TISCON AG - Neustart nach Reanimation .... ???
Eine Insolvenzaufhebung oder ähnliches ist hier ja eben noch nicht eingetreten. So etwas wäre nunmal meldepflichtig, und ich bin sicher, dass der Insolvenzverwalter dieser Pflicht auch nachkäme.
Eine feste Reihenfolge gibt es ja nunmal nicht. Mir wäre allerdings eine Einstellung der Insolvenz lieber. Jedenfalls aber ist eine Beendigung der Insolvenz, in welcher Form auch immer, natürlich Voraussetzung für eine Mantelverwertung.
Entscheidend wird jetzt sein, wie es weitergeht. Die Bestellung eines Vorstandes erfolgt keinesfalls einfach aus Spaß an der Freude.
Man könnte jetzt einwenden, dass Paulsen und Cieszynski auch schon mal den Vorstand besetzten, und zumindest vermeintlich nicht passierte. Nur war das eine befristete Bestellung. Mag ja sein, dass das damals eben nicht von Erfolg gekrönt war, oder einfach zu früh passierte.
Irgendeine Bewandtnis hat die neuerliche Bestellung mit Sicherheit. Wir müssen jetzt abwarten, was da in der Folge noch kommt.
Ich erhoffe mir jetzt eine zügige und nachhaltige Entwicklung.
Hatte ich nicht am 11.10.2013 geschrieben...........
"DIE "KÜMMERN" SICH JETZT UM DIE TISCON AG !" ???
Ich persönlich hatte bisher angenommen, dass sei zur zu spekulativen Zwecken geschehen. Aber mit der Meldung des Vorstandswechsels bekommt das für mich einen neuen Geschmack.
Werde mich in meinem Netzwerk mal wieder ein wenig umhören und ein paar Leute anticken... ;-)
Wer sind eigentlich die größten Gläubiger der Tiscon und wie weit ist das Insolvenzverfahren vorangeschritten?
Zitat
"Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils gültigen Schwellenwert beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.""
http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...rechte_node.html
P.S. Über die Schwellen kommt man auch ohne Meldung... ;-)
Werde ich mir bei Gelegenheit mal genauer anschauen. Besten Dank, Minninger!
Hier bei Tiscon ist auch in 2013 zum Glück noch Vieles öffentlich.
Wir dürfen folglich nicht von vollkommener Transparenz ausgehen, weil die gesetzliche Verpflichtung hierzu bei insolventen Unternehmen eingeschränkt ist. Gut, dann ist das so.
Tatsache aber bleibt, dass ein neuer Akteur auf der Bühne erschienen ist. Und das sicher nicht ohne Grund!
Dabei sind natürlich
a) ein Zeitfenster von 5 Jahren seit Beginn der Insolvenz und
b) Anteilsgrenzen von 25 und 50 % zu beachten !
Ich denke aber, die offiziellen Anteile geben allenfalls ansatzweise die tatsächlichen wieder.
...könnte neben T7R eine weitere interessante Mantel-Spekulation werden.
Auch hier dürfte ein neuer Vorstand das Schicksal des Börsenmantels mitbestimmen wollen.
RISIKO BEACHTEN! Nicht für Börsenanfänger geeignet, wie ich meine.
http://177766.homepagemodules.de/t137f3-tiscon-AG-Insolvenz-WKN-1.html