TISCON AG - Neustart nach Reanimation .... ???
@La Guardia hast du schon eine Nachricht von der Bafin bekommen nach deinem Brief bzgl. der verspäteten letzten Meldung.
Ist ja allerdings schon wieder die nächste fällig:-) So völlig unbefangen betrachtet ist das alles auch reichlich dreist.
Es reichten ja eigentlich 2 Käufer mit je knapp unter 3 %.
Daher bestünde keine Meldepflicht.
Könnte @sagmal da weiterhelfen ?
Ich glaube die nächste Stimmrechtsmitteilung ist erst über 20 % fällig. Da kommt jetzt keine Mitteilung.
http://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html
Voraussetzung ist aber natürlich, dass es tatsächlich die Impera war, wovon ich aber stark ausgehe. Vielleicht haben die in der Zwischenzeit auch erheblich mehr Aktien am Markt aufgenommen, und melden ganz andere Anteile.
Zufall? Wohl kaum.
Die werden wohl erst dann melden, wenn sie das für opportun halten.
Wenn die Ex-VIPs Früh, Paulsen & Co. alles verkauft haben, wer sitzt denn im Vorstand und im AR ?
Wäre es da nicht viel eher mal angebracht, etwas Entsprechendes zu adHocen .... ?
Schönes Pfingstwochenende ... !
Einen Vorstand gibt es bekanntlich nicht, und um im AR zu sitzen muss man keine Aktien halten.
Der eigenen Meldepflicht hinsichtlich der Verkäufe sind beide - wenn auch wohl verspätet - nachgekommen.
Schönes Pfingstwochenende!
Wie Du richtig festgestellt hast, gibt es (seit 7-2012) keinen Vorstand mehr. Da nunmehr auch keine weitere Personalentscheidung publiziert wurde, gibt's auch keinen handlungsfähigen AR.
Wer bearbeitet eingehende Stimmrechtsmtteilungen und gibt die zur Veröffentlichung frei ? Wer ist eigentlich bei "Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich." der Emittent ??
Wie dem auch sei: Abwarten oder eigene Entscheidung - in welche Richtung auch immer - herbeiführen !
".....und gleichzeitig der Bundesanstalt..." mitzuteilen. Da spielt es keine Rolle, ob es einen AR und/oder Vorstand gibt.
Was du davon hältst, ob dieser Sachverhalt der Bafin mitgeteilt wurde, denpit, ist für mich auch völlig irrelevant. Genauso, ob du das für "Rumgeheule" hältst. Die Meldung ist raus. Und ich behalte mir vor, weitere abzusetzen.
Die Entscheidung, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, oder nicht, trifft die Bafin. Niemand anderes.
Interessanter, wie evtl. ein paar Tage Verzug bei irgendwelchen Meldefristen, erachte ich die Frage, warum die Tiscon bei der BaFin nicht mehr in deren Datenbank als AG aufgeführt wird.
http://ww2.bafin.de/database/AnteileInfo/...mp;nameMeldepflichtiger=F
Es ist in erster Linie Aufgabe der Bafin, etwaige Verstösse zu ahnden. Wenn du glaubst, die überprüfen jede Meldung einzeln, liegst du falsch. Das ist bei der Strassenverkehrsbehörde übrigens nicht anders. Es gilt zwar der sog. Amtsermittlungsgrundsatz, allerdings muss den Herrschaften durchaus auch ein Anfangsverdacht mitgeteilt werden, oder glaubst du ernsthaft, die überprüfen von Amts wegen jede Meldung einzeln?!
Egal, soweit mir zugänglich, werde ich dir das Ergebnis, oder die Ergebnisse mitteilen. Versprochen!
Was die zweite Sache betrifft, weiß ich nicht, was das bedeutet. Bist du denn sicher, dass die TIS bislang dort geführt wurde?
Insoweit würde ich dem keine weitere Bedeutung zumessen.
Und da es kürzlich bekannte Stimmrechtsmitteilungen gab (die ja der BaFin zu melden waren 😉😃) müsste ja auch somit die TIS dort zu finden sein...
Tiscon ist im Regulierten Markt und dort im General Standard !
Setze das jedoch als bekannt voraus ...
Dir sind ja im übrigen auch sicher die notwendigen Schritte auf dem Weg zu endgültigen Auflösung bekannt.
Und was die Meldungen angeht (die ja erfolgt sind (:-))), wenn auch zu spät) so halte ich mein Versprechen.