Steinhoff Informationsforum
** Verstoß gegen Market Abuse Regulation MAR Artikel 17 durch EQS vom 15.12.2022 **
"Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist es, einen gleichen Informationsstand der Marktteilnehmer durch eine schnelle und gleichmäßige Unterrichtung des Marktes zu erreichen, damit sich keine unangemessenen Kurse aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung des Marktes bilden. Die Ad-hoc-Publizitätspflicht dient daher dem Interesse des gesamten Anlegerpublikums, sichert die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes und schafft gleiche Chancen durch Transparenz. Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität ist gleichzeitig eine wichtige Präventivmaßnahme gegen den Missbrauch von Insiderinformationen."
- Gleicher Informationsstand ? Möööp
- unangemessene Kurse ? Mööööp
- Transparenz ? Möööp
- unvollständige Unterrichtung des Marktes ? Mööööp
Quelle:
"https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...9CF516BA.2_cid501"
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/...5-111_qa_on_mar.pdf
Sieht nicht gut aus.
Rechtsgrundlage: Check ... Verhalten ist eindeutig Schuldhaft, da später auch keine Klarstellung erfolgte.
Schaden: Bei mir z.B. durch Depotwechsel Postbank/Dt. Bank per 31.12 -> voller Verlusttopf, da Bestand ausgebucht + wieder neu eingebucht wurde ( danke / spart Gebühren) Check...
2.7.1 Der Vergleich ist für den Schuldner und alle verbindlich Gläubiger und stimmberechtigte Aktionäre, sobald er ratifiziert ist:
Gegen den Gerichtsentscheid ist kein Rechtsmittel möglich.
Begründet wird dies damit, dass der Vergleich unter Androhung
eines möglichen Konkurses herbeigeführt wird. Um dies zu
vermeiden, muss eine Zusammensetzung leicht umsetzbar sein.
Für Gläubiger, denen eine Ausschüttung im Rahmen des Vergleichs
zusteht, ist der ratifizierte Vergleich ein vollstreckbarer Titel.
Quelle: https://www.loyensloeff.com/globalassets/...e-of-arrangement-whoa.pdf
(WHOA Verfahren)
Das würde ich mir auch wünschen, halte diese Annahme aber für unrealistisch. Ob SH selber die Gläubiger ultimativ unter Druck setzt oder es die Aktionäre tun, ändert nichts an deren Notwendigkeit sich entscheiden zu müssen : Ewig und 3 Tage weiter die Kuh gewinnbringend melken, oder sie jetzt unter Verzicht auf künftige Milliarden schlachten.
Schon bei den Verträgen hätte man niemals solche Wucherzinsen akzeptiert,Töchteranteile hergegeben und so lange rumgemacht.Der Deal war hochbezahlte Managerjobs gegen Ausbeutung der Aktionäre.Versteckt hinter denm Stillhalteabkommen.Das ihr das nach 4 Jahren jetzt noch nicht begriffen habt wundert mich dann schon.
Verlängerung der Kredite statt 5, um 10 Jahre bei 6 - 7% Garantiezins, Fälligstellung 2032. Minimum Tilgung 2032 von 60% der Gesamtschulden, bei erfolgter Tilgung dieser 60% und je nach wirtschaftlicher Perspektive des Unternehmens eine Anschlussfinanzierung oder eben Übernahme des Unternehmens zu 100% durch die Gläubiger.
Könnte so einfach sein.
Sonst warst du der Meinung das die Kleinanleger die Abstimmung versemmelt hätten.
** Verstoß gegen Market Abuse Regulation MAR Artikel 17 durch EQS vom 15.12.2022 **
"Zweck der Ad-hoc-Publizitätspflicht ist es, einen gleichen Informationsstand der Marktteilnehmer durch eine schnelle und gleichmäßige Unterrichtung des Marktes zu erreichen, damit sich keine unangemessenen Kurse aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung des Marktes bilden. Die Ad-hoc-Publizitätspflicht dient daher dem Interesse des gesamten Anlegerpublikums, sichert die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes und schafft gleiche Chancen durch Transparenz. Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität ist gleichzeitig eine wichtige Präventivmaßnahme gegen den Missbrauch von Insiderinformationen."
- Gleicher Informationsstand ? Möööp
- unangemessene Kurse ? Mööööp
- Transparenz ? Möööp
- unvollständige Unterrichtung des Marktes ? Mööööp
Quelle:
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...tel1_3_1_node.html
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/...5-111_qa_on_mar.pdf
Sieht nicht gut aus.
Rechtsgrundlage: Check ... Verhalten ist eindeutig Schuldhaft, da später auch keine Klarstellung erfolgte.
Schaden: Bei mir z.B. durch Depotwechsel Postbank/Dt. Bank per 31.12 -> voller Verlusttopf, da Bestand ausgebucht + wieder neu eingebucht wurde ( danke / spart Gebühren) Check...
Kleine Ergänzung:
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...el1_3_13_node.html
Eine Pflichtverletzung liegt insbesondere vor, wenn die Mitteilung oder Veröffentlichung
...
nicht,
nicht richtig,
nicht vollständig,
nicht in der vorgesehenen Weise oder
nicht rechtzeitig
erfolgt.
Ich frage mal bei der Bafin an.
SIR
habe gestern ja noch ein paar hundert tausend eingesackt. plane evtl. naechste woche noch einmal nachzulegen, so dass ich insgesamt zw. 2-3 millionen shares haben werde.
hoffentlich funktioniert mein "plan" und loest sich positiv auf! RISIKOOOOOO! ;-)
leider kann ich max. 3.000.000 aktien kaufen. sofern der kurs <=5c bleibt. dann ist mein limit erreicht. mehr geht nicht!
nicht einfach gruen abzuschliessen, aber moeglich!
Ein Verstoß dagegen ist offensichtlich,selbst wenn höhnisch oder unanständig gar nicht erfasst ist.)
Aber,man darf nicht den Schluß daraus ziehen,das wir deshalb irgendwelche Ansprüche haben ,und vor allem durchsetzen können.
Die Geldbußen ,welche da regelmäßig zu zahlen sind,kommen leider nicht den Anlegern zugute.
Warum dies nicht so ist,weiss dies jemand?
bleibt nichts anderes,als Unklarheiten zu suchen,zu hinterfragen,vor allem warum nicht zeitnah die Entwicklung gemeldet wurde,und alles was sonst schon an Ungereimtheiten hier besprochen wurde.
und genau eine Meinung zu haben,ob ein vorsätzlich strafbares Handeln ,welches gegen die Aktionäre gerichtet ist;vorliegt.
Und wenn man sich hier schon wegduckt,wie soll dann ein Anwalt etwas prüfen und dann ggf.eine wirklich zielführende ! Klage vorbereiten ?
Bei Steinhoff sieht das wohl anders aus,und ob tatsächlich von Verantwortlichen Personen bei Steinhoff,etwas zu holen sein wird,hängt letzten Endes von den Behörden ab,welche das Vermögen rechtzeitig sichern.Hier spreche ich von PRIVATVERMÖGEN.
Tiefstkurse gesehen,und wenn nicht,wäre es kaum noch relevant.
Was wir jetzt brauchen,sind Spekulanten,Zocker,die uns gebeutelten wenigsten Gelegenheit zum Ausstieg
geben.Nur Volatilität ,als Voraussetzung Handelbarkeit ,gibt denjenigen noch Chancen,welche keine Perspektive sehen,oder nicht jahrelang warten können oder wollen.
Zudem,selbst mit Entschädigung,sagen wir incl.Vorsatz ,von welcher Quote geht Ihr hier denn aus?!
Wenn es 10% wären,müsste man sich schon glücklich schätzen.
Und zum Zeitfaktor ist die Inflation gegenzusetzen,und was man mit dem Geld in dieser Zeit erzielen kann.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass eine stärkere Teilnahme an der letzten HV und die Zustimmungen zu einigen nun abgelehnten Punkten adäquat zu den US Fonds uns am 15.12. vielleicht andere wenn überhaupt EQS präsentiert hätten.
Nun ist es wie es ist, wir müssen nun schon mal im Vorfeld einer Vollversion alle möglichen Wege prüfen, um schnell reagieren zu können.
Ich finde es gut, wenn Foristen wie z. B. Martin uns über ihren bereits eingeschlagenen Weg informieren.
Alles gehört auf den Tisch, was uns helfen kann.