Miet -SCHULDEN 81-Jähriger erschießt


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Neuester Beitrag: 13.06.12 10:58
Eröffnet am:02.07.11 13:59von: cyphyteAnzahl Beiträge:57
Neuester Beitrag:13.06.12 10:58von: diegosanchez.Leser gesamt:2.827
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15373 Postings, 5869 Tage king charles@gate4share#40 .Der Mieter hätte ausziehen müssen

 
  
    #51
2
03.07.11 10:43
auch der Vermieter hätte kündigen können, wenn er mit dem Mieter nicht einverstanden ist

in einem Zweifamilienhaus in dem der Vermieter mit wohnt, ist das kein Problem

hier gilt nicht das ""scharfe Kündigungsrecht""

hier § 573a BGB

Erleichterte Kündigung des Vermieters(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

10765 Postings, 6673 Tage gate4shareJa stimmt....aber es gilt allgemeine Kündigungs-

 
  
    #52
1
03.07.11 20:12
frist und die kann je nach Mietvertragsdauer bis zu 12 Monaten sein.

Aber wer weiss, ob der 81jährige das wusste. Wohl möglich wusste er auch gar keine Regelung bzw. Gesetzeslage und hat die Mieter aufgefordert aus zu ziehen.
Und als sie es nicht taten, wollte er eben "nachhelfen".........  

129861 Postings, 7544 Tage kiiwiiNachtrag zu # 45: mit den Phälsern sieht es anders

 
  
    #53
03.07.11 22:23

17202 Postings, 6397 Tage MinespecLöschung

 
  
    #54
2
13.06.12 09:23

Moderation
Zeitpunkt: 13.06.12 11:07
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 2 Stunden
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, vollständige Quellenangabe fehlt - Urheberrechtsverletzungen werden nun mit ansteigenden Zeitsperren moderiert.

 

 

12570 Postings, 7521 Tage EichiVermieten kann man heutzutage vergessen

 
  
    #55
4
13.06.12 10:41
Außer die Schufa und die Arbeitsstelle bzw. Bonitätsnachweis passt und dann ist es trotzdem riskant.

Ich dachte auch, z. B. bei Hartz-IV-Empfängern braucht man sich keine Sorgen wegen der Mietzahlungen zu machen, das ist aber, seitdem die Bedürftigen ihre Miete direkt erhalten, vorbei. Dazu machen sozial Schwache in der Regel die Wohnung kaputt, sodass die nachträgliche Renovierung die mögliche Mieteinnahme und noch mehr wieder auffrisst.

12950 Postings, 6188 Tage kostoleniDass manch ein Vermieter in

 
  
    #56
13.06.12 10:55
Extremfällen, wo manches Mal auch seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht, zur Waffe greift, kann ich absolut nachvollziehen.  

116 Postings, 4476 Tage diegosanchez3Er soll unbedingt verwahrt werden.

 
  
    #57
1
13.06.12 10:58

 Ich denke dieser Herr sollte verwahrt werden. Das ist doch keine normale Reaktion. Ob sie mit der Miete in Rückstand waren oder nicht. 

 

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