam.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die
Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard).
Frankfurt am Main, 30.03.2009
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung