Infineon wird Neu Starten.
Seite 334 von 405 Neuester Beitrag: 23.12.13 19:09 | ||||
Eröffnet am: | 11.12.08 08:56 | von: Carisma1996 | Anzahl Beiträge: | 11.1 |
Neuester Beitrag: | 23.12.13 19:09 | von: Rechercheur | Leser gesamt: | 1.887.691 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 291 | |
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du hast jetzt drei möglichkeiten
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Nach § 20a WpHG ist es verboten,
- unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche Umstände zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken,
- Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Preis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen
- Sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken.
Eine absichtliche, d.h. wissentlich und gewollte Täuschungshandlung ist nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Täter weiß, dass die Täuschungshandlung zur Marktpreiseinwirkung grundsätzlich geeignet sein kann.
Eine sonstige Täuschungshandlung im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG ist die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände …., soweit diese auf den Kurs Einfluss nehmen können (§ 3 Abs. 1 KuMaKV/§ 4 Abs. 1 MaKonV).
Unerlaubte Handlungen (also Täuschungshandlungen) im Sinne von § 20 a Abs. 1 WpHG sind – abstrakt ausgedrückt - die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände, um den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines der in § 20 a Abs. 1 Satz 2 WpHG genannten Wertpapiere und Werte hoch- oder herunter zu treiben oder beizubehalten.
Exemplarisch für solche Handlungen sind insbesondere Geschäfte oder einzelne Kauf- oder Verkaufaufträge über den Kauf von Wertpapieren und/oder Vermögenswerten,
- bei denen Käufer und Verkäufer wirtschaftlich identisch sind, es sei denn, diese Geschäfte wurden nicht wissentlich zwischen identischen Vertragspartner abgeschlossen oder den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen an gekündigt;
- bei denen ein Kauf- und ein Verkaufauftrag zu im wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben, erteilt wird, es sei denn, diese Geschäfte wurden den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen angekündigt;
- die den unzutreffenden Eindruck wirtschaftlich begründeter Umsätze erwecken;
- die aufgrund ihres Zeitpunktes geeignet sind, über Angebot und Nachfrage im Zeitpunkt der Feststellung eines bestimmten Börsen- oder Marktpreises zu täuschen, der als Referenzpreis für einen Vermögenswert dient;
- das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung über das Marktangebot bei einem Vermögenswert zu einer nicht marktgerechten Preisbildung sowie
- die Verbreitung von Gerüchten oder Empfehlungen bei Bestehen eines möglichen Interessenkonflikts.
Weitere Möglichkeiten, verzerrend auf die Bildung des Kurses von Finanzinstrumenten einzuwirken, sind
- Geschäftliche Handlungen, die den - falschen - Eindruck einer Aktivität erwecken sollen (insbesondere Leerverkäufe, nur um auf den Kurs einzuwirken).
- Geschäfte, mit denen kein wirklicher Wechsel des Eigentums an dem Finanzinstrument verbunden ist ("Wash sales").
- Geschäfte, bei denen gleichzeitig ein Kauf- und Verkaufsauftrag zum gleichen Kurs und in gleichem Umfang von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben, erteilt wird („Improper matched orders“).
- Vornahme einer Reihe von Geschäften, die auf einer öffentlichen Anzeigetafel erscheinen, um den Eindruck lebhafter Umsätze oder Kursbewegungen bei einem Finanzinstrument zu erwecken („Painting the tape”).
- Aktivitäten einer Person oder mehrerer, in Absprache handelnder Personen mit dem Ziel, den Kurs eines Finanzinstruments künstlich hochzutreiben und anschließend die eigenen Finanzinstrumente in großen Mengen abzustoßen („Pumping and dumping“).
- Erhöhung der Nachfrage nach einem Finanzinstrument, um den Kurs nach oben zu treiben, etwa, indem der Eindruck der Dynamik erweckt oder vorgetäuscht wird, dass der Kursanstieg durch lebhafte Umsätze verursacht wurde („Advancing the bid“).
- Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten bei Börsenschluss, um die Schlussnotierung des Finanzinstrumentes zu beeinflussen und damit diejenigen Marktteilnehmer irrezuführen, die aufgrund des Schlusskurses handeln („Marking the close”).
- Geschäfte eigens zu dem Zweck, den Kassakurs oder den Abrechnungskurs von Derivatekontrakten zu beeinflussen.
- Geschäfte zur Beeinflussung des speziellen Kassakurses eines Finanzinstruments, der als Grundlage zur Bestimmung des Werts einer Transaktion vereinbart wurde.
- Kauf eines Finanzinstruments auf eigene Rechnung, bevor man es anderen empfiehlt, und anschließender Verkauf mit Gewinn bei steigendem Kurs infolge der Empfehlung („Scalping“).
- Verbreitung falscher Gerüchte, um andere zum Kauf oder Verkauf zu veranlassen.
- Verbreitung unrichtiger Behauptungen über wesentliche Tatsachen.
- Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder wesentlicher Interessen.
Nähere Einzelheiten sind in der Verordnung zur Konkretisierung des Verbots der Kurs- und Marktpreismanipulation (KuMaKV) geregelt. Die KuMaKV wurde durch die Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Markmanipulation (Markmanipulations-Konkretisierungsverordnung – MaKonV) vom 1.3.2005 ersetzt.
II.
Das Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation richtet sich gegen Jedermann.
Verstöße gegen § 20a WpHG können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 38 Abs. 4 WpHG), und zwar unabhängig davon, ob der Taterfolg, also die Kurs- oder Marktpreismanipulation also solche, tatsächlich eintritt.
Nicht als Kurs- und Marktpreismanipulation im Sinne des § 20 a Abs. 1 Satz 1 WpHG gelten sog. Kursstabilisierungsmaßnahmen.
Wegen der Bedeutung und der gravierenden Rechstfolgen soll an dieser Stelle nochmals wiederholt werden:
- Das Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation richtet sich an Jedermann.
- Verstöße gegen § 20a WpHG können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 38 Abs. 4 WpHG).
BörseGo AG, im September 2008
Man muß einen Titel nicht pushen, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen. Die Postings von# 8318bis #8327 zeigen das es auch anders geht.
Ich laß mir von so einen Exoten doch nicht meinen Urlaub versauen!!!!!!!!!!!!!!!11
https://www.boerse-stuttgart.de/rd/de/aktien/...l=IFX.STU&lang=de
mc
sicher sind das technische reaktionen und gewinnmitnahmen ohne einen fundamentalen grund. sowas geschieht häufig an der börse.
infineon hat dementiert.
Infineon wird doch nicht auf so einen Blödsinn reagiert haben, was sich 2 Putzfrauen auf einem großen Bankenflur erzählt haben !!
oder kommentieren, da alles nach Plan läuft.
Kursabschläge sind den Panikmachern zu verdanken und Dow Jones,gestern,
der das ganze ins Rollen brachte.
Jetzt geraten die Tatsachenverdreher langsam unter Druck, da sie den
Kurs nicht länger manipulieren können und spätestens jetzt wieder
einsteigen sollten.
mc
Denke das nächste Quartal wird das beste, das W- Geschäft steht vor der Tür......
Beruhigend ist das wir ein paar Cent wieder zugelegt haben, die Zahlen heute morgen waren ja erschreckend....
und Schlusslich sind wir ja auch net.... dank Com .-)
INFINEON 3.231256640300343 -5.07 %1256640409062 -0.171256640309859 3.231256640300343 3.241256640309859 3.441256638364000 3.041256638364000 11:46:42 Aktie News Chart
COMMERZBANK 7.291256640389906 -7.04 %1256640408921 -0.551256640408921 7.291256640408921 7.301256640408921 7.901256638365000 7.141256638365000 11:46:42 Aktie News Chart
04.08.2009 Max Dietrich Kley AR V K 18,13 Tsd. 8,43 Tsd. 2,15 Ausübung von Bezugsrechten / Kapitalerhöhung
04.08.2009 Horst Schuler AR K 8,66 Tsd. 4,03 Tsd. 2,15 Ausübung von Bezugsrechten / Kapitalerhöhung
04.08.2009 Peter Bauer V K 8,32 Tsd. 3,87 Tsd. 2,15 Ausübung von Bezugsrechten / Kapitalerhöhung
09.06.2008 Monika-Marlene Kley S K 47,84 Tsd. 8,00 Tsd. 5,98
05.03.2008 Gerd Schmidt AR SV K 7,98 Tsd. 1,55 Tsd. 5,15
01.03.2007 Hermann Eul V V 11,28 Tsd. 1000 11,28 Verkauf nach Ausübung von Aktienoptionen
Erläuterungen zu den Insider-Daten:
die Chartanalyse ist ein interessantes Hilfsmittel:
Die Nackenlinie der M-Formation bei ca. 3,22 sollte heute zu halten sein, damit ergibt sich wie bereits früher (Mai-Juli) die Möglichkleik auf weiter steigende Kurse. Desweiteren wurde das untere Bollinger Band (verläuft bei 3,35) ziemlich stark durchbrochen, daher auch der Trendwechsel gen Norden gut möglich. Die hohe Volatilität heute trägt ausserdem dazu bei das obere BB weiter auszubauen, es steht derzeit schon bei 4,12.
Ich vermute und hoffe auf ein Closing heute abend bei 3,27 - 3,35, dann ist die Welt vollkommen in Ordnung. Alles weitere hängt vom Gesamtmarkt ab, die Zahlen lassen ja leider noch ne Weile auf sich warten...
ich hab auch nicht vor mich lächerlich zu machen oder von irgendwelchen gerüchten zu profitieren. weder bin ich short in infineon noch werde ich in absehbarer zeit einsteigen.
es war eine nachricht, die über kostenpflichtige börsennachrichtenticker lief und ich zur verfügung stellen wollte. wenn das nicht gewünscht ist, dann werde ich damit zurückhalten.
ich bitte nur die doppelmoral zu beachten, dass man hier von positiven halbwahrheiten profitieren will, aber die überbringer schlechter nachrichten sind nestbeschmutzer
Die Amis werden schon dafür sorgen, dass wir heute nochmals die 3.0x sehen werden.
http://www.ariva.de/forum/Geruechtekueche-392275
bist ja anscheinend der insider deutschlands.
Zeitpunkt: 27.10.09 12:21
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Doppel-ID
um ein Gerücht, welches nicht der Wahrheit entspricht.
Aber mittlerweile haben wir es auf sämtlichen Seiten selbst nachgelesen.
Infineon - Haben keinen Vertrag verloren.
http://www.finanznachrichten.de/...ktien/infineon-technologies-ag.asp
mc
Der Halbleiterkonzern Infineon ist Spekulationen entgegengetreten, wonach das Unternehmen keine Chips für das Apple-Handy iPhone mehr liefern soll. Zu konkreten Kundenbeziehungen wollte sich ein Infineon-Sprecher zwar nicht äußern, sagte aber: "Wir haben keinen Vertrag verloren."
Die Infineon-Aktie grenzte daraufhin ihre Verluste ein. Zuvor hatten Aktienhändler den Kursrutsch der Papiere von bis zu zehn Prozent mit Spekulationen begründet, wonach Apple ab dem kommenden Jahr seine Chips für das iPhone bei einem Infineon-Konkurrenten bestellt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass Infineon-Chips in dem populären Apple-Handy stecken. Der Konzern hat allerdings nie bestätigt, zum Lieferantenkreis des US-Herstellers zu gehören.
Infineon beschäftigt an den Standorten Villach und Graz, sowie in den Tochterunternehmen in Klagenfurt und Linz rund 2.600 Mitarbeiter.
nur komisch, dass nur kostepflichtige ticker das gerücht im angebot gehabt haben sollen....dabei sollte man doch meinen, dass die aufgrund ihres preises, die richtigsten informationen liefern sollten. keine andere newsseite hat von diesem gerücht etwas gemeldet...
vielleicht kannst du dich auch mal festlegen, woher das geürcht nun stammt. von fluren aus deutschen großbanken oder aus dem ticker!? wahrscheinlich stand im ticker, dass das gerücht von fluren deutscher großbanken stammt, richtig!? *lol*