Sollen "heimliche" Vaterschaftstests verboten werden?
MfG
kiiwii
dann lebst du in einer vollkommen anderen welt als ich.
es gehört zum selbstbestimmungsrecht der menschen ihre herkunft, auch ihre genetische zu wissen. wenn sie dir egal ist das dein gutes recht.
psychologisch relevant für die identitätsbildung kann eben auch sicherheit um die genetik sein. zudem ist es aufgrund von möglichen erbkrankheiten sicher nicht unerheblich wer der genetische erzeuger ist. da ich meine defekte kenne, kann ich meinen sohn frühzeitig darauf untersuchen lassen. wenn er einen anderen gengeber hätte, wäre dies ein mindestmass an verantwortung, dass dieser gegenüber meinem sohn hätte. so kann ihm im zweifel frühzeitig geholfen werden.
"beraube ich Dich nur ungern Deiner Allmachtsphantasien, aber Du darfst keineswegs über alle medizinischen Daten oder Belange Deines Sohnes verfügen. Sei besser froh, dass Du keine Tochter hast."
du hast ein schwerwiegendes problem mit dem eltern/kind verhältnis. du solltest das mit geeigneten ansprechpartnern klären.
es ist keine allmachtsphantasie. was für ein beknacktes wort in diesem zusammenhang.
dann sag mir mal, wer die medizin relevanten daten meiner 12- monatigen tochter bekommen dürfte, wenn nicht ich? und ich schwöre das ich jeden arzt und jede behörde in grund und boden klage dir mir oder meiner frau informationen von meinen babys vorenthalten, die von irgendeiner relevanz sind. ab einem gewissen alter sieht die welt anders aus. dann können sie sich um sich selbst kümmern. solange dass nicht der fall ist, sind ich und meine frau dafür verantwortlich.
also klare frage:
welche medizinisch relevanten daten meiner 12- monatigen tochter dürfte ich denn nicht haben und wer dürfte sie stattdessen haben?
"Du forderst mit Deinen Äusserungen das Recht auf genetische Identitätstestung Deines Kindes für Dich ein, nicht für Dein Kind."
doch,doch für uns beide. er hat das recht ebenso. und solange er das noch nicht selber kann, nehm ich seine rechte war, wenn ich es für richtig halte.
"Zum Schluss möchte ich eines doch noch nachfragen, um ganz sicher zu gehen, dass ich Dich richtig verstanden habe.
Du würdest Deinem Sohn tatsächlich "jederzeit", d.h. also sobald er es verstehen kann, sagen wir mit 6, 7, 8 Jahren, mitteilen: "Ich habe damals einen genetischen Test gemacht, um ganz sicher zu wissen, dass ich und nicht irgendein anderer Mann Dein Vater ist. Und weisst Du was? Mama hatte Recht: ich bin Dein Vater!" Das würdest Du tun?"
wenn ich den test machen würde, dann jederzeit. ich werde ihm auch erzählen, dass ich mich für mein recht eingesetzt habe, es testen zu dürfen und für seins, die wahrheit zu erfahren. wo sollte da das problem sein? ich würde auch jederzeit die erlaubnis meiner frau für den test kriegen und ebenso würde ich ihn nicht machen. mir geht es nur um das recht darauf.
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zu dem aktuellen urteil P(81)/P(83):
"Für Vaterschaftstests bedeutet das Urteil des BGH: Nur mit Einwilligung des Kindes oder Zustimmung des Sorgeberechtigten sind sie erlaubt."
AHA!!
wie bereits erwähnt bin ich aber der sorgeberechtigte für meinen sohn. also habe ich laut bgh-urteil das recht auf den test!? das bgh-urteil sagt also, dass ich mit meiner forderung recht habe?
reden wir in der abgewiesenen klage vom nicht mehr sorgerechtigten zahlaugust, der einem kind im entscheidungsfähigen alter (im gegensatz zu meinem 1-jährigen über dessen daten ich ohne allmachtsphantasie jederzeit an seiner statt verfüge), ohne dessen wissen daten entnommen hat? dann bin ich auf seiten des bgh. der kerl löhnt seit über 10-jahren, also ist das kind älter als 10 und damit in der lage ja oder nein zu einer probenentnahme zu sagen.
mir sieht das nach viel wind um nichts aus. nichtsorgeberechtigte sollten das recht tatsächlich nicht haben, denn dann kann jeder kommen. und da man mit dem test ja bei alimentstreitigkeit nachweist, dass man eben _nicht_ der vater des kindes ist, also weder sorgeberechtigt noch genetisch mit dem kind verbandelt, unterscheidet man sich nicht von jedem anderen menschen der aus irgenwelchen wirtschaftlichen gründen heimlich daten entnimmt.
vaterschaftstest durch den sorgeberechtigten vater sind meiner meinung und offenbar nach meinung des bghs etwas völlig anderes.
in diesem sinne
Das ist doch wirklich nur ne Debatte für Loser. Lassen wir es beim alten.
Quot homines, tot sententiae
Solceh kommen mir vor wie die türkischen Männer, die ihre Frauen wegschließen, weil sie sich nicht sicher sein können, das sie sich aus Frust nicht einem anderen hingeben.
Nochmals: Das ist ein typischer Jammer-Thread für loser.
Du willst mich offenbar nicht verstehen.
Ich könnte Dir zahlreiche Beispiele und Situationen nennen, bei denen Du Deine Prozesse ganz klar verlieren würdest, aber ich muss jetzt etwas aufpassen. Denk daran, dass Deine Kinder nicht immer 1 Jahr alt bleiben. Also nutze die Zeit, in der Du Ihnen ihren vermeintlichen Willen vorschreiben kannst.
Nur eines noch:
"Für Vaterschaftstests bedeutet das Urteil des BGH: Nur mit Einwilligung des Kindes oder Zustimmung des Sorgeberechtigten sind sie erlaubt."
Wer sagt das? Der BGH? Ich denke nicht.
Leider gibt es das Urteil noch nicht auf der BGH-Seite. Ich werde es nachreichen, dann werden wir sehen.
Absoluter Neuling
Intelligente Schimpfwörter
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73. Zoologisches Abfallprodukt
74. Zäkum = Blinddarm
75. Ökofuzzi
Und das zum Ziel, den Mann (Männeke) zum Dukatenschei.. zu machen.
Gruß BarCode