Steinhoff Informationsforum
Wenn das tatsächlich in Südafrika die Runde macht...na ja...ich persönlich hätte da keine Freude damit.
Wäre es nicht sinnvoll, wenn DEOL ebenfalls ein englischsprachiges Video machen würde? Als Ausgleich?
So könnte er seine Expertisen auch international weitergeben.
Was meint ihr?
Moderation
Zeitpunkt: 14.04.23 14:01
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Kommentar: Unerwünschte Wortwahl/Inhalt
Zeitpunkt: 14.04.23 14:01
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Nun ist der Anfang gemacht , dass diese "Geschichte" an die Öffentlichkeit
kommt.
Denn so etwas wie die Steinhoff International Holding Blamage hat es noch
nie gegeben.
Moderation
Zeitpunkt: 14.04.23 14:07
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 14.04.23 14:07
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Da lesen sich die Foren quasi 1:1 wie die hiesigen Steinhoff Foren.
Moderation
Zeitpunkt: 15.04.23 16:44
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 15.04.23 16:44
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Moderation
Zeitpunkt: 15.04.23 16:56
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Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Zeitpunkt: 15.04.23 16:56
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Moderation
Zeitpunkt: 15.04.23 16:56
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Moderation
Zeitpunkt: 15.04.23 16:57
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Moderation
Zeitpunkt: 15.04.23 16:57
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Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Zeitpunkt: 15.04.23 16:57
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Die Art und Weise, wie eine solche Untersuchung ablaufen sollte, lässt sich aus der Konkurspraxis ableiten. Dort ist die Untersuchung von Unregelmäßigkeiten schon seit Jahrzehnten eine wichtige Aufgabe des Konkursverwalters. Bisher wurde diese Aufgabe immer in § 68 Fw "hineingelesen". Eine Grundlage für die Ursachenforschung konnte auch in den §§ 2:138 und 2:248 des Bürgerlichen Gesetzbuches gefunden werden, die implizit eine Untersuchung der tatsächlichen Ursachen eines Konkurses verlangen.26 Erst kürzlich, mit dem Gesetz zur Stärkung der Stellung des Treuhänders, wurde die Ursachenforschung ausdrücklich im neuen Absatz 2 des § 68 Fw. verankert. Dieser Absatz lautet:
"Der Verwalter:
a. hat bei der Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse zu prüfen, ob es
Unregelmäßigkeiten vorliegen, die den Konkurs verursacht oder zumindest dazu beigetragen haben, die Liquidation der Konkursmasse erschwert oder das Konkursdefizit erhöht haben;
b. unterrichtet den Aufsichtsrichter vertraulich darüber; und
c. erstattet, wenn er oder der Aufsichtsrichter es für erforderlich hält, Bericht oder meldet
Unregelmäßigkeiten an die zuständigen Behörden."
Nur die ganzen Profibasher glotzen blöd in die Röhre.
Diese Looser.
Lasst Euch nicht manipulieren.
Jeder muß seine Entscheidu gen an der Börse selber treffen. Der eine wettet auf den steigenden Kurs, der andere dagegen.
Läuft doch, oder habe ich Recht?
Meine Meinung, keine Handelsempfehlung!
Dadurch kann Ihr Finanzinstitut, das die Aktien hält, sie nicht verleihen, da es sie für den Fall eines Verkaufs verfügbar haben muss.