TISCON AG - Neustart nach Reanimation .... ???
*schnief*
Größere Anteilsmengen werden wohl nicht dabei sein.
Wieder einmal ein klassisches Beispiel für die angebliche Transparenz eines Finanzmarktes - hier Börsenmarkt - in Deutschland. Wir regulieren Euch noch... ;-)
Was ich aber weiß ist, dass die finanzielle Situation der Tiscon in den letzten Monaten vor der Inso nicht zwingend auf eine Insolvenz hindeutete.
Es wurde immer nur von einer "drohenden" Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit gesprochen. Falls ich nun den Mantel haben wollte und mich mit den Gläubigern auf einen akzeptablen Vergleichsanspruch verständigen könnte, dann einen Insoplan vorlegte, um den Mantel nach gerichtlicher Akzeptanz mit mir vorliegenden finanzmarktreifen Assets wieder an den Markt zu bringen, wo habe ich dann ggfls. noch Etwas übersehen?
Komme nicht aus dem Insolvenzrecht etc., daher fabuliere ich einfach mal ins Blaue. Unsere Juristen verdrehen bereits die Augen wg. meiner ständigen Anfragen. Die verschon ich mal ein wenig... ;-)
Klar, das Insolvenzrecht gibt aktuell den Rahmen vor. Keine Frage. Aber die wirkliche Arbeit wird administrativ geführt. Sprich : Verhandlungen mit Gläubigern, Präsentation von Vorhaben etc.
Letztlich muss man das alles so hinbiegen, dass jeder Beteiligte etwas davon hat. Nur dann kann man auch Zustimmung erwirken.
Und rein rechtlich benötigst du in erster Linie die Gläubiger auf deiner Seite. Sowohl ein Insolvenzplan, als auch eine Einstellung der Insolvenz sind von unterschiedlich starker Zustimmung der Gläubiger abhängig.
Aus diesem Grunde kann ich mir auch gut vorstellen, dass die neuen "Investoren" beispielsweise einen sog. Massezuschuss in Aussicht gestellt haben, um die Gläubiger zu etwas zu bewegen. Das scheint Paulsen und C. vorerst im vergangenen Jahr nicht gelungen zu sein, weswegen jetzt Herr Würtenberger das Ruder übernommen hat.
Es hat einen Grund, warum wir jetzt wieder einen Vorstand haben. Den hat man nicht nur zum Spaß bestellt.
Ergo sind wir in eine neue Phase eingetreten. Es kann jetzt schnell gehen. Wohlgemerkt: Kann!
Da macht man sich besser nichts vor. Es geht - das mag man manchmal bedauern - immer um Geld.
Der Einfluss des AR ist ebenso interessant...
immerhin ist Herr Cieszynski nach dem Ausscheiden aus dem Tiscon-Vorstand neben seinem AR-Mandat Geschäftsführer der Vikarion GmbH geworden, deren Unternehmenszweck sich in die immer beliebter werdende Branche der Sanierer einreiht.
http://peoplecheck.de/handelsregister/HE-HRB_7827-299049
Was gäbe wohl mancher Aktionär/User hier für ein wenig Aufklärung? Puzzlen ist meine Leidenschaft.
Ich will nicht übertreiben, aber wie man am Beispiel der ehem. Arques sehen kann, sind Dinge möglich, von denen man nicht zu träumen wagt.
Die Tiscon war schon einmal eine Holding. Warum sollte sie es nicht wieder werden?!
Macht nichts, Bewegung gibt es ohnehin erst, wenn hier neue Meldungen auftauchen.
Gibt ja insolvente Unternehmen, bei welchen so etwas häufiger passiert, ohne nachhaltige Entwicklung.
Deswegen nehme ich es auch niemandem krumm, wenn er in die Tiscon nicht unbedingt investieren will. Dafür ist die Nachrichtenlage bislang zu dürftig.
Dieser wägt ab und verhandelt mit den Gläubigern. Und zwar ausschliesslich er !!!!
Nicht die Banken und nicht die Gläubiger entscheiden heute über Tiscon.Die Iso-Masse ist einzig und alleine dem Insolvenzverwalter zugeordnet.
Wenn die Vorschläge des IsoV. gegenbüber den Gläubigern nicht mehr greifen macht er den Hahnen zu.
Und nun zum Thema:
Alle sind Handlungsunfähig, da m.E. gegenüber der Tiscon und der ehemaligen Holding rechtliche Forderungen, die juristisch geklärt werden müssen noch offen stehen.
Und nun kommts.
Im Augenblick der rechtlichen und juristischen Klärung ! = kann das Verfahren auch eingestellt werden. Dann gibt es nur noch ein links und ein rechts. Links = Tiscon/Mantel wird aufgelöst.
Rechts: Der IsoV. hat einen guten Interessenten mit vernüftiger Planung.
Sollte es eine Mitte geben, würde das bedeuten, dass sich ein Spekulant darauf einlässt, sämtliche Forderungen bzw. Gewinne durch das Gerichtsurteil in Kauf zu nehmen.
Nur soviel Risiko geht doch niemand ein :-) oder ?
Er kennt das Urteil!
Was eine Einstellung der Insolvenz angeht, so ist der Schuldner gegenüber dem Insolvenzgericht antragsberechtigt, Par. 212 InsO.
Auch kann eine Einstellung mit Zustimmung aller Gläubiger erfolgen, Par. 213 InsO.
Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht dazu angehört, er ist aber nicht in der Lage, ein solches Verfahren zu stoppen, geschweige denn zu verhindern.
Ebenso kann ein Insolvenzplan mit Zustimmung der Gläubiger an das Gericht herangetragen werden.
Grundsätzlich gilt, dass sowohl der Schuldner (Tiscon), als auch die Gläubiger aktive Parteien im Insolvenzverfahren sind, und dieses maßgeblich beeinflussen können.
Das heißt, dass von Schuldnerseite sehr wohl Einfluss auf die Gläubiger genommen werden kann und darf. Denn beide, Schuldner und Gläubiger sind selbstständig antragsberechtigt.
Und die letzte Entscheidung trifft ohnehin das Gericht.
Was deine Ausführungen zu einer "juristischen Klärung bestimmter Sachverhalte" angeht, so kann ich diese nicht überprüfen. Wäre mir auch nicht bekannt, kann aber natürlich sein.
In der Regel sind Verfahren auch öffentlich. Um welche Parteien handelt es sich den bei diesem Verfahren deiner Ansicht nach? Wo wird dieses geführt? Ist das Verfahren schon beendet, oder warum kennt "er" das Urteil?
Gruß
LaG