Ebay-Aktie vor Abspaltung kaufen - Finanzamt!?
Seite 4 von 4 Neuester Beitrag: 22.02.17 18:23 | ||||
Eröffnet am: | 02.07.15 13:59 | von: Olaf. | Anzahl Beiträge: | 97 |
Neuester Beitrag: | 22.02.17 18:23 | von: Antares2016 | Leser gesamt: | 85.116 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 23 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | 2 | 3 | > |
Dazu Ergänzend wichtig
https://www.google.de/...M&usg=AFQjCNHjVACKqUUY-MRu6ewQOK7-sWwlRQ
Hier zwei Artikel ...
http://www.ovb-online.de/wirtschaft/...ltung-einer-firma-2797549.html
und das dort erwähnte BFH Urteil...
https://openjur.de/u/161062.html
Ergo....Aktien zuvor verkaufen und dann wieder einsteigen....Das erklärt, warum die Aktien gestern gestiegen sind...
Ist aber eine Schweinerei, dass das BMF mittlerweise keine Lösung dafür gefunden hat....
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/...uer-Faehrtenleser-2671653
Ergibt insgesamt 26,375 Prozent Kapitalertragsteuer inkl. Solibeitrag! Ich weiß, das ist immer noch viel zu viel und ärgerlich, aber wenigstens stimmt die Rechnung.
Jeder der bisher hier im Forum in der Lage war ein paar Zeilen zu schreiben ohne dass ihm dabei das Gehirn abgeraucht ist, der ist auch fähig bei seiner Depotbank einfach mal schriftlich Einspruch gegen die steuerliche Behandlung bei Ebay/PayPal, einzulegen. Nicht labern, dass es eh nichts bringt, sondern einfach machen und schauen was dabei rauskommt.
Ist ja auch eine grundsätzliche Lebenseinstellung, wenn man mit etwas nicht einverstanden ist, sich zu Wort zu melden, Fragen zu stellen und gegebenenfalls auch Widerstand zu leisten und zu seiner Haltung zu stehen. Sollte man der lieben Gesellschaft und sich selber eigentlich schuldig sein. Aber viele haben heutzutage den Irrglauben man müsse einfach nur möglichst viel Geld verdienen, um die ganzen Ungerechtigkeiten, Abzockereien, Draufzahlereien, Qualitätsverschlechterungen usw. mit denen jeder konfrontiert ist, sich besser leisten und ertragen zu können, anstatt mal gegen diese negativen, immer mehr auf die spitze getriebenen Tendenzen vorzugehen. Aber Zivilcourage ist halt genau das Thema welches auf den immer länger werdenden Todo-Listen wahrscheinlich am seltensten vorkommt. Ich hoffe dass ich mich irre und die Realität einfach nur falsch wahrnehme, wäre ja schön.
Allen einen erträglichen Hitzetag, und Eis essen nicht vergessen. ;-)
A ist am besten und F am schlechtesten.
Auch die Finanzkennzahlen mal beachten. Da kann man wirklich nicht meckern.
Eine lustig absurde Variante wäre es auch wenn Ebay und Yahoo fusionieren würden, um dann anschließend von Alibaba und seinen 40 Räubern wahnsinnig freundlich übernommen zu werden. Geht natürlich auch ohne Yahoo! Dann hieße es endlich auch für uns Aktionäre, Sesam öffne Dich zur Schatzkammer mit den steigenden Kursen. ;-)
Die amerikanische Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit wäre bestimmt nicht von einer Übernahme einer Internet Ikone wie Ebay durch ausgerechnet einen chinesischen Online Giganten wie Alibaba, Baidu oder Tencent begeistert. Das bedeutet, dass eine solche China-Übernahme nur äußerst freundlich oder gar nicht geschehen darf, also zu einem absoluten Wucherpreis, zur Freude der Ebay Aktionäre und zur Beruhigung des kapitalistischen amerikanischen Gemüts.
Alles nur Spekulation, aber dafür ist man ja schließlich an der Börse. :-)
Außerdem verlieren die Aktionäre für die Hälfte ihres Investments die Aussicht auf künftige steuerfreie Kursgewinne, da als Kaufdatum für die neuen Aktien das Datum des Splits gilt.
Wenn so mit Keinaktionären in Deutschland umgegangen wird, braucht sich niemand zu wundern, dass sich keine Aktienkultur entwickelt.
eBay spaltet am 17. Juli 2015 seine Bezahldivision PayPal ab. Anleger bekommen dann je eBay-Aktie ein PayPal-Papier in ihr Depot gebucht. Ab dem 20. Juli 2015 können sie dann ihre neuen Aktien an der Börse handeln.
Steuerlicher Aspekt beim PayPal- Spin-off
.
Im Gegensatz zum Google-Aktiensplit, bei dem Anlegern im April 2014 auf den Kurswert neu zugeteilter Papiere Abgeltungsteuer abgezogen worden war, droht eBay-Aktionären kein sofortiger Steuerabzug: Depotbanken werden die Einbuchung der PayPal-Aktien voraussichtlich steuerneutral behandeln, erklärt Steuerberater Daniel Sahm von Ecovis in München.
Steuerrechtlich gibt es zwei Möglichkeiten
1.Entweder das Finanzamt behandelt die PayPal-Papiere so, als wären sie für null Euro gekauft worden. Bei der Veräußerung wird dann der komplette Erlös besteuert.
2.Oder die Kapitalmaßnahme wird als Abspaltung eingeordnet. Dann würden die Anschaffungskosten auf eBay- und PayPal-Aktien verteilt und Steuern sind erst beim Verkauf der Aktien zu bezahlen.
Es wird auf jeden Fall sehr spannend zu sehen, wie das eBay- und das PayPal-Papier am 20.07. an der Börse starten werden! Quelle:
http://www.onlinemarktplatz.de/59675/...-aktiensplit-ebay-und-paypal/
Aber Nein - es kam anders:
Die eBay-Aktionäre konnten nach dem Spin-off von PayPal die neu zugeteilten Paypal-Aktien ab 20.07. an der Börse handeln. Für je eine eBay-Aktie wurde ein Paypal-Papier in das jeweilige Depot gebucht.
Ursprünglich waren die Steuerberater davon ausgegangen, dass die Depotbanken die Einbuchung der PayPal-Aktien steuerneutral behandeln würden. Doch der Spin-off wird steuerlich anders behandelt als zunächst erhofft.
Aktiensplit eBay und PayPal wird steuerlich anders behandelt als erhofft
.
Die Kapitalmaßnahme wird nun als steuerpflichtige Sachausschüttung eingestuft, denn aufgrund einer nicht eindeutigen Sachlage wird von einem steuerpflichtigen Spin-off ausgegangen. Nach den Vorgaben der Finanzverwaltung erfolgt die Versteuerung mit dem Kurs der PayPal-Aktie zum Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot..
Das ist für viele Experten nicht nachvollziehbar, so auch für den Steuerberater Daniel Sahm von Ecovis in München, der zuvor noch von einersteuerneutralen Behandlung ausgegangen war.
Viele Banken hatten im Vorfeld bereits kommuniziert, dass keine Kapitalertragsteuer auf die eingebuchten Paypal-Aktien einbehalten wird. Die betroffenen Aktionäre können nun innerhalb von vier Wochen nach Abzug der Steuer Einspruch gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung einlegen. Quelle:
http://www.onlinemarktplatz.de/60153/...anders-behandelt-al...
Die Kunden sind hellauf begeistert, denn bei den meisten befindet sich das Konto deshalb im Minus.
Faustregel 100 Ebay Aktien kosten rund 1000,- Steuer; mit denen keiner gerechnet hat.
Hier hilft nur ein vorsorglicher Widerspruch bei der zuständigen Finanzbehörde der Bank.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/...NEHMEN_2_TOP-NEWS_12100124
Hier mein Schreiben. Ich habe ein ähnliches Musterschreiben im Internet gefunden.
Einspruch gegen abgeführte Kapitalertragsteuer aus Ebay (WKN 916529) Aktiensplit
hiermit lege ich Einspruch gegen die am 21.07.2015 erhobene und abgebuchte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf den Ebay-Aktiensplit vom 17.07.2015 ein.
Durch Inkrafttreten des sogenannten Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz im Jahr 2013 wurden einige Passagen im Einkommensteuergesetz neu geregelt. Dies betrifft insbesondere die Regelung von Spin-¬Offs. Aus diesem Gesetz trat insbesondere die sogenannte Fußstapfen-Theorie hervor, die besagt, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten im Verhältnis des Spin-Offs, vorliegend 1:1, auf die neuen und die alten Papiere aufzuteilen sind.
Die Abspaltung führt nicht dazu, dass die Anleger mit ihren Ebay-Aktien Gewinne oder Verluste realisieren, sondern es werden nur die vorhandenen Bestandteile in zwei Teile aufgespaltet. Eine Deklarierung als Sachdividende ist unsachgemäß, die Aktionäre haben nichts bekommen, was sie nicht schon vorher in anderer Form gehabt haben. Ein Geldwerter Vorteil liegt hier nicht vor. Die Abspaltung folgt daher steuerneutral. Seit 2013 gilt die Fußstapfentheorie auch für ausländische Unternehmen.
Der Ebay Spin-Off ist somit als steuerneutrale Maßnahme zu werten. Dies ergibt sich aus dem in 2013 begründeten Fußstapfen-Prinzip. Ich fordere Sie daher auf, die Steuerneutralität der Maßnahme festzustellen und meine Bank anzuweisen, die einbehaltene Steuer wieder an mich zurückzuführen.
Meine Bank:
ING DiBa AG
60628 Frankfurt am Main
Die ING-DiBa wird bei Ihnen unter der Steuernummer 47 220 2800 4 geführt.
hat der Einspruch funktioniert? Ich hatte auch Einspruch erhoben, allerdings aus Unkenntnis mit dem Google Split als Vergleich. Ich habe eine Absage erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Miksch
So etwas kann sich ja lange hinziehen.
Von wem hast du die Absage erhalten?
Vom Finanzamt oder deiner Bank?
hat einer von den hier anwesenden Ebay Aktionären vom Finanzamt die beim Split von Paypal einbehaltenen Steuern zurückgefordert und erstattet bekommen? Im Rahmen der Steuererklärung für 2015 hätte man ja noch die Möglichkeit dies zu beantragen...
Bei Google gab es ja ca. ein Jahr nach dem Split ein Schreiben des BMF, das besagte, dass die Depot führenden Banken das zu Unrecht einbehaltene Geld erstatten müssten.
Ist die Sachlage bei Ebay eine andere oder ist Ebay/Paypal zu klein, als dass sich das FA veranlasst sähe, hier ähnlich vorzugehen?
In den Foren finde ich leider nichts dazu - vielleicht hat hier jemand einen Rat?
Danke schon mal vorab!
hab meinem Finanzamt bei der Veranlagung die Sache geschildert, natürlich wurde es dort nicht berücksichtigt. Ich habe dann vor kurzem Einspruch gegen die Bescheide eingelegt und heute meine Antwort bekommen.
Lt. Finanzamt kann über die Sache noch nicht entschieden werden, es schlägt RdV vor und will auf eine Verfügung der OfD oder ein BMF Schreiben warten.
Bin gerade am überlegen ob ich der Verfahrensruhe zustimme oder doch lieber den "harten Weg" wähle.
Ich bitte aber alle ggfs. Einspruch einzulegen damit das Thema bei euren OfD hochkommt und dort oder auf Bundesebene mal was passiert.
LG Knobi
Besten Dank im Voraus für eure Antworten.
Lg. Martin
in zwei Verfahren VIII 47/13 und VIII 73/13 wurde beim Bundesfinanzhof in ähnlichen Fällen am 13.07.2016 (veröffentlicht am 12.10.2016) entschieden.
Aber keine endgültige Klärung, denn die Vorinstanz muss erst noch eine weitere Feststellung zur Qualifizierung der vorliegenden Sachausschüttung nachholen, ob etwa nicht doch eine vergleichbare Einlagenrückgewähr vorliegt.
Es bleiben wohl nur 2 Wege.
Entweder warten bis das Bundesfinanzministerium endgültig die Abspaltung bewertet oder selbst das Finanzamt verklagen.