Bebra Biogas - Super Zahlen und Millionenauftrag
Seite 284 von 313 Neuester Beitrag: 08.03.22 21:18 | ||||
Eröffnet am: | 15.11.11 10:36 | von: DELUXE_tra. | Anzahl Beiträge: | 8.813 |
Neuester Beitrag: | 08.03.22 21:18 | von: GoldenStock | Leser gesamt: | 685.611 |
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RS, Du kannst ja Niemeyer anrufen, ob ich Bebra-Aktien und demnach mich mal zu 'ner HV angemeldet habe. Ach nee, Du brauchst ja gar nicht anrufen, Du kannst ihn ja direkt im Büro befragen.
borntofly: Soll das heißen, dass Neupert aus dem Ungarn-Gewäsch zur letzten Messe gelernt hat und sich jetzt nicht mehr den Mund mit unhaltbaren Versprechungen verbrennen will? Das wäre bei der jetzigen finanziellen Situation von Bebra nicht unbedingt verkehrt.
http://www.bebra-biogas.com/startseite.html
Gibt es was Neues über Umsätze? Oder zumindest von der Verhinderung von noch mehr Verlusten? Oder zumindest vom Auslands"geschäft"? Wer ist denn z.B. jetzt "einweisungs-berechtigter" und damit Insolvenz-streckender Geschäftsführer von Bebra Biogas Italia S.R.L.?
Es geht voran...
Bebra Biogas Holding AG
Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nr. A0Z23D
ISIN-Nr. DE000A0Z23D3
Ergänzungsverlangen
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
zur außerordentlichen Hauptversammlung
am 17. Dezember 2012 um 10:30 Uhr
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 8. November 2012 wurde die außerordentliche Hauptversammlung der Bebra Biogas Holding AG für den 17. Dezember 2012, um 10:30 Uhr, Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, einberufen.
Die Patrizia Holding GmbH ist Aktionärin der Bebra Biogas Holding AG mit insgesamt 150.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und somit insgesamt EUR 150.000,00. Es handelt sich dabei um mehr als den zwanzigsten Teil (aufgerundet entsprechend 138.447 Aktien) des EUR 2.768.926,00 betragenden Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG.
Die Patrizia Holding GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Tatjana Hancke, hat nach § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der am 17.12.2012 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Bebra Biogas Holding AG um nachfolgende Beschlussvorschläge beantragt:
3. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage und entsprechende Änderung der Satzung
Die Patrizia Holding GmbH mit Sitz in Hamburg schlägt vor, zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft, das EUR 2.768.926,00 beträgt und in 2.768.926 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt ist, wird von EUR 2.768.926,00 um EUR 1.074,00 auf EUR 2.770.000,00 erhöht durch Ausgabe von 1.074 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2012 gewinnberechtigt. Sie werden gegen Bareinlagen ausgegeben.
b) Zur Zeichnung und Übernahme der 1.074 neuen Aktien wird die Envio AG, Hamburg, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bareinlage im Verhältnis 1 : 1 zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 EUR zugelassen.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung und die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.
d) § 4 Abs. 1 der Satzung der Bebra Biogas Holding AG wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.770.000,00 (in Worten: zwei Millionen siebenhundertsiebzigtausend Euro) und ist eingeteilt in 2.770.000 (in Worten: zwei Millionen siebenhundertsiebzigtausend) Aktien ohne Nennwert (Stückaktien).“
Bericht des Antragstellers analog § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 3
Die Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre dient ausschließlich der Glättung der Grundkapitalziffer, um eine anschließende Kapitalherabsetzung zu ermöglichen. Zum Bezug zugelassen werden soll die Großaktionärin der Gesellschaft, die Envio AG. Der Bezugspreis liegt erheblich über dem aktuellen Börsenkurs, was dem Bezugsberechtigten als Mehrheitsgesellschafter auch zumutbar ist. Die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung soll ihrerseits bilanzielle Verluste beseitigen und der Gesellschaft neue Eigenkapitalfinanzierungsmöglichkeiten eröffnen.
4. Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und Änderung der Satzung
Die Patrizia Holding GmbH mit Sitz in Hamburg schlägt vor, zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft, das (nach der unter Top 3 zu beschließenden Kapitalerhöhung) EUR 2.770.000,00 beträgt und in 2.770.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt ist, wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) von EUR 2.770.000,00 um EUR 2.216.000,00 auf EUR 554.000,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 1.315.442,97 zum Ausgleich des Bilanzverlusts zum 31.12.2011 und in Höhe von EUR 900.557,03 zum Zwecke der Einstellung in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft durch Zusammenlegung der Aktien nach § 222 Abs. 4 Satz 2 AktG im Verhältnis von 5 zu 1. Die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalherabsetzung bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
b) § 4 Abs. 1 der Satzung der Bebra Biogas Holding AG wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 554.000,00 (in Worten: fünfhundertvierundfünfzigtausend Euro) und ist eingeteilt in 554.000 (in Worten: fünfhundertvierundfünfzigtausend) Aktien ohne Nennwert (Stückaktien).“
Erläuterung des die Ergänzung verlangenden Aktionärs
Ausweislich der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2012 ist davon auszugehen, dass bei der Bebra Biogas Holding AG ein Verlust in Höhe von mindestens der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Um diesen bilanziellen Verlust zu beseitigen und der Gesellschaft zudem durch die daraus resultierende Erhöhung des Börsenkurses neue Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen, soll das Grundkapital der Gesellschaft im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 5 zu 1 reduziert und Aktien zusammengelegt werden. Das durch die Kapitalherabsetzung freigewordene Kapital soll zum Ausgleich des Bilanzverlusts zum 31.12.2011 verwendet werden und der darüber hinausgehende Betrag in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt werden. Um einen rechnerisch geraden Herabsetzungsbetrag zu ermöglichen, soll vorab das Kapital erhöht und die Envio AG zum Bezug zugelassen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
unter dem strich ist das eingesetztes Kapital nur noch einen bruchteil wert und zur zeit ist auch nicht zu erkennen, das die Verluste irgendwann wieder ausgeglichen werden.