Solon - die deutsche Solar-Perle
Seite 238 von 252 Neuester Beitrag: 27.08.24 09:27 | ||||
Eröffnet am: | 07.08.07 07:59 | von: charly2 | Anzahl Beiträge: | 7.277 |
Neuester Beitrag: | 27.08.24 09:27 | von: AlexBoersian. | Leser gesamt: | 988.171 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 374 | |
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1. könnte also bis zum Schlußtermin ggfs. noch ein Insolvenzplan aufgestellt werden ?
Ja, ggfls.. Aber welcher Aktionär hat hier bei Solon genug Stimmrechte, um eine HV mit der SdK als Gläubiger zu überleben ? Finde niemanden mehr. Siehe Beitrag Nr. 5863 ! Oder unten. Alle haben schon längst verkauft. Aus gutem Grund.
2. War hier schon ein Schlußtermin bestätigt ?
Hä? Was habe ich weiter oben erst gerade gepostet? Die Schlußverteilung erfolgt, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse mit Ausnahme eines laufenden Einkommens beendet ist."
Sehr bittere Pille für alle Noch-Investierten:
SOLON teilte heute mit, dass die Mithril GmbH ihren Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 01.02.2012 auf 0% gesenkt hat (Unterschreitung der 10%-, 5%- und 3%-Meldeschwelle)...
SOLON teilte heute mit, dass die Rivendell Holding AG, Zug, Schweiz, ihren Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 02.02.2012 auf 0% gesenkt hat (Unterschreitung der 3%-Meldeschwelle)...
SOLON teilte heute mit, dass Immo Ströher, Deutschland, seinen Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 02.02.2012 auf 0% gesenkt hat (Unterschreitung der 3%-Meldeschwelle)...
Aktionäre, ihr seid offenbar die letzten an Bord. Und nur noch im Freiverkehr Hamburg ? Wär mir zu riskant.
Wie leider nicht anders zu erwarten war ist dies nun offensichtlich nicht der Fall. Der eine entzieht sich der Antwort durch Schweigen, der andere durch Gegenfragen.
Schau mal bitte die Zeitachse, also 02.10.2012 wo Du berichtest, daß alle ausgestiegen sind, also nach der Antragstellung und Eröffnung der Insolvenz am 01.03.2012.
Hier ein Auszug von Sigma Finance GmbH, die den Insolvenzverwalter in der sehr schweren Phase unterstützt hatten :
Die Herausforderungen im Rahmen des M&A-Prozesses lagen in einer komplexen Transaktionsstruktur durch die Notwendigkeit eines hybriden Asset und Share Deals mit vier insolventen Inlandsgesellschaften sowie mehreren nicht insolventen Auslandsbeteiligungen. Zudem musste eine Fortführungslösung für SOLON inklusive einer kartellrechtlichen Freigabe unter hohem Zeitdruck bis zur Verfahrenseröffnung erfolgen.
Nun die Frage, wie sah die Fortführungslösung denn genau aus ? Was ist denn aus den Aktien geworden ?
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html
Reite dich nicht in irgendetwas rein , dass du nicht verstehst, Schackel.
1. könnte also bis zum Schlußtermin ggfs. noch ein Insolvenzplan aufgestellt werden ?
Ja, ggfls.. Aber welcher Aktionär hat hier bei Solon genug Stimmrechte, um eine HV mit der SdK als Gläubiger zu überleben ? Finde niemanden mehr. Siehe Beitrag Nr. 5863 ! Oder unten. Alle haben schon längst verkauft. Aus gutem Grund.
und eben in #5031 meinst Du :
Es gab keine Fortführung der Solon SE. Das merkst du daran, dass es keinen Insolvenzplan gab, denn OHNE Plan funktioniert der M&A Prozess nicht laut unserem Aktienrecht. Hahaha.
was soll man da noch sagen, wer verreitet sich nun ?
Quellen:
www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/...r-aus-a-827351-amp.html
https://www.ariva.de/news/...-se-veraeusserung-des-operativen-4038827
Gesetzliche Grundlagen:
Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.
Allerdings scheint nicht jeder in der Lage zu sein, diese Fakten zu verstehen...
beantworten. >>>>>>>>>>Warum ,weil Ihr diese Frage nicht versteht!
Warum macht Ihr so einen Wind wenn doch nichts zu erwarten ist? Aber der Auftraggeber wird nicht zufrieden sein.
Es ist das Geflecht der SOLON AG , SOLON SE mit den vielen Tochterunternehmen,Gesellschaften und dann noch Verschmelzung und dann wieder Namensänderungen sehr,sehr schwer für Euch zu erkennen um dann das Wissen zu haben. ;-)
Dies hat der Insolvenzverwalter so kommuniziert, und daran hat sich bis heute nichts geändert.
Was bitte gibt es an diesen eindeutigen Aussagen nicht zu verstehen?
Michel Du weißt doch gar nicht was "Wissen" bedeutet! Egal wo Du schreibst, jedes mal kommst Du mit den krassesten Behauptungen daher, ohne den geringsten Nachweis erbringen zu können! Siehe Conergy, siehe Thielert, siehe Walter Bau... Wenn man Dich auffordert, mal sachliche Belge für Deine Behauptungen zu erbringen, fängst Du an zu pöbeln. So wie Dein letzter Beitrag im Thielert-Thread! 1 Tag Sperre, Beleidigung...
Also wie soll man mit Dir vernünftig diskutieren können, wenn Du Fakten leugnest und selber keine Beweise für Deine haarsträubenden Behauptungen lieferst! Statt dessen plapperst Du alles Schackel nach, aber selber weißt Du nichts!
Das Recht der AG
"Nach erfolgter Liquidation ist die Gesellschaft beendet. Ist die Liquidation beendet und die Schlussrechnung gelegt, so haben die Abwickler den Schluss der Abwicklung zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden (§ 273 AktG). Im Anschluss wird die Gesellschaft aus dem Register gelöscht."
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/...e-Aufloesung-der-AG_109832
Das versteht sogar ein Börsenanfänger.
Obendrein können sie Fakten nicht akzeptieren. Der Kurs wurde mit kleinen Einsätzen gepusht! Die paar mickrigen, lächerlichen Umsätze zeigen klar, dass hier kein echter Interessent einsteigen will, sondern nur Kleinanleger, die mal 50,- oder 100,- € riskieren wollen. Wer sich so einen Schrott ins Depot legt, bekommt es wahrscheinlich nie wieder los...
Denn ohne Käufer, bleibt man auf den Aktien sitzen! Wenn sie sich nicht mehr verkaufen lassen, wird einem nicht mal einen Verlustvortrag angerechnet!
Quellen:
www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/...r-aus-a-827351-amp.html
https://www.ariva.de/news/...-se-veraeusserung-des-operativen-4038827
Gesetzliche Grundlagen:
Gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß § 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Solon SE allerdings nicht.
>>>Es sind keine Aktionäre und können Ihre gestellten Aufgaben nie erfüllen!
Ich behalte meine paar Aktien sowieso. :-)
>>>:-) :-) der Auffwand welcher von diesen Typen betrieben wird ,das ist echt lustig.
wer es ansehen möchte, sollt ein wenig Geduld mitbringen, es ist weit hinten versteckt...
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