Biofrontera ! Zulassung ist da !
Seite 26 von 236 Neuester Beitrag: 02.12.24 14:48 | ||||
Eröffnet am: | 21.10.11 13:27 | von: itleiter | Anzahl Beiträge: | 6.887 |
Neuester Beitrag: | 02.12.24 14:48 | von: w.k.walter | Leser gesamt: | 1.950.004 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 546 | |
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Erinnert euch an die langwierige Story von Morphosys Wkn: 663200
Glücklicherweise erreichen wir bei ca. 2,80€ eine Marke, an welcher der bestehende Abwärtstrend aus charttechnischer Sicht gestoppt werden kann. Ab dort kann (und muss eigentlich auch!) ein Ausbruch nach oben erfolgen. Aber zunächst wird der Kurs wohl noch ein bisschen nachgeben.
Sieht man es von der positiven Seite, stehen uns für die nächsten 2-3 Wochen schöne Einkaufskurse bevor :-)
Was ich aber gelernt habe und gerne weitergebe: als Kleinanleger bin ich immer gut gefahren, wenn ich nicht gegen Trends angekämpft habe, sondern mit den Aufwärtswellen (quasi als "Trittbrettfahrer") mitfahre.
Was ist denn da los? Täuschungsmanöver?
Wenn da mal kein Ausverkauf provoziert wird, gefolgt von einer plötzlichen Trendwende.
Echt schwierig einzuschätzen!
Trend ist klar abwärts, nach dem Absturz gestern ist die nächste Unterstützung auf 2€ gefallen.
Auf der anderen Seite macht Biofrontera wirtschaftliche Fortschritte, ist finanziell nicht gefährdet, und Analysten sehen den fairen Wert bei 4,30€.
Alle Aktionen (verkaufen, kaufen, halten) scheinen falsch zu sein.
Der kommende Bericht wird vermutlich nicht viel neues bringen, Q1 ist zudem das schwache Quartal!
Ich bin jedenfalls ratlos! Langfristig mögen die Perspektiven ja gut sein, aber für die nächsten Monate könnte das hier ein Trauerspiel werden.
Eigentlich hat immer alles gut ausgesehn was für grüde den Kurs jetzt so drücken erschliest sich mir nicht gehe mal davon aus das die großen das wusten das es noch dauert bis man schwarze zahlen schreibt also das der kurs jetzt so stark nach gibt mit so wehnig umsatz ist schon recht selzam.
Mai 2014 [Close Brothers Seydler] beenden die Beobachtung der Aktien von Biofrontera. Sie stellen die Coverage für den Wert ein. Kursziel (im August 2013): 4,50 €
April 2014 [Performaxx] Kursziel: 5,15 €
April 2014 [Lang & Schwarz] Kursziel: 5,36 €
März 2014 [Warburg] Kursziel: 4,14 €
Beunruhigend ist die Meldung von Close Brothers. Für den Bericht am 19.5. muss sich die Presseabteilung bei Bio anstrengen. Kommt wieder nur ein Papier fürs Klo, dann sind 2€ das nächste Ziel.
- Umsatzentwicklung schwächer als erwartet
- Marktdurchdringung gestaltet sich deutlich schwieriger als eingeschätzt
- Kaum Impulse von der neuen Apothekenbetriebsordnung
- Zahlen des vergangenen Geschäftsjahres deutlich hinter den Erwartungen
- USA Zulassung bisher nur eine "Karotte"
- Ausblick für 2014, 2015: weiterhin Verluste
- Notwendigkeit einer erneuten Kapitalmassnahme in 2015/16 wahrscheinlich
- Grottenschlechte IR-Kommunikation
- Hebung des "enormen" Potenzials (muss sich erst noch bestätigen) verschiebt sich weiter in die Zukunft
Neutral-Positiv:
- Mittelfristig gesunde Kapitalbasis
- Zulassungen in weiteren europäischen Ländern (hier könnten positive News durchaus auch kurzfristig kommen?)
Fazit: Geduld, Geduld, Geduld. Das nervt! Am kommenden Montag wissen wir (vielleicht) etwas mehr.
Wollte Nachkaufen, aber zu den Kursen gibt sie keiner ab. Bravo.
Entscheidend ist außerdem nicht der Kurs, sondern die MK an der Börse. Wenn ein Unternehmen also mehrere Kapitalerhöhungen macht, dann ist das nicht gerade förderlich für den Kurs. ( hier aber notwendig)
Nur mal so zur Info:
Epigenomics Aktie [WKN: A1K051 / ISIN: DE000A1K0516] hat den Umsatz fürs erste Quartal 2014 gemeldet. = 407.000€
Analysten schätzen das diese Firma 2015 schon Gewinne macht! Absoluter Schwachsinn!! ( auch wenn das Produkt durchaus Potenzial hat)
Sorry aber diese "Analysten" haben null Ahnung und haben noch nie in der richtigen Wirtschaft gearbeitet. Das einzige was die machen ist Potenziale auf Unternehmen zu verteilen und das nicht immer mit Augenmaß und in der richtigen Zeit Abfolge.
( Spaß muss auch mal sein)
Note 6 = 0-5% Umsatzwachstum zu Q1 2013
Note 5 = 5-15% """"""
Note 4 = 15- 35% """"
Note 3 = 35-65% """""
Note 2 = 65-80%"""""""
Note 1 = 80- 100% """"
Ich von meiner Seite erwarte eine 3 ;-)
Gruß Medi
Ich wage mal die gefährliche Prognose, dass bei Note1 der Kurs mittelfristig eher steigen wird als bei Note 6 :-)
[ Die Kursziel-Bestimmung überlasse ich aber lieber jedem selbst,
man kann sich natürlich auch nach den Analysten mit ihren selbstkonstruierten Modellen richten, wobei exogene Kräfte als auch börsenpsychologische und sozio-mediale Faktoren sich ständig ändern und auch den Kurs beeinflussen (können) ]
Ziel von der Geschäftsleitung für 2014 ist 5-6 Millionen.
Schwankungen von Quartal zu Quartal wird und muss es geben.
Das letzte Quartal war z.B. sehr gut , dann kann es durchaus sein, dass im nächsten ( Q1 2014) die Wachstumsraten geringer ausfallen, wenn zusätzliche Märkte nicht hinzukommen.
Um von 3.144.000€ Jahresumsatz auf 5-6 Millionen zu kommen müssten also im Durchschnitt 60% an Umsatzwachstum regeneriert werden.
Leute macht euch nicht verrückt selbst wenn ein Quartal mal nur 20% Umsatzwachstum bringen sollte, dann geht nicht gleich die Welt unter. ( Letztes Jahr wurden ca. die Hälfte der Umsätze im letzten Quartal gemacht)
Nimmt es sportlich und sagt einfach " Schön die Firma der ich mein Vertrauen ausgesprochen habe ist weiter voran gekommen" und geerntet wird in der Zukunft ;-)
Schönes Wochenende
http://www.biofrontera.com/de/produkte-pipeline/pipeline.html
Wie gesagt, hiefür sollte man schon viel Zeit mitbringen :)
zu OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2014 - 26 U 157/12.
Weil er eine Hautkrebserkrankung mit einer fotodynamischen Therapie und nicht chirurgisch behandelt und den Patienten nicht ordnungsgemäß über die alternative chirurgische Standard-Behandlungsmethode aufgeklärt hat, muss ein Hautarzt 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Urteil vom 25.02.2014, Az.: 26 U 157/12, rechtskräftig).
Hautkrebspatient verlangt Schmerzensgeld
Beim klagenden, seinerzeit 73 Jahre alten Patienten diagnostizierte der beklagte Hautarzt aus Bielefeld im Jahr 2005 ein Basalzellkarzinom an der rechten Wange. Auf Anraten des Beklagten entschied sich der auch zu einer Operation bereite Kläger für eine fotodynamische Therapie, die im November 2005 durchgeführt wurde. Im Jahr 2008 trat die Krebserkrankung erneut auf und musste in den folgenden Jahren mehrfach operativ behandelt werden. Mit der Begründung, der Beklagte habe ihn 2005 fehlerhaft mit einer fotodynamischen Therapie behandelt und nicht ausreichend aufgeklärt, hat der Kläger Schadenersatz verlangt, unter anderem ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro.
Hautarzt hätte zu offener Operation raten müssen
Das OLG Hamm hat dem Kläger das verlangte Schmerzensgeld zugesprochen. Der Beklagte habe ihn mangels Indikation fehlerhaft mit einer fotodynamischen Therapie behandelt und ihn nicht ordnungsgemäß über alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt. Nach dem Gutachten des vom OLG befragten medizinischen Sachverständigen sei die chirurgische Therapie als Standardtherapie bei einem Basalkarzinom anzusehen, wie es beim Kläger vorgelegen habe. Die fotodynamische Therapie zeige zwar bessere kosmetische Ergebnisse und habe eine kürzere Abheilzeit. Bei ihr sei aber die Rezidivrate höher. Wegen der höheren Erfolgschancen der offenen Operation habe der Beklagte dem Kläger zu dieser Behandlung raten müssen, was er versäumt habe.
Arzt hätte über alternative Behandlungsmöglichkeit aufklären müssen
Die Behandlung des Klägers im November 2005 sei auch deswegen rechtswidrig gewesen, weil der Beklagte den Kläger nur unzureichend über die Chancen und Risiken einer fotodynamischen Therapie und die in Betracht kommende Behandlungsalternative eines chirurgischen Eingriffs aufgeklärt habe. Das habe eine Anhörung der Parteien im Senatstermin ergeben.
Behandlungsfehler wegen Verlassens «goldenen Standards» als grob zu bewerten
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sei zu berücksichtigen, dass sich der Kläger weiteren Eingriffen haben unterziehen müssen, so das OLG Hamm. Diese wären bei einer leitliniengerechten sofortigen chirurgischen Entfernung des Basalzellkarzinoms mit großer Wahrscheinlichkeit unnötig gewesen, Davon sei auszugehen, weil dem Kläger im Hinblick auf die Folgen der fehlerhaften Behandlung eine Beweislastumkehr zugutekomme. Es liege ein grober Behandlungsfehler vor. Dieser sei anzunehmen, weil der Beklagte den sogenannten goldenen Standard verlassen habe, indem er dem Kläger, ohne ihn hierauf hinzuweisen, nicht zur Operation als der Therapie der ersten Wahl geraten habe und der Kläger bereits zur Durchführung einer Operation entschlossen gewesen sei.
Das könnte zusätzlich neuen Schwung bringen.
(Der Zwischenbericht wurde noch nicht veröffentlicht)