1Monat nach MIFA-Börsengang-unterschiedliches Echo
Seite 20 von 46 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:31 | ||||
Eröffnet am: | 11.06.04 12:55 | von: moya | Anzahl Beiträge: | 2.147 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:31 | von: Silkevhwia | Leser gesamt: | 222.086 |
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Asset Deal versus Share Deal
Denn der Käufer eines insolventen Unternehmens übernimmt in aller Regel nicht die Aktie, sondern Unternehmensteile aus der Insolvenzmasse. Schließlich wäre ein Aktienkauf mit zusätzlichen Kosten verbunden - ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre, sowie die Aufrechterhaltung der Aktiennotiz, Einberufung von Hauptversammlungen etc.
Sangerhausen, 12. Dezember 2014 - Der Insolvenzverwalter der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (ISIN Aktie: DE000A0B95Y8 / WKN Aktie:
A0B95Y; "MIFA"), Prof. Dr. Lucas F. Flöther, hat sich nach erfolgter
Zustimmung des Gläubigerausschusses mit der Unternehmerfamilie Nathusius,
alleinige Gesellschafterin der IFA Rotorion-Holding GmbH, auf den Verkauf
sämtlicher Wirtschaftsgüter der MIFA im Rahmen eines "Asset Deals"
geeinigt.
Der entsprechende Kaufvertrag wurde in der vergangenen Nacht von beiden
Parteien unterzeichnet. Ein Antrag auf eine fusionskontrollrechtliche
Genehmigung durch die zuständige Kartellbehörde wird eingereicht. Nach
erfolgter Genehmigung ist der Betriebsübergang rückwirkend für den 1.
Dezember 2014 vorgesehen, womit auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse
der MIFA auf den Käufer übergehen. Der zwischen den Parteien vertraglich
vereinbarte "Asset Deal" hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die
Börsennotierung der MIFA im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse.
Kontakt:
Tim Wallentin
möller PR GmbH
Ehrenstr. 41
50672 Köln
Telefon: 0221-801087-86
Fax: 0221-801087-77
heißt doch wird nicht gleich eingestellt aber ab jetzt ein Mantel oder??
haben wir jetzt einen Mantel mit 7 MIO MK
was soll der Satz "keine unmittelbaren Auswirkungen auf Börsennotierung"
heißt die Altaktionäre dürfen noch ein paar Tage abladen oder?
damit man später bis 0,10 noch kräftig abladen kann (Profis)
außer Börsenmantel bleibt nichts
0,10 cent wäre auch noch hoch bei 9 MIO Aktien noch stolze 800 TSD MK
Börsensegment Prime Standard: Delistingantrag MIFA, Delistingbekanntgabe Börse, Auslösung Delisting nach 6 Monaten ab Bekanntgabe durch Börse.
Delisting Heimatbörse=Finito.
Daher mittelbare Auswirkung auf die Börsennotierung per heute.
Quellen: AktG, InsO, Börsenrichtlinien.
Laut der Adhoc hat der Deal keine Auswirkung auf die Börsennotierung!?
Gruss
Die Profis versuchen den Kurs so lange wie möglich oben zu halten, um über die Zeit gemütlich zu besseren Kursen abladen zu können. Wenn sie fertig sind, ist Game Over.
Sie setzen dabei auf die immanente Geldgier der Trader und Zocker. ;-)
2.12.2014 (www.4investors.de) - Nun ist es klar: Das operative Geschäft der insolventen MIFA wird im Rahmen eines sogenannten „Asset Deals“ verkauft. Entsprechendes hatten gestern bereits die Spatzen von den Dächern gepfiffen und bei der MIFA Aktie heftige Spekulationen und Kursbewegungen ausgelöst – wir berichteten. Unsere Warnungen vor diesen Rettungsspekulationen waren allerdings ebenfalls berechtigt, denn mit der Herauslösung des operativen Geschäftes von MIFA aus dem Unternehmen wird zugleich klar: Eine Übernahme der börsennotierten Gesellschaft wird es nicht geben, dies aber wäre die einzige Rettung auch der Aktionäre gewesen.
Es bleibt abzuwarten, was die reichlich vorhandenen Zocker nun aus der heutigen MIFA-Meldung machen werden. Der Konzern aus Sangershausen kommt auf Basis des gestrigen Schlusskurses von 0,60 Euro auf knapp 6 Millionen Euro Börsenwert, die Aktie wird zu einer „leeren Hülle“. Die heutige Meldung wird über kurz oder lang die Zockerei in der MIFA Aktie aber beenden.
Neuer Eigentümer der operativen Aktivitäten von MIFA wird die Unternehmerfamilie Nathusius, alleinige Gesellschafterin der IFA Rotorion-Holding GmbH, die gestern bereits als Käufer gehandelt wurde. Finanzielle Details der Vereinbarung, die nun unterzeichnet wurde, meldet Insolvenzverwalter Lucas F. Flöther nicht. Gestern war über einen nur sehr geringen Kaufpreis spekuliert worden angesichts des hohen Kapitalbedarfs für MIFA. Für die Beschäftigten geht es damit weiter: „Ein Antrag auf eine fusionskontrollrechtliche Genehmigung durch die zuständige Kartellbehörde wird eingereicht. Nach erfolgter Genehmigung ist der Betriebsübergang rückwirkend für den 1. Dezember 2014 vorgesehen, womit auch die bestehenden Arbeitsverhältnisse der MIFA auf den Käufer übergehen“, so das Unternehmen am Freitag in einer Ad-hoc-Mitteilung.
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