Strafanzeige gegen Merkel?
Seite 3 von 5 Neuester Beitrag: 22.02.19 22:13 | ||||
Eröffnet am: | 23.12.16 09:48 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 118 |
Neuester Beitrag: | 22.02.19 22:13 | von: Rubensrembr. | Leser gesamt: | 11.790 |
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http://verfassungsblog.de/...ichen-beurteilung-der-fluechtlingskrise/
(Wem der Text zu umfangreich ist, kann sich auch nur das kurze Fazit am Ende der Abhandlung durchlesen.)
von Abkommen, Verträgen und Gesetzen in jedem Fall einen Gesetzesverstoß darstellen,
egal um welches Rechtsgebiet es sich handelt.
Deutschland unter Merkel wächst wirtschaftlich. Da ist es wenig wunderlich, dass sie gute Chancen hat, noch einmal Kanzlerin zu werden.
:/
:)
Und wenn dies so konsequent subsumiert und verfolgt wird wie in den Nürnberger Prozessen, dann kommen da auch Verurteilungen heraus.
:)
Und die Schäden, materielle wie immaterielle, wurden sehenden Auges billigend in Kauf genommen, weil es ja angeblich nicht anders ging....
Aber es GING anders.
Heute haben wir zum Glück zwar einen Rechtsstaat, der aber nicht leichtfertig durch Verurteilungen um des Wollens Willen aufs Spiel gesetzt werden sollte. Rechtsstaatlich läßt sich da meines Erachtens nichts machen.
Die Opfer und diejenigen, die die Herrschenden abgesetzt haben, entsprechend anders..
Man sollte sich nicht auf die Seite der TÄTER stellen.
Steinbach, die in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Sprecherin für Menschenrechte ist und dem Fraktionsvorstand angehört, beklagt, Merkel habe mit der Grenzöffnung im Herbst 2015 gegen geltendes Recht verstoßen: „Dass monatelang Menschen unidentifiziert mit Bussen und Zügen über die Grenze geschafft wurden, war keine Ausnahme, sondern eine gewollte Maßnahme entgegen unserer gesetzlichen Regelungen und entgegen EU-Verträgen.“
der ständigen Senkung des Ölpreises von ca. 120 USD bis auf ca. 30 USD, was wirkt
wie ständig neue Konjunkturprogramme. Diese Wirkung wird jedoch zeitverzögert
wegfallen.