TISCON AG - Neustart nach Reanimation .... ???
Könnte hier ebenfalls der Versuch (gewesen) sein.
Man minimiert dadurch das Verlustrisiko, potenziert gleichzeitig aber auch die Gewinnmöglichkeit.
Nehmen wir mal für einen Moment an, wir liegen mit unserer Einschätzung richtig, und eine Gruppe von Investoren möchte den noch nicht gereinigten Tiscon-Mantel nutzen:
Im Regelfall versuchten diese Leute mindestens 75% der vorhandenen Aktien auf sich zu vereinen, weil diese Anzahl es ermöglicht, die wichtigsten unternehmensrelevanten Entscheidungen ohne die übrigen Aktionäre zu treffen.
Hier bei Tiscon entsprechen 75% 5.625.000 Aktien. Wenn diese Aktien für einen Durchschnittspreis von 0,05 € erworben werden, reden wir von einer Investitionssumme von 281.250 €.
Klingt erstmal nicht viel. Ist es für große Hedgefonds oder ähnliches auch nicht. Für finanziell nicht ganz so gut gestellte Investorengruppen allerdings ist diese Summe nicht unerheblich, kann das Ganze doch immerhin auch daneben gehen, mit der Folge, dass die Summe futsch ist (z.B. wenn man es partout nicht schafft 75% zusammenzubekommen.
Wenn man zu einem Durchschnittspreis von 0,10 € einkauft, ist man schon bei einer Investitionssumme von 562.500 €.
Wir sehen also, dass es durchaus darauf ankommt, zu welchem Preis man die Aktien erwirbt.
Der Kleinanleger oder Zocker ist von dieser Überlegung weniger betroffen. Bei seinem durchschnittlichen Investitionspotential spielt der Kaufkurs eher eine untergeordnete Rolle, wobei der geneigte Zocker natürlich auch aufpassen muss:-)
Summa summarum scheint es mir doch eher so zu sein, dass hier mit der Messlatte von 0,05€ eingekauft wird, weil dass der offizielle Verkaufswert der Aktien an die Impera war.
Wenn also kein Kleinanleger oder Zocker dazwischen tritt, dann werden wir auch weiterhin Bemühungen sehen, unter bzw. um die 0,05 € - Grenze Aktien zu erwerben. Ich weiß allerdings nicht, ob die Herrschaften unter Zeitdruck stehen. Solche Aktionen wie gestern könnten dafür sprechen.
http://blog.markusgaertner.com/2014/07/15/...t-borsenhullen-geworden/
Die geringen Umsätze die hier vorher stattgefunden haben waren alles Verkäufe.
Deshalb stand der Kurs ja soweit unten.
Ich mag mich auch täuschen, aber ich bin mir sehr sicher, dass ich mit der Annahme richtig liege, dass hier langfristig und planmässig gekauft wird.
Normalerweise sind ehemalige Neuer Markt - Aktien nicht kompatibel mit einer Neuverwertung, weil diese seinerzeit breit gestreut und hochpreisig waren.
Bis man da die für nötig gehaltene Menge beisammen hat, dauert.
Wenn irgendjemand - aus welchen Gründen auch immer - bis kommenden Freitag Börsenschluss 1.000.000 Tiscon-Aktien um jeden Preis erwerben müsste, wo stünde die Aktie dann an besagtem Freitag Abend unter realistischen Annahmen zum Börsenschluss?
Leute, beteiligt euch mal wieder!
Selbst in den letzten Wochen, ohne nennenswerte Beiträge hier im Forum, lag der Durchschnitt der Besucher bei täglich zwischen 150 und 200 Besucher. Mir sagt das, dass dies die Mindestanzahl der investierten Kleinanleger ist.
Karteileichen? Ich denke nicht!
Noch investiert ihr Experten?
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 185/09 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
tiscon AG, Otto Nikolaus Straße 11, 35440 Linden (AG Gießen , HRB 6676),
vertreten durch:
Hans Halbach, Transvaal 7, 29379 Wittingen, (Vorstand),
ist
Herr Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen,
für die Prüfung der Forderungsanmeldung Nr. 37 laut Insolvenztabelle zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden.
Amtsgericht Gießen, 25.07.2014.
Interessenkollision..................., bemerkenswert!
für die Prüfung der Forderungsanmeldung Nr. 37 laut Insolvenztabelle zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden.
Um was für eine Forderung handelt es sich?
Am 28.07 wurde die Nachricht veröffentlicht. Waren da nicht auch die unlimitierten Käufe?
(...) Ein Sonderinsolvenzverwalter ist immer dann erforderlich, wenn zu befürchten ist, dass Interessenkollisionen beim Insolvenzverwalter auftreten könnten. Das ist bei vernetzten Firmengruppen, die aus Betriebs- und Besitzgesellschaften bestehen, der Fall. So wird verhindert, dass dann, wenn zwischen beiden Gesellschaften Ansprüche bestehen und nur ein Insolvenzverwalter bestellt ist, dieser Ansprüche gegen sich selbst geltend machen müsste.(...)
Es wird interessant!
Immerhin wird ein Sonderinsolvenzverwalter in erster Linie eingesetzt, wenn die Gefahr einer Interessenkollision beim bisherigen Regelinsolvenzverwalter besteht, weil dieser gleichsam für und gegen die von ihm vertretenen Unternehmen tätig werden soll. So wie im Verhältnis zwischen Besitz- und Beteiligungsgesellschaften.
Hat denn wenigstens jemand eine Theorie zu der im Streite stehenden Forderung?