Global Blockchain Technologies Corp.
Seite 28 von 120 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:08 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.17 09:13 | von: Scrappy | Anzahl Beiträge: | 3.984 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:08 | von: Sabrinacpww. | Leser gesamt: | 907.439 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 137 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 25 | 26 | 27 | | 29 | 30 | 31 | ... 120 > |
Sobald die Gratisaktien eingebucht wurden, könnte der Rutsch weiter gehen?!
Die werden doch sofort verkauft?!
Oder etwa nicht?
Zur Zeit ein Minus zum gestrigen Kurs.
Nur meine persönliche Meinung
War das letzte mal was auf die Analyse zu geben. Bisher bin ich mit jeder Aktie aus dem Newsletter auf die Fresse gefallen sowie allen Aktien, die ich aus dem Abo mit den beiden Depots gekauft hatte.
Besser als Buffett: 90 Prozent Plus mit Geheimtipps: Heute letzte Chance bei Mega-Formel TFA
Deine Aktien die vorher 1€ wert waren sind heute nur noch 50 Cent wert. Dafür hat man dir aber die doppelte Anzahl Aktien ins Depot gelegt....
Mit Verlaub du investiert hier 10000€ und stellst so eine Frage...,man man man...
Mutig muss ich sagen, ich habe ein Zehntel davon investiert weil das in meinen Augen ein hoch spekulatives Investment ist.
Anyway, wünschen allen Investierten ein gutes Händchen
Kein Geld ist vorteilhafter angewandt, als das um welches du geprellt worden bist, denn daführ hast du unmittelbar Klugheit eingehandelt !!!
2. Vergütung und Hinweis auf mögliche und bestehende Interessenskonflikte:
Übersicht über die bisherigen Anlageempfehlungen (12 Monate):
Art der Analyse: Datum: Kursziel/Aktueller : Erstempfehlung
Global Blockchain Technologies 10.10.2017 EUR 5,00/EUR 1,71Die BlackX GmbH erhält für die Vorbereitung, die Verbreitung und Veröffentlichungen ihrer Publikationen sowie für andere Dienstleistungen eine Vergütung. Diese Vergütung kann durch die Unternehmen über die die BlackX GmbH Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dadurch besteht ein Interessenkonflikt BlackX GmbH. Dieser kann zunächst dadurch begründet werden, dass die BlackX GmbH im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte.
Die Auftraggeber oder ihnen nahestehende Personen bzw. Unternehmen können zum Zeitpunkt dieser Beauftragung Aktien des besprochenen Unternehmens halten und können daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung interessiert sein. Sie können aber auch daran interessiert sein, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben.
BlackX GmbH, deren Mitarbeiter oder Gesellschafter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung der Veröffentlichungen beteiligt sind können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung direkt oder indirekt Aktien an dem Unternehmen über welche im Rahmen der Internetangebote berichtet wird. Dies ist regelmäßig der Fall. Dies begründet ebenfalls eine Interessenkollision. Solche Beteiligungen können erhöht oder verkauft werden, wobei insbesondere von einer erhöhten Handelsliquidität profitiert werden würde. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen.
Angaben zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958:
Gemäß § 85 Wertpapierhandelsgesetz und Finanzanalyseverordnung besteht u. a. die Verpflichtung, bei einer Finanzanalyse auf mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf das analysierte Unternehmen hinzuweisen. Ein Interessenkonflikt wird insbesondere vermutet, wenn das die Analyse erstellende Unternehmen
an dem Grundkapital des analysierten Unternehmens eine Beteiligung von mehr als 5% hält,
* in den letzten zwölf Monaten Mitglied in einem Konsortium war, das die Wertpapiere des analysierten Unternehmens übernommen hat, die Wertpapiere des analysierten Unternehmens aufgrund eines bestehenden Vertrages betreut,
in den letzten zwölf Monaten aufgrund eines bestehenden Vertrages Investmentbanking-Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen ausgeführt hat, aus dem eine Leistung oder ein Leistungsversprechen hervorging,
* mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung der Finanzanalyse getroffen hat, und mit diesem verbundene Unternehmen regelmäßig Aktien des analysierten Unternehmens
* oder von diesen abgeleitete Derivate handeln, oder der für dieses Unternehmen zuständige Analyst sonstige bedeutende finanzielle Interessen in Bezug auf das analysierte Unternehmen haben, wie z.B. die Ausübung von Mandaten beim analysierten Unternehmen.
Die BlackX GmbH verwendet für die Beschreibung der Interessenskonflikte gemäß § 85 Absatz 1 WpHG und Artikel 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 folgende Keys:
Key 1: Das analysierte Unternehmen hat für die Erstellung dieser Studie aktiv Informationen bereitgestellt.
Key 2: Diese Studie wurde vor Verteilung dem analysierten Unternehmen zugeleitet und im Anschluss daran wurden Änderungen vorgenommen. Dem analysierten Unternehmen wurde dabei kein Research-Bericht oder -Entwurf zugeleitet, der bereits eine Anlageempfehlung oder ein Kursziel enthielt.
Key 5: BlackX GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen und/oder der Ersteller dieser Studie hat Aktien des analysierten Unternehmens vor ihrem öffentlichen Angebot unentgeltlich oder zu einem unter dem angegebenen Kursziel liegenden Preis erworben.
Key 9: BlackX GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen hat mit dem analysierten Unternehmen eine Vereinbarung zu der Erstellung dieser Studie getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat First Marketing GmbH eine, vorab entrichtete Fee erhalten zur Verbreitung der Analyse.
BlackX GmbH und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen und/oder der Ersteller dieser Studie hält an dem analysierten Unternehmen eine Nettoverkauf- oder -kaufposition, die die Schwelle von 0,5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Unternehmens überschreitet.
Übersicht über die bisherigen Anlageempfehlungen (12 Monate):
Art der Analyse: Datum: Kursziel/Aktueller : Erstempfehlung
Global Blockchain Technologies 10.10.2017 EUR 5,00/EUR 1,71
wann wird was eingebucht - die onvista bank scheint dazu keine infos zu haben...
Sollte alles eingebucht werden.
Die zusatzaktien von fork sind wohl erst ende april handelbar.
Preis ist noch nicht bekannt
Seifenblasen wie Träume, sie bringen unsere Herzen und Augen zum Leuchten und wenn sie platzen werden wir von der Realität eingeholt...........
VANCOUVER, British Columbia, Feb. 21, 2018 (GLOBE NEWSWIRE) -- Global Blockchain Technologies Corp. (the “Company” or “GBT”) is pleased to announce that its Board of Directors has approved a stock split whereby each issued and outstanding common share will effectively be split into two (2) common shares. On March 7, 2018 (the “Mailing Date”), the distribution of the additional common shares as a result of the split will take place. One (1) additional common share will be issued for every one (1) existing common share held by shareholders as at the close of business on the record date of March 1, 2018 (the “Record Date”). The Company’s common shares are expected to begin trading on a split-adjusted basis on March 1, 2018 and on a post-split basis on March 5, 2018 (the “Effective Date”). In accordance with the Company’s Articles, shareholder approval was not required for the stock split.
The Company will not be changing its name, Cusip or its current trading symbol in connection with the stock split. The number of authorized shares of common stock and the par value per share will remain unchanged.