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Seite 379 von 444 Neuester Beitrag: 19.04.24 22:14 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.07 08:18 | von: Spezial Brok. | Anzahl Beiträge: | 12.094 |
Neuester Beitrag: | 19.04.24 22:14 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 1.497.900 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 395 | |
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Die Walter Strassenbau GmbH war eines davon.
Die genannten 1,2 Milliarden waren also die Summe der Verbindlichkeiten dieser Teilbereiche.
wie is das dann gemeint ?
Da gehen dann schon einmal ca. 1,2 Mrd. Euro an Forderungen der Gläubiger den Bach runter. Und mit den Gläubigern sind hier sicher nicht die Banken gemeint.
Kannst du lesen, B.Scheuert ???
Die Zahlen sind vom Insolvenzverwalter und GANZ AKTUELL, vom 1. Juni 2017 ! Siehe unten.
Etwas Anderes zu behaupten, ist versuchte Manipulation hier auf Ariva und wird prophylaktisch der Bafin gemeldet.
6 IN 94/05 - Der Insolvenzverwalter Herr Dipl.-Kfm. Werner Schneider hat mitgeteilt: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WALTER BAU-AKTIENGESELLSCHAFT, Böheimstraße 8, 86153 Augsburg, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind EUR 39.400.000,00 Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind
EUR 1.213.729.501,43 Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Augsburg – Insolvenzgericht – Geschäftszeichen: 6 IN 94/05
niedergelegt. Augsburg, den 01.06.2017; Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht –
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de
Echt heftig, was hier einige versuchen.... :-(
Die Leser im Walter Bau Thread haben das Recht, wahrheitsgemäß informiert zu werden, damit eine Diskussion zur Aktie und dem Unternehmen auf Augenhöhe und anhand Fakten statt finden kann.
Es ist wirklich nicht mehr zu fassen...
Es ist nun einmal so, dass die Forderungen das noch vorhandene Vermögen der AG WEIT übersteigen. Die Aktionäre hatten viele Jahre Zeit, sich von den Aktien zu trennen. In 2014 haben das vermutlich auch die meisten getan.
Meine Meinung.
Was hat Schneider in den vergangenen zehn Jahren gemacht ? Nichts ??
Außerdem kann man diese Infos über Google finden.
"Werner Schneider: Etwa 22.000 Gläubiger haben Forderungen von 4 Mrd. Euro angemeldet. Allein bei der insolventen AG sind es 11.500 Gläubiger mit 3,3 Mrd. Euro. Für diese Gruppe will Schneider auf keinen Euro verzichten."
http://www.ariva.de/forum/...vor-mega-rebound-242038?page=1#jumppos26
Herr Scheider hat also mehrere Mrd. Forderungen "abgewälzt". Und DU fragst, was er in zehn Jahren macht hat ??
Unfassbar. Lies dich mal endlich ein in das Thema....danke !
Zeitpunkt: 21.08.17 09:11
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Unbelegte Aussage.
http://www.ariva.de/forum/...e-kursrakete-283588?page=373#jumppos9331
Widerruf der Zulassung im regulierten Markt und Einstellung der Preisfeststellung:
http://www.ariva.de/forum/...e-kursrakete-283588?page=375#jumppos9396
Das sollte ja wohl reichen, um hier klar zu sehen. LOL.
Eigentlich hatte ich nur gefragt, wie Du die gleichlautenden Zahlen von 2007 und 2017 interpretierst.
Und wenn man hier so zurückblättert, ist das auch gut so...
Es bleibt kein Geld zum verteilen übrig was ist den so schwer daran zu verstehen ????
Weitere Push Versuche werden wir melden.
Falls du jetzt noch Versucht deine Schrott Aktien an den Man oder die Frau zu bringen ist es zu spät.
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
1. Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
Schlusstermin gem. § 197 InsO
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die
Insolvenzgläubiger,
- zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der
Insolvenzmasse;
wird bestimmt auf Donnerstag, 13.07.2017, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen eventuell noch festgestellt werden, erhalten über das
Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können eventuell nachträgliche Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 19.04.2017
EUR 1.213.729.501,43 Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Augsburg – Insolvenzgericht – Geschäftszeichen: 6 IN 94/05
niedergelegt. Augsburg, den 01.06.2017; Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht –
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de
Versteht das jetzt jeder !!!
Es gibt nichts zum Verteilen !!!
Sehr viele bleiben auf ihren Forderungen sitzen !!
Mann kann froh sein das eine AG "Haftungsbeschränkt" ist.................
Der Ausgang ist noch offen auch wenn ihr es nicht wahr haben wollt.
Viel Glück allen investierten die an WTB glauben
Der Insolvenz Verwalter hat klar gesagt das eine Überschuldung vorliegt und die Forderungen ganz klar das Vermögen der Insolventen Firma übersteigt.
Lese mal oben nach Monaco 1
nicht mal 40 Millionen stehen 1,2 Milliarden Schulden gegenüber.
Was soll den da noch zum verteilen sein.
Da ist nichts mehr offen die Schulden sind 300% der Verteilermasse wo sollen den die 80 Millionen herkommen ????
Was soll den da noch offen sein ???
Keiner kauft Insolvente Aktienmäntel zur Steuersenkung weil das gesetzlich nicht geht.
Hier mal ein Auszug aus dem Handelsrecht.
Handelsrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der handelsrechtliche Verlustvortrag ergibt sich aus § 266 Abs. 3 A IV HGB. Das darin enthaltene Gliederungsschema legt fest, dass positive Eigenkapitalelemente (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn) mit negativen Elementen (Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag oder Bilanzverlust) zu saldieren sind. Übrig bleibt das tatsächlich vorhandene Eigenkapital. Soweit mithin ein Jahresfehlbetrag nicht von anderen Eigenkapitalposten ausgeglichen wird, verbleibt er als Verlustvortrag. In der Buchführung wird dieser Verlustvortrag als passives Bestandskonto mit negativem Anfangsbestand („Minus-Passivkonto“) geführt, durch Zugänge entsteht ein Ausgleich.[4] Mehrungen durch zusätzliche Verluste werden auf der rechten Seite, Minderungen links verbucht. Technisch ist der Verlustvortrag der Bilanzverlust des Vorjahres.
Ein handelsrechtlicher Verlustvortrag ist auf Kapitalgesellschaften beschränkt, weil das Gesetz bei Personengesellschaften die Verrechnung von Verlusten mit den Kapitalanteilen vorschreibt (§ 264c Abs. 2 Satz 3-7 HGB).[5] Bei Kapitalgesellschaften umfasst der Verlustvortrag den Teil des Verlustes einer Gesellschaft, der nach Aufzehrung der Rücklagen und eines eventuellen Gewinnvortrages als Verlust auf die Rechnung der nächsten Jahre übertragen wird.[6]
Nach § 158 Abs. 1 Nr. 1 AktG müssen Aktiengesellschaften am Schluss ihrer Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erläutern, wie sie das Jahresergebnis verwenden:
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder
- Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
- Einstellungen in Gewinnrücklagen
= Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Wird beispielsweise ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen und die übrigen Positionen weisen „Null“ aus, so ergibt sich in Höhe des Jahresfehlbetrags ein Bilanzverlust. Dieser wird im nächsten Jahr als Verlustvortrag fortgeschrieben. Ist der handelsrechtliche Verlustvortrag größer als der steuerrechtliche, sind aktive latente Steuern zu bilden, ist er kleiner, sind passive latente Steuern zu bilden. Aktive latente Steuern stellen fiktive Steuererstattungsansprüche an das Finanzamt dar und umgekehrt.