3 ehemalige prominente Verfassungsrichter meinen
Ich habe nur ein Problem damit:
Als Steuerzahler finanziere ich diese Volksbelustigung und verschaffe zudem den involvierten Juristen ein geregeltes Einkommen. Ziemlich teuer das Ganze wenn man bedenkt, dass dies auf Dauer völlig unproduktiv ist.
Und damit Schluss für heut ihr lieben Leut!
Neee Max!
auf allen 3 Ebenen unseres Staates in Millionenhöhe statt.
Hier werden - bei den Einkommen der Beteiligten als Fixkosten -
höchstens die Emotionen verschwendet.
Aber solchen Zirkus braucht die Presse und das .. Volk.
Viele Grüsse
so die juristischen Stimmen zum Thema:
Der Münchner Verfassungsrechtler Peter Badura ist sich sicher, dass die Stimmen Brandenburgs nicht gezählt werden dürfen. «Wenn kein einheitliches Votum vorliegt, hat dieses Bundesland keine wirksame Stimme abgegeben», sagte Badura der dpa.
Der ehemalige Verfassungsrichter, Professor Hans Hugo Klein, glaubt nicht an den Bestand der Entscheidung im Bundesrat. «Das Gesetz ist nach meinem Dafürhalten nicht durch. Es ist nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen, weil nach dem Grundgesetz die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden können und das ist ganz offensichtlich nicht geschehen», sagte Klein der Rundfunkagentur dpa/RUFA.
Der frühere Präsident der Berliner Humboldt-Universität, Hans Meyer, ist der Ansicht, es komme auf das Votum des «Stimmführers» an - in der Regel also des Ministerpräsidenten. Im Konfliktfall gelte seine Stimme.
Der Zwang zur einheitlichen Stimmabgabe ergibt sich aus Artikel 51 Absatz 3 Grundgesetz, wonach die Stimmen eines Landes nur «einheitlich» abgegeben werden können. Zwar kann die Landesregierung seine Bundesratsmitglieder per Weisung zu einer bestimmten Linie verpflichten. Und innerhalb der Regierung könnte sich nach Baduras Worten der Ministerpräsident mit seiner Richtlinienkompetenz durchsetzen. Beides ist aber in Brandenburg unterblieben, so dass die Stimmabgabe den Vertretern des Landes im Bundesrat überlassen war.
Der Konfliktfall ist nicht eindeutig geregelt. Der bedeutende Grundgesetzkommentar Maunz-Dürig geht von einer Ungültigkeit der Stimmabgabe aus. Auch aus Artikel 91 der brandenburgischen Verfassung, wonach der Ministerpräsident das Land «nach außen» vertritt, ergibt sich laut Badura nichts anderes. Diese Norm gebe dem Ministerpräsidenten die Vertretungsbefugnis beispielsweise bei Vertragsunterzeichnungen, nicht jedoch im bundesstaatlichen System.
Nach den Worten des Professors war der Vorsitzende des Bundesrates, der Berliner Regierungschef Klaus Wowereit (SPD), nicht berechtigt, die Stimmen Brandenburgs zu zählen. «Das ist fehlerhaft und könnte gerichtlich angegriffen werden.» Der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee sieht jetzt den «glatten Fall eines Organstreits» vorliegen.
Der Bundespräsident müsse nun die Entscheidung prüfen und die Ausfertigung des Gesetzes verweigern, sagte Isensee. Der ehemalige Verfassungsrichter Klein sagte: Wenn der Bundespräsident sich nicht einer Mindermeinung anschließe, «dann wird er zu dem Ergebnis kommen müssen, dass das Gesetz nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen ist, und es deshalb auch nicht ausfertigen dürfen.» Wenn er das nicht tue, meinte Isensee, müsse das Bundesverfassungsgericht über den bisher einmaligen Fall befinden.
Grüsse,
Tyler Durdan
das schreibt die Süddeutsche heute zum Thema:
Eklat im Bundesrat war abgesprochen
Die heftigen Reaktionen der Unionspolitiker bei der Bundesratsabstimmung über die Zuwanderung waren nicht spontan, sondern sind zuvor abgesprochen worden.
Entsprechende Äußerungen des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller von Sonntagabend bestätigte CSU-Generalsekretär Thomas Goppel in der ARD. „Wir haben am Donnerstagabend gewusst, morgen wird die SPD ein großes Theater inszenieren“, sagte Goppel.
Der Bundesratspräsident und Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, werde so lange fragen, bis der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm nicht mehr antworte. „Das haben wir allerdings nicht mehr gewusst. Und wie wir gemerkt haben, dass er ihn deswegen leimen will, weil er nicht mehr antworten will, da sind wir wütend geworden. Und zwar etwas mehr als ausgemacht. Das will ich auch ausdrücklich sagen“, erklärte Goppel.
Die Länderkammer hatte das Zuwanderungsgesetz am Freitag in einer rechtlich höchst umstrittenen Entscheidung verabschiedet.
Ausschlaggebend war ein geteiltes Votum Brandenburgs, das der Bundesratspräsident, Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), als Zustimmung wertete. Nach heftigen Protesten verließen die Unionsländer daraufhin den Bundesratssaal.
Wowereit verteidigt Entscheidung im Bundesrat
Wowereit hat seine Entscheidung unterdessen verteidigt. Er habe sich „absolut korrekt“ verhalten, sagte Wowereit der Berliner Zeitung vom Montag.
Selbst Verfassungsexperten seien sich nicht einig, wie das Abstimmungsverhalten zu bewerten sei. Den Verdacht der Käuflichkeit wies Wowereit als „völlig absurd“ zurück. Es habe keine finanziellen Zusagen der Bundesregierung für die Museumsinsel in Berlin für den Fall gegeben, dass er als Bundesratspräsident dem Zuwanderungsgesetz zu einer Mehrheit verhelfe.
Wowereit: An der Empfehlung von Oschatz orientiert
Dem Berliner Tagesspiegel sagte Wowereit, er habe sich an der Empfehlung des Bundesratsdirektors Georg-Bernd Oschatz (CDU) orientiert. Dieser habe in einem Vermerk vorgegeben, dass die Stimme eines Landes nur dann ungültig sei, wenn die Landesvertreter auch nach Nachfrage durch den Bundesratspräsidenten uneinheitlich abstimmten. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen.
„Ein verfassungsrechtlicher Streit wäre nur begründet, wenn es bis zum Schluss beim Nein von Schönbohm geblieben wäre“, sagte Wowereit. Der Brandenburger Innneminister habe aber „zum Schluss nicht mehr Nein gesagt“.
In der ARD betonte er, es sei nicht Aufgabe des Bundesratspräsidenten eine Entscheidung zu fällen, wenn sich die Landesvertreter nicht einigen könnten. Ein öffentlicher Streit im Bundesrat sei „ein unglaublicher Vorgang“.
Der hessische Ministerpräsident Roland Koch verschärfte unterdessen seine Kritik an Wowereit. „Dass jemand so dreist und kalt mit der Verfassung umgeht, habe ich bis zu der Sekunde, in der es passierte, nicht für möglich gehalten“, sagte Koch der Bild-Zeitung vom Montag. Dass der Bundesratspräsident „wissentlich ein falsches Abstimmungsergebnis feststellt“, obwohl die Stimmen Brandburgs nicht einheitlich abgegeben worden seien, sei „ein offensichtlicher Bruch des Grundgesetzes“.
Grüsse,
Tyler Durdan
meine Meinung:
Wenn es Politikern nicht mehr um die Sache, sondern nur noch um die Macht (sprich Wahlkampf) geht, sollten sie nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen, sondern das Arbeitsamt, denn dann sollten sie sich mal ernsthaft Gedanken darüber machen, ob sie nicht den Wählerauftrag und ihren "Beruf" total verfehlt haben.
Was jetzt über die Medien inszeniert wird (und zwar von allen Seiten) ist nicht nur lächerlich, sondern ein politischer Offenbarungseid.
Grüsse,
Tyler Durdan
Gratuliere,
aber dafür gibt es natürlich keine Grünen, schade
Grüsse,
prom
Noch ein unrühmlicher Beweis dafür sind die allseits beliebten Fraktionsinternen "Probeabstimmungen" vor wichtigen Entscheidungen im Bundestag.
Die Demokratie ist dabei, sich selbst zu überholen.
tom68
bundesverfassungsgericht gelaufen,wieder geld verbrannt werden..
der einfachste weg ist doch,wenn rauh das gericht vorher
fragt, was rechtens ist und danach entscheidet;
bedauerlich für das volk ist , daß es sich jetzt
wieder wochenlang die paragraphenreiterei anghören und
ansehen muß,die in wirklichkeit nur von den weltfremden
politikern wichtig genommen wird;dabei gäbe es wirklich
notwendigeres;
Kleine Nachhilfe für Dich:
- "Exekutive
Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt. Sie ist im gewaltengeteilten Rechtsstaat die staatliche Tätigkeit, die weder Gesetzgebung noch Rechtsprechung ist. Sie umfasst die Regierung als staatsleitendes Organ und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch der vollziehenden Gewalt stehen rechtsetzende Befugnisse zu, die in dem Erlass von Rechtsverordnungen liegen. Im parlamentarischen Regierungssystem ist die vollziehende Gewalt der vom Vertrauen des Parlaments abhängigen Regierung und der ihr nachgeordneten Verwaltung zugewiesen."
- "Legislative
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Sie steht in der gewaltengeteilten repräsentativen Demokratie dem Parlament zu. Wichtigste Aufgabe der gesetzgebenden Gewalt ist die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn und die Kontrolle der Exekutive."
Verstehst Du? GEWALTENTEILUNG! Schon mal davon gehört? Und in diesem Fall ist der Bundesrat das Parlament. Da nützt auch nichts, auf irgendwelchen Schlamassel aus Schmidt-/Kohl- oder sonstigen Amtszeiten zu verweisen!
Seit der klassischen Gewaltenteilungslehre, die vor allem auf John Locke (16321704) und Charles de Montesquieu (1689-1755) zurückgeht, wird unter Gewaltenteilung die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere, sich gegenseitig kontrollierende und beschränkende Gewalten, die von verschiedenen Personen ausgeübt werden, verstanden.
Herkömmlich wird dabei zwischen
legislativer,
exekutiver
und judikativer Gewalt unterschieden.
Die Gewaltenteilung wird auch im Grundgesetz in den Artikeln 1 III und 20 II GG angesprochen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag
Hat doch alles nichts mehr mit Politik zu tun , ist doch nur noch Affentheater.
Die könnten von der ganzen Belegschaft ruhig 95 % entlassen , dadurch wird die Politik zwar auch nicht besser , aber es spart dem Bürger ein Haufen Geld.
Straft die Leute mit nichtbeachtung.
Gruß Zombi
Einziger Wehrmutstropfen ist hier, daß sie der CDU und der FDP angehören.
Der Vollständigkeit halber hätte auch ein SPD-naher Verfassungrechtler hierzu Stellung nehmen sollen.
Die Stellungnahme der Justizministerin Herta Däubler-Gremlin (SPD) ist im übrigen viel zu substanzlos und lapidar. Es paßt aber zu ihr. Fraglich ist, was aus dieser Frau gewordern wäre, wenn sie sich in ihrer Partei nicht hochgebuckelt hätte und es keine Frauenquote gäbe.
Verfassungsrechtlerin wäre sie jedenfalls nicht geworden.
Bei allem Pro und Contra sollte man aber eines festhalten: Spannend ist Politik allemal in unserem Land. Da soll mal einer sagen, es sei langweilig.
Kannst Du Dich nicht mal benehmen wie Ottonormal von nebenan??
@Hungerhahn:die Tussi kann ich ums Verrecken auch nicht leiden!!:-((
Schade,dass es Lynchjustiz nicht mehr gibt!Es gäbe ja so viele Laternen!
klar kann ich mich benehmen wie Ottonormal von nebenan. Ich fang mal an:
Du blöder Lutscher, was soll der Scheiß ? Nur weil Du nicht raffst was ich schreibe, brauchst Du ja noch lange nicht meinen, meine Blödsinns-Meinungen wären Oberschlaumeierei. Solche Luschen wie Dich, die sich nach ner Gewerkschaft für Nutten benennen und auch noch ne lächerliche Doppel-ID haben, nehme ich doch ohnehin nicht ernst. Passt aber gut ins Bild von diesem beschissenen Board, in dem es eh nur noch Rotfront-Zecken gibt. Mann Leute, ihr handelt mit Aktien, wenn ihr das nötige Kleingeld nicht habt um 1% Siemens-Trades zu machen, dann haut ab und nervt mich nicht mit Euren beschissenen Kommunisten-Gelaber. Die Däumler-Gmelin würde ich nicht mal vergewaltigen, bevor ich sie an die Laterne hänge, bei der krieg ich nicht mal einen hoch, die alte Schlampe.
Gut so, verdi ?
Grüsse,
Tyler Durdan
P.S. Falls mir hier jemand einen Schwarzen verleiht:
Danke, Du nichtsblickender Wichser *g*.