Zivilcourage? Vorsicht Lebensgefahr!!
Seite 4 von 5 Neuester Beitrag: 13.01.08 20:29 | ||||
Eröffnet am: | 10.01.08 09:05 | von: Bankerslast | Anzahl Beiträge: | 116 |
Neuester Beitrag: | 13.01.08 20:29 | von: hedera | Leser gesamt: | 7.321 |
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Ich hoffe es ist halbwegs korrekt im Gedächtnis geblieben:
In einem Problembezirk von New York (?) haben sie Probeweise um das Problem der Schulschwänzer und der daraus resultierenden täglichen Kleinkriminalität in den Griff zu kriegen den Eltern 30 oder 50 Dollar im Monat Haushaltszuschuss gezahlt. Wenn ein Kind täglich in die Schule kommt. Und das haben dann die Eltern offensichtlich durchgesetzt gegenüber ihren Kindern.
Ein lächerlich kleiner Betrag, die Schwänzerquote ging massiv zurück, es wurde weniger randaliert und geklaut im Viertel und die durchschnittliche Schulleistung ging deutlich hoch, bereits nach kurzer Zeit.
Man kann sich natürlich aufregen und es grundsätzlich ablehnen Schüler für ihren Schulbesuch zu bezahlen (traurig, wenn das nötig ist), aber man darf ja auch nicht die Ergebnisse eines praktischen Versuchs ignorieren.
In diesem Zusammenhang möchte ich ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern und bekannt geben, dass für unseren nächsten Kongress der Antragskommission des Bundesvorstandes ein Leitantrag zur juristischen Neugestaltung der Vaterschaft vorliegt, den ich hier einmal vorstellen will:
Leitantrag zur juristischen Neugestaltung der Vaterschaft
1. Vaterschaft muss immer wieder auf dem neuesten Stand sozialwissenschaftlicher Forschung definiert werden. Vaterschaft ist ein dynamischer, kein ein für allemal feststehender Begriff wie z.B. Mutterschaft.
2. Vaterschaft ist ein sozialer Topos, im Gegensatz zur Mutterschaft. Denn Mutterschaft ist biologisch gewiss - „mater certa“, wie der Lateiner sagt. Vaterschaft jedoch ist biologisch ungewiß: „pater incertus“. Vaterschaft wird einem Manne alleine über gesellschaftliche Konvention zugewiesen.
3. Zu Vaterschaft gehört als entscheidendes Kennzeichen die Sorge für das Kind.
4. Sorge für das Kind kann nicht jeder Mann leisten.
5. Die Frage, welcher Mann die Sorge für das jeweilige Kind am besten leisten kann, darf nicht der Staat entscheiden, sondern liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Mutter.
6. Die Mutter selbst soll entscheiden dürfen, welcher Mann der Vater ihres Kindes sein soll. Dies entspricht einem modernen Verständnis von der Bedeutung des Individuums in der pluralistischen Gesellschaft.
7. Die Mutter legt die Vaterschaft eines geeigneten Mannes selbständig fest, indem sie diese beim Standesamt eintragen lässt.
8. Gegen diese Vaterschaftszuweisung kann eine Verweigerung des betreffenden Mannes nicht erfolgen, die auf fehlende „biologische“ Vaterschaft verweist. Vaterschaft ist eine rein soziale Angelegenheit, so wie Mutterschaft eine rein biologische Angelegenheit ist. Eine Vaterschafts-Zuweisungs-Verweigerung von Seiten eines Mannes soll mit Geldstrafe oder mit einem Jahr Gefängnis geahndet werden.
9. Die entsprechenden Paragraphen, insbesondere über Abstammung und Elternschaft im BGB und STGB müssen entsprechend verändert werden.
Man erkennt, dass gerade der Punkt 8. sehr schön mit dem BGH-Urteil übereinstimmt. Unsere Rechtsauffassung ist also durch das BGH-Urteil vollauf bestätigt. Wir glauben ganz sicher, durch die neue Definition der Vaterschaft als sozialem Topos dem Rechtsfrieden, insbesondere dem Frieden im Verhältnis zwischen den Geschlechtern einen Bärendienst erwiesen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Teibold-Wagner
(Frauendienstbeauftragte in der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen)
Die Tusse ist übrigens genauso interessant wie der Datenschutzbeauftragte des Landes Bremen, der in der Diskussion, ob Kinderärzte bei der Prävention bei Kindesmisshandlung nicht eher Laut geben müssten, meinte, dass es ja wohl nicht sein kann, dass Kinderschutz vor Datenschutz geht!
11. Januar 2008, 11:58 Uhr
Peter Struck zur Union – "die kann mich mal"
In der Debatte um den Umgang mit kriminellen Ausländern wird der Ton immer schärfer. Erst warf SPD-Fraktionschef Struck Hessens Ministerpräsident Koch vor, dieser sei froh gewesen über den U-Bahn Vorfall in München. Jetzt lehnte er eine Entschuldigung barsch ab.
SPD-Fraktionschef Peter Struck hat Forderungen nach einer Entschuldigung für seine scharfe Kritik an Hessens Ministerpräsident Roland Koch barsch zurückgewiesen. Er sagte zu einer entsprechenden Forderung der CDU: „Die kann mich mal.“
Zuvor hatte er Koch in einem Radiointerview vorgeworfen, dieser sei froh über die U-Bahnattacke von ausländischen Jugendlichen auf einen Rentner, weil diese ihm eine Vorlage für das Wahlkampfthema Ausländerkriminalität geliefert habe. Darauf angesprochen sagte Struck: „Herr Koch hätte eine solche Kampagne, wie er sie begonnen hat, nicht gemacht hätte, wenn es sich um deutsche jugendliche Schläger gehandelt hätte.“
CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hatte die Äußerung mit den Worten kommentiert, diese „schlägt dem Fass den Boden aus. Hier ist endgültig eine Grenze überschritten.“ Das habe mit demokratischer Streitkultur nichts mehr zu tun. Struck wisse, dass er einen schwerwiegenden Fehler gegangen habe und diesen schnell und unmissverständlich ausräumen müsse.
......................mehr: siehe URL oben
Es ist einfach falsch und unredlich, das Thema "Jugend- und Heranwachsenden-Kriminalität" an den Ausländern bzw. Migranten festzumachen, wie man an der Entwicklung der Zahlen deutscher Tatverdächtiger ganz leicht ablesen kann.
Denn andererseits redet niemand über die Intergrationserfolge, grade auch in Rhein-Main mit dem hohen Anteil ausländischer, auch und gerade türkischer Mitbürger (nur in Köln dürften es noch deutlich mehr sein...).
Meine Familie (geschäftlich), insbesondere aber mein Sohn als Fußballspieler hat sehr viel grade mit türkischen Mit- (und Gegen-)spielern zu tun (grade die Türken sind in allen Fußballvereinen mittlerweile stark vertreten) und ich als sein "Fan" schaue mir fast alle seine Spiele an, und ich kann nur sagen, daß die Zusammenarbeit und das Zusammenspiel der verschiedenen Ethnien bestens klappt. Natürlich sind - wie überall - auch Arschlöcher dabei, aber auch da ist das Bild klar: Deutsche Spieler sind vielfach die größeren...
Rentner immer noch nicht vernehmungsfähig
Der schwer verletzte Heilbronner Rentner ist auch zwei Tage nach dem Angriff von drei Jugendlichen nicht vernehmungsfähig gewesen. Die Polizei vernimmt nach Angaben vom Freitag weiter die in verschiedenen Gefängnissen untergebrachten jungen Männer zum Tathergang. Der 16-jährige Türke, der 22-jährige Deutsche und der 19-jährige Bosnier hatten bisher einander widersprechende Teilgeständnisse abgelegt. Der Türke ist laut Polizei ein Intensivtäter gewesen, das heißt, er hat mehr als zehn Gewalttaten verübt.
Die Polizei vernimmt auch weitere Zeugen und Geschädigte des Zuges des Verwüstung durch die Heilbronner Innenstadt, der in der lebensbedrohlichen Attacke auf den 73-Jährigen gipfelte. Er hatte die Drei von der Schändung eines Mahnmales für die im vergangenen April ermordete Polizistin abhalten wollen. (Foto: Ralf Seidel).
Starker Schlag Mit seiner Ehefrau war der 73-Jährige an der Theresienwiese und hatte die jungen Männer couragiert aufgefordert, nicht gegen die Gedenktafel für die an dieser Stelle erschossene Polizistin Michéle Kiesewetter zu treten. Dann soll einer aus dem Trio zugeschlagen haben. Köller: „Wir gehen von einem starken Schlag aus.“ Die Polizei hat die Ehefrau des Rentners vernommen. „Sie ist verständlicherweise arg durcheinander“, sagte der Polizeisprecher. Die Frau wird psychologisch betreut.
Unterdessen haben sich Zeugen gemeldet und auf weitere Gewalttaten der mutmaßlichen Schläger verwiesen. Der 16-jährige Türke, der 19-jährige Bosnier und der 22-jährige Deutsche sollen mit einer Wodkaflasche lärmend durch die Innenstadt gezogen sein. In der Rosengasse sollen sie gegen geparkte Autos uriniert haben.
Auf ihrem weiteren Weg pöbelten sie laut Zeugen Schülerinnen vor einem türkischen Imbiss an, verpassten am Marktplatz einem Mann einen Schlag an den Kopf, beleidigten bei der Hauptpost ein Ehepaar und schlugen am Schlachthof einem 67-Jährigen so stark gegen den Kopf, dass er eine Platzwunde davontrug. Der Mann wollte ihnen gerade wie gefordert eine Zigarette geben. Einem 60-Jährigen, der dem Opfer helfen wollte, versetzten die Täter zudem einen Tritt in den Rücken. Erst als zwei weitere Männer helfend einschritten, zog das junge Trio weiter.
Dass die Polizei die Tatverdächtigen so schnell festnehmen konnte, ist der Verdienst eines Mitarbeiters der Heilbronner Versorgungs GmbH. Er hatte mit einem Kollegen die Hilfeschreie der Ehefrau des niedergeschlagenen Rentners gehört. Während der Kollege Erste Hilfe leistete, verfolgte der Mann die Täter über die Neckarbrücke und führte die Polizei auf ihre Spur. cf, mut, nia, kaf, lsw
Quelle: stimme.de
Schwierige Situation. Aber wir müssen dafür sorgen, das es weniger ungesicherte Brunnen gibt, damit wenuger durchs Raster fallen. Bei manchem Serientäter ists aber einfach zu spät. :-(
Freitag, 11. Januar 2008, 12:04 Uhr
Junge Straftäter: Fahrverbote gefordert
Die Innenminister von CDU und CSU verlangen im Kampf gegen Jugendkriminalität Fahrverbote für junge Straftäter. Auf einem zweitägigen Treffen in Wiesbaden bekräftigten sie zudem ihre Forderung nach einem „Warnschussarrest“ für junge Kriminelle. Die Gewaltneigung in einer bestimmten Altersgruppe steige, sagte der hessische Innenminister und Gastgeber Volker Bouffier (CDU) in Wiesbaden. Deswegen brauche es Gegenmaßnahmen mit „spürbarer Wirkung“. Die Innenminister wollen zudem ausländische Straftäter bereits bei einer Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von einem Jahr abschieben können.
Quelle: Bild-Online.de
Von weitem könnte man ihn für einen flotten Biker halten. In dunkler Lederkluft marschierte der drahtige Rudolf S. gestern in den Gerichtssaal. Die Jahre aber haben ihre Spuren hinterlassen. Schlohweiß sind seine schulterlangen Haare und der Rauschebart. Weise ist er allerdings noch immer nicht geworden. Der Mann, der demnächst 81 Jahre alt wird, kann einfach nicht die Finger von fremden Zweirädern lassen. Er handelte sich jetzt die 40. Strafe ein.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2454607
Da könnt ihr Gutmenschen hier und der Struck noch so faseln, das wurde lange genug schöngeredet.
Kann mich noch genau an einen Fall erinnern, wo ein Täter jahrelang Straftaten beging ohne Konsequenzen, und erst, nachdem er eine Verkäuferin nachm Diebstahl abgestochen hatte, eine Abschiebung nach der Haft dann erwogen wurde.
Ich befürchte aber, der wird hier nach der Haft weiter seine Runden drehn mit Hartzler-Grundabsicherung...
Kochs Verdienst
Von Berthold Kohler
11. Januar 2008 Die Wut der Sozialdemokraten
... (automatisch gekürzt) ...
http://www.faz.net/s/...2D9B0F8BEFE2836A9D~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Moderation
Zeitpunkt: 14.01.08 12:09
Aktion: Kürzung des Beitrages
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, bitte nur zitieren
Zeitpunkt: 14.01.08 12:09
Aktion: Kürzung des Beitrages
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, bitte nur zitieren
lt. Wikipediea:
Gutmensch ist in der politischen Rhetorik ein Kampfbegriff zur Abwertung von Personen, die als Vertreter der politischen Korrektheit angesehen werden. Dieser Neologismus wird von „guter Mensch“ abgeleitet, wendet aber die positive Bedeutung des Ausdrucks ins Gegenteil, ist also eine Pejoration.[1] In Bedeutung und Benutzung lehnt sich der Begriff – je nach Kontext – an das Wort Weltverbesserer[2] an.
Benutzer des Begriffs unterstellen Personen oder Personengruppen mit betont moralischer Grundhaltung fehlgeleitetes bzw. zweifelhaftes Verhalten.[3] Der Begriff bezieht sich auch auf den Unterschied zwischen 'gut gemeint'[4] und 'gut gemacht'. Ein Gutmensch hat gute Absichten, möchte bestimmte Probleme lösen oder die Welt verbessern. Seine Handlungen oder die verwendeten Mittel gelten aber in den Augen derer, die Gutmensch als Kampfbegriff verwenden, als zweifelhaft, meist wegen einseitiger Betrachtung eines Problems, mangelnder Objektivität oder Unkenntnis der Faktenlage. Gutmensch wird oft mit Begriffen wie Pharisäer und Heuchler, seit Mitte der 1990er Jahre auch mit der Politischen Korrektheit verbunden und als Anklage verstanden, die drastisch als „Terror der Gutmenschen“ erscheint. Im öffentlichen Sprachgebrauch dient der Begriff durchweg als eine negativ konnotierte Fremdbezeichnung. Eine wenn auch oft ironische, aber ernstgemeint „liebevolle“ Verwendung findet sich zumeist nur in persönlichen Gesprächen, z. B. für „das Herz am rechten Fleck haben“, großzügiges Verhalten oder für „übertriebenen“ Altruismus.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutmensch
Wenn ich den einige Posts hier zudem Begriff wird das aber eher mit Trottel, Dumpfbacke oder leicht "gaga" gleichgesetzt.
Hier scheint doch noch Klärungsbedarf zu bestehen. :-)))))))))
War natürlich für einen berühmten "Gut-User" gleich Anlaß, zu petzen...
Meldung eines Regelverstoßes:
ID: Happy End
Zeitpunkt: 12.01.08 12:19
Grund: Permanente Urheberrechtsverletzung
(...)
Ausgangspunkt für den Streit war das Verhalten der vier Angeklagten an der Badestelle „Im Saatwinkel“. Der 44 Jahre alte Badegast Ralf-Hans S. hatte bemerkt, dass sie einen Berg Müll hinterließen. Als er die jungen Männer barsch aufforderte, den Unrat zu beseitigen, wurde er von ihnen angegriffen und geschlagen. Der 18 Jahre alte Angeklagte Ugur Al. räumte vor Gericht ein, mit einem zehn Zentimeter dicken Knüppel mit „voller Wucht“ auf den Rücken von Ralf-Hans S. geschlagen zu haben. Die Prügelei wurde von anderen Badegästen bemerkt. Drei Männer eilten Ralf-Hans S. zu Hilfe. Unter ihnen Darius E., der den Knüppel schwingenden Ugur Al. von hinten unter die Schultern fasste und ihm den Kopf mit dem sogenannten Doppel-Nelson-Griff nach unten drückte. Beide kamen ins Straucheln und stürzten. Darius E. fiel dabei bäuchlings über Ugur Al. In diesem Moment stach Erol A. von hinten zu.
(...)
Die Staatsanwaltschaft hatte den wegen gefährlicher Körperverletzung unter Bewährung stehenden Erol A. wegen Mordes angeklagt. Die Jugendkammer verurteilte ihn aber wegen Totschlags, weil das Mordmerkmal Heimtücke nicht gegeben sei. Darius E. habe zwar nicht mit einem Messerstich rechnen müssen, ihm sei aber bewusst gewesen, dass er sich in einer gefährlichen Situation befunden habe.
(...)
Opferanwalt Roland Weber, dessen Kanzlei die Angehörigen von Darius E. vertrat, sprach nach der Urteilsbegründung von einem „fairen und sehr sachlich geführten“ Verfahren.
http://www.welt.de/berlin/article153...geler_See.html
Was ist nur in diesem Land los? Da sieht man, wie jemand von anderen verprügelt wird, eilt dem Opfer zur Hilfe, zeigt Zivilcourage, wie es Politiker immer wieder fordern, und dann wird man elendig von hinten abgestochen und der Mörder bekommt lächerliche 8 Jahre Haft? Das Gericht erklärt durch die Blume "Selber Schuld" und dann spricht der Opferanwalt ebenfalls noch von einem "fairen" Verfahren???
was muss man eigentlich als 17 jahriger tun um für 15 jahre einzusitzen?