Sollen "heimliche" Vaterschaftstests verboten werden?
Keineswegs, nur bist Du schon bei einem ganz anderen Thema, das ich mit Dir nicht diskutiere.
Absoluter Neuling
ich will und werde nicht testen. ich will nur das recht dazu haben. und du bist mir noch die antwort schuldig, warum ich die selbstbestimmung meines sohnes nicht verletze, sobald meine frau zugestimmt hat.
"Ich hoffe, Du hast Dir das gut überlegt."
ja, habe ich. ich will das recht haben. und dafür bin ich bereit zu kämpfen. der tatsächliche test und/oder ergebnisse interessieren mich persönlich nicht.
deine fragen implizieren für mich, das du ein grundsätzliches problem mit unsicherheit hast. ich würde mich nach einem test nicht schämen meinem sohn dies jederzeit mitzuteilen. ich kenne diverse paare die kinder adoptiert haben, ihre kinder in dem vollen wissen darum haben aufwachsen lassen und alle miteinand glücklich sind. genetik ist nur ein baustein in der familie, aber um das wissen auf diesen baustein hat jeder das recht.
und warum sollte ich es mir "gut überlegen"? es nur ein test auf genetische erzeugung. mehr nicht. aber etwas auf das alle das anrecht haben, die fakten zu wissen. und zwar ohne das ich meine frau vor gericht zerren muss, falls ich minderwertigkeitskomplexe habe oder mir aus sonstigen gründen unsicher bin.
über alle anderen medizinischen daten meines sohnes darf ich übrigends auch jederzeit verfügen.
was ist, wenn mein sohn eine blutgruppe hat, die er bei meiner und der meiner frau gar nicht haben könnte? darf man vätern überhaupt die blutgruppe ihrer kinder mitteilen? könnte das nicht zu verunsicherungen führen? wurde das gut überlegt?
in diesem sinne
und du bist mir noch die antwort schuldig, warum ich die selbstbestimmung meines sohnes nicht verletze, sobald meine frau zugestimmt hat.
Das habe ich nie behauptet, weil es nicht stimmt, denn Ihr würdet sie verletzen.
über alle anderen medizinischen daten meines sohnes darf ich übrigends auch jederzeit verfügen.
Du unterliegst einem zweifachen Irrtum:
- geht es hier überhaupt nicht um medizinisch relevante Daten - wenn eine derartige Untersuchung für Kind und/oder Mutter medizinische Relevanz hätte bzw. hat (wie z. B. bei der Blutgruppenbestimmung wegen der Rh-Prophylaxe bei der rh-negativen Mutter oder im Rahmen der Pränataldiagnostik von schweren Erbkrankheiten), sieht die Sache ganz anders aus. Die Tatsache, ob Du oder jemand anders der genetische Vater bist/ist, ist in der Regel vollkommen unerheblich, insbesondere für das Kind. Es sei denn, und da kommen wir wieder auf Dein Posting #52 oder auch das von satyr (#11) zurück, diese Untersuchung ist wegen einer Organ- oder Knochenmarkspende zur Feststellung der Gewebekompabilität notwendig.
- beraube ich Dich nur ungern Deiner Allmachtsphantasien, aber Du darfst keineswegs über alle medizinischen Daten oder Belange Deines Sohnes verfügen. Sei besser froh, dass Du keine Tochter hast.
Du forderst mit Deinen Äusserungen das Recht auf genetische Identitätstestung Deines Kindes für Dich ein, nicht für Dein Kind. Diese Forderung mag berechtigt sein, aber offenbar wiegt sie aber weniger schwer als die Forderung nach Selbstbestimmung des Kindes - daher das Verbot.
Noch zu den Blutgruppen:
das kann man schon machen, die Blutgruppen den Vätern mitteilen, obwohl die Väter natürlich nicht getestet werden, da sie für den Geburtsvorgang in dieser Hinsicht medizinisch unwichtig sind. Was denkst Du über folgende Konstellation:
Vater hat A positiv (ist Blutspender), Mutter hat B negativ, Kind hat Blutgruppe 0 positiv. Scheidung oder nicht?
Zum Schluss möchte ich eines doch noch nachfragen, um ganz sicher zu gehen, dass ich Dich richtig verstanden habe.
Du würdest Deinem Sohn tatsächlich "jederzeit", d.h. also sobald er es verstehen kann, sagen wir mit 6, 7, 8 Jahren, mitteilen: "Ich habe damals einen genetischen Test gemacht, um ganz sicher zu wissen, dass ich und nicht irgendein anderer Mann Dein Vater ist. Und weisst Du was? Mama hatte Recht: ich bin Dein Vater!" Das würdest Du tun?
Absoluter Neuling
BERLIN/KARLSRUHE, 12. Januar. Als Wilhelm K. (Name geändert) Zweifel bekam, dass er der biologische Vater seines Kindes war, wandte er sich an ein Gen-Labor. Ein Haar, das er seinem Kind zuvor ausgerissen hatte, gab er dort ab und ließ einen Gentest machen. Das Ergebnis bestätigte seine Vermutung: Er war nicht der Vater seines Kindes. Wilhelm K. zog vor Gericht und focht dort seine Vaterschaft an. Doch vergebens. Das Gericht erkannte den heimlichen Vaterschaftstest nicht an.
Ähnlich erging es Bruno K. Er hatte einen ausgespuckten Kaugummi des Kindes bei einem Labor abgeliefert und es mit eigenen Speichelproben vergleichen lassen. Auch bei ihm stellte sich heraus, dass er zu Unrecht die Vaterschaft anerkannt hatte. Er klagte. Doch das Oberlandesgericht Celle wies seine Klage ebenfalls ab.
Auch der Bundesgerichtshof entschied am Mittwoch, dass heimliche Vaterschaftstests nicht zulässig sind. Nicht deshalb, weil es den Männern das Recht abspricht, ihre Vaterschaft klären zu lassen. Vielmehr stellten sie in ihrer Entscheidung auf das Grundrecht des Kindes ab. Schließlich wird bei einem solchen Test dessen Genmaterial, in dem seine gesamten Erbanlagen gespeichert sind, untersucht - und zwar ohne dessen Einwilligung.
Genau daran stießen sich die Bundesrichter. Genetisches Material dürfe nicht ohne Zustimmung des Betroffenen entnommen und untersucht werden, lautet der Kernsatz aus ihrem Urteil. Ein Kind habe das Recht, über seine Daten selbst zu entscheiden. Ein heimlicher Vaterschaftstest stellt somit einen rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht des Kindes dar.
Die Richter folgten damit der gängigen Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1983 im Volkszählungsurteil das Recht jedes Menschen anerkannt, selbst über die Verwendung seiner Daten zu entscheiden. Dieses Grundrecht gilt erst recht bei besonders sensiblen Daten wie denen des Genmaterials.
Für Vaterschaftstests bedeutet das Urteil des BGH: Nur mit Einwilligung des Kindes oder Zustimmung des Sorgeberechtigten sind sie erlaubt. Gelingt dies nicht, muss sich der Zweifelnde andere stichhaltige Argumente einfallen lassen, um vor Gericht die Vaterschaft anzufechten. Dabei stellte das Gericht am Mittwoch auch klar: Die Weigerung des Kindes oder dessen Mutter begründet keinen Anfangsverdacht.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/411854.html
Absoluter Neuling
Vaterschaftstests Mein Kind oder Kuckuckskind? Für 150 Euro ist bereits ein Testkit für zu Hause zu haben - heimliche Vaterschaftstests sind heute kein Problem mehr. Der BGH prüft nun die juristische Verwertbarkeit solcher Ergebnisse. Es kann sein, dass die Kläger weiter zahlen müssen - auch wenn sie nicht die biologischen Väter sind. --> |
Was wiegt schwerer - das Interesse des zweifelnden Mannes, Klarheit über seine Vaterschaft zu bekommen, oder das Interesse der Mutter an einer Beziehung zu ihrem Kind, die frei ist von Verdächtigungen? In den beiden Fällen hatten die Vorinstanzen - die Oberlandesgerichte (OLG) Celle und Jena - die Zulassung der Tests im Prozess abgelehnt. In dem Jenaer Verfahren hatte der vermeintliche Vater festgestellt, dass der damals 15-jährige Junge ihm so ganz und gar nicht ähnlich sah. Dem Labor genügte eine Haarwurzel, um ihn als Vater auszuschließen. Das dürfte der BGH kaum anders sehen. Das Gericht verwies bereits 1997 darauf, dass Abstammungsgutachten ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Kinder sind und deshalb nur durch ein Gericht angeordnet werden können. Denkbar ist allenfalls, dass der BGH die Voraussetzungen für gerichtlich angeordnete Abstammungsgutachten erleichtert. "Wir wollen, dass jeder über seine genetischen Daten selbst verfügt", sagte Zypries in der ARD. Selbstverständlich solle ein Mann eine mögliche Vaterschaft feststellen lassen können. Es müsse aber verhindert werden, "dass sich jedermann solches leicht zu erlangende genetische Material besorgt und testen lässt". |
http://www.sueddeutsche.de/,tt4m3/deutschland/artikel/887/45842/
Absoluter Neuling
Auf die Frage
"Sollen heimliche Vaterschaftstests gesetzlich verboten werden?"
haben die n-tv.de Nutzer folgendermaßen geantwortet:
§
A: Ja 7%
§
B: Nein 93%
§
Abgegebene Stimmen: 3630
MfG§
kiiwii
Für Vaterschaftstests bedeutet das Urteil des BGH: Nur mit Einwilligung des Kindes oder Zustimmung des Sorgeberechtigten sind sie erlaubt.
****
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/411854.html
MfG
kiiwii
Übersetzung | |
Alea iacta est. | Der Würfel ist gefallen. |
Carpe diem! | Nutze den Tag! |
Cessante causa cessat effectus | Fällt die Ursache fort, entfällt |
Cogito, ergo sum | Ich denke, also bin ich. |
Consuetudo (quasi) altera | Die Gewohnheit ist die zweite Natur des Menschen. |
Contra vim mortis non est medicamen in hortis | Gegen den Tod ist kein Kraut |
De gustibus non est disputandum | Über Geschmack lässt sich nicht streiten. |
De mortuis nil nisi bene | Über die Toten nur gutes |
Difficile est saturam non scribere | Es ist schwierig, (darüber) keine satire zu schreiben |
Dum spiro spero | Solange ich atme, hoffe ich. |
Ego sum, qui sum | Ich bin der, der ich bin |
Epistula non erubescit | Der Brief errötet nicht. (Papier ist geduldig.) |
Ergo bibamus | Drum laßt uns trinken! |
Errare humanum est | Irren ist menschlich |
Ex iniuria ius non oritur | Aus Unrecht entsteht kein Recht |
Favete linguis! | Hütet eure Zungen! |
Homo faber | Der technisch begabte Mensch |
Homo ludens | Der spielende Mensch |
Homo novus | Neuer Mensch, Emporkömmling |
Homo proponit sed deus disponit | Der Mensch denkt, Gott lenkt |
Homo sapiens | Der vernunftbegabte Mensch |
Honoris causa | Ehrenhalber, wegen besonderer Verdienste |
Ignorantia iuris nocet | Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. (übertragen) |
In vino veritas | Im Wein liegt Wahrheit. |
Nam quod in iuventus non discitur, in matura aetate nescitur | Was man in der Jugend nicht lernt, lernt man im Alter niemals. |
Nec scire fas est omnia | Es ist unmöglich, alles zu wissen. |
Nomen est omen | Frei: Name bürgt für Qualität. |
Non scholae, sed vitae discimus | Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir. |
Nunc est bibendum | Jetzt laßt uns trinken! |
Plenus venter non studet libenter | Ein voller Bauch studiert nicht gern |
Post cenam stabis aut passus mille meabis | Nach dem essen sollst du ruhen, oder tausend Schritte tun. |
Quod erat demonstrandum (q.e.d.) | Was zu beweisen war. |
Quod licet Iovi non licet bovi | Was Jupiter erlaubt ist, ist einem Ochsen noch lange nicht erlaubt. |
Si tacuisses, philosophus mansisses | Hättest du geschwiegen, wärst du ein Philosoph geblieben. |
Und Frau kann sich so richtig gut dabei fühlen, wenn Mann das heimlich macht.
Wozu brauchen wir noch ein Postgeheimnis.
Da müssen wir auch mißtrauisch sein, damit der andere uns ja nicht übers OHr haut?
Leute ihr habt eine Vorstellung von Partnerschaft und Vertrauen.
Die beste Art eine Beziehung kaputt zu machen.
Dann testet mal alle.
Viel Spass und öffnet ja alle Briefe, das liegt auf der selben Schiene.
gruß
gs
Gruß
Happy End
PS: Bei der intendierten Realisierung der linguistischen Simplifizierung des regionalen Idioms resultiert die Evidenz der Opportunität extrem apparent, den elabortierten und quantitativ opulenten Usus nicht assimilierter Xenologien konsequent zu elimieren!
Mit Taten, die keiner versteht Für Ziele, deren Sinn keiner erkennt Durch
eine Ethik, die keiner sieht
such mich doch = haha
Hast damals gut aufgepasst ;P~
Die Kids werden nicht mehr so einfach die Kaugummis irgendwo ausspucken; (auf strengste mütterliche Anweisung sind gekaute Kaugummis sofort einzuwickeln und unbeobachtet durchs Klo zu spülen).
Manche Mütter werden soweit gehen, Kaugummis, Papiertaschentücher etc. völlig zu verbieten und vom Einkaufszettel zu verbannen.
Könnte ein Beitrag zur Verschönerung unserer Innenstädte, Fusswege und Vorgärten sein.
MfG
kiiwii