Infineon wird Neu Starten.
Seite 182 von 405 Neuester Beitrag: 23.12.13 19:09 | ||||
Eröffnet am: | 11.12.08 08:56 | von: Carisma1996 | Anzahl Beiträge: | 11.1 |
Neuester Beitrag: | 23.12.13 19:09 | von: Rechercheur | Leser gesamt: | 1.901.382 |
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These: da spekuliert jemand dass die Aktie nicht in den Dax kommt, drückt mit leerverkäufen den Kurs um dieses Ziel zu erleichtern um später die geschuldeten Aktien billig erworben zurückzugeben, wenns geklappt hat.
Habe aber meine Zweifel, ob das klappt. Langfristig seh ich überhaupt keine Bedrohung für die 5 Euro hier.... Und Kruzfristig ertrage ich auch nochmal 2,50, kein problem....
.... Und falls meine These stimmt, aber der Dax einstig trotzdem gelingt muss der Karl nachklaufen und wir werden jede stufe runter wieder andersrum sehen.
selbstverständlich an das Potential von IFX.
mc
und bei kleinen Kursrückgängen Nervenflattern bekommen.
kommen sicher noch oben drauf, wen jemandam Kurs schüttelt, besonders im Sommerloch wo eh wenig gehandelt wird kann man mit recht wenig einsatz recht viel bewegen....
Aber wir haben ja letztes Jahr gesehen, bei VW, dass es manchmal auch nciht funktioniert im grossen stil gegen einen Trend zu wetten (bei VW wars Porsche, bei Infineon wärs die Gewinnschwelle und die Dax aufnahme die den Kurs nach oben treibt). Wenns am schluss noch so nen schönen Short-Squeeze gibt wär meine Eigentumswohunng fertig (allerdings DAS ist wohl eher wieder unwarscheinlich, aber vielleicht langs ja für ein plus von nem euro oder so)
Leon Müller
Der Gesamtmarkt steigt, Infineon fällt und zieht den TecDAX mit nach unten. Wie schon Ende vergangener belasten Gewinnmitnahmen auch zu Beginn der neuen Woche den Kurs der Infineon-Aktie. Am frühen Nachmittag testete der Titel sogar die Unterstützungszone bei 3,26 Euro, konnte sich im Anschluss aber wieder fangen.
Infineon fehlt es nach dem Bruch des langfristigen Abwärtstrends an Elan. Der erwartete Knalleffekt ist ausgeblieben. Wie schon Ende vergangener Woche pendelt das Papier des Münchener Chipkonzerns auch am Montag um den Bereich von 3,40 Euro. Ausschläge sind, wenn überhaupt, nur nach unten festzustellen. So rutschte der Titel zwischenzeitlich sogar unter die Unterstützung im Bereich des Abwärtstrends, der gegenwärtig bei 3,29 Euro verläuft, und markierte bei 3,25 Euro den tiefsten Stand des Tages.
Aktuelles Niveau zum Einstieg nutzen
Nachdem die Unterstützungslinie rasch zurückerobert wurde, dürfte der Titel sich nun weiter von den Tiefständen erholen. DER AKTIONÄR rät nicht investierten Anlegern die aktuelle Phase zum Einstieg zu nutzen. Kurse unterhalb der Marke von 3,30 Euro sind klare Kaufkurse. Spätestens nach dem Test des kurzfristigen Aufwärtstrends (akt. 3,16 Euro) dürfte der Titel durchstarten.
Sollte an dem Gerücht was dran sein, das die Russen Teile von Infineon haben wollen bzw sich an Infineon beteiligen, kann man davon ausgehen, dass Sie noch vor dem Aufstieg in den DAX kräfti zu kaufen werden. Das sollte den Kurs zusätzlich beflügeln. Wer jetzt shorl geht und auf fallenden Kurse sätz möge zwar kurzzeitig Gewinne verbuchen. Jedoch Spätestens Mitte August geht richtig 4€ oder noch höher.
Entscheident ist diese Woche. Sollte der Anstieg über 3,60€ erfolgen und auch gesichert werden, ist ein Rückfall unter 3€ ehr unwahrscheinlich und der Turbo wird gezündet.
Das Gleiche gilt für Dialog Semicond. Sollte hier der Bruch über 4,16€ gelingen und das noch am Ende dieser Woche, ist ein Anstieg bis auf 5€ möglich. Aufnahme in den TecDax ist wohl unausweichlich. Aktuell wird die 4€ Marke getestet. Sollte jedoch am Ende der Woche nicht der Kurs von 4,16€ stehe ist auch ein möglicher Verfall bis 3€ wieder gut möglich.
...gut - keiner außer HighMaster... :-)
Es ist doch völlig offensichtlich, dass hier eine Gewinnmitnahme nach der KE erfolgt.
Wer vor 3 Wochen bei ca. 2,80 eingestiegen ist, kommt halt in die Versuchung, die 60 ct / Aktie kurzfristig einzustreichen.
Das macht immerhin gute 20%, bei einer hypothetischen Jahresrendite von 350% !!!
Es wäre geradezu unnatürlich, wenn da nicht manch einer in Versuchung käme.
Außerdem haben wir heute, im Vergleich zur Vorwoche nicht verloren, es sei denn ihr habt Euch subjektiv schon so schnell an die Kurse um 3,40 gewöhnt und setzt diese nun als Standard voraus.
Hier brennt nichts an - ich warte entspannt auf die DAX-Wiederaufnahme.
@ Ananas
Ich habe noch Ende Dezember 2008 gekauft. Die Anteile sollten nach 12 Monaten frei sein, so dass ich mich an jedem cent erfreuen kann, sollte ich in ferner Zukunft mal verkaufen.
10 Euro langfristig wären toll - das wäre dann ein Häuschen mit Seeblick :-)
Bleibt immer noch meine Frage, die mir nicht mal eine Ausbilderin an der BFH für Finanzbeamte beantworten konnte, ob die, durch KE dazuerhaltenen Stücke den gleichen Status haben, wie die Aktien, aus denen die BZR hervorgingen.
müßte schon mehr passieren, z.B. Heino plötzlich in der Tür stehen...., es ist irgendwie ärgerlich und unschön anzusehen. Aber der geneigte Investor sollte sehen, das ein Kurs, der sich gut berappelt letzlich auch stabil ist.
gruß grottenolm
Bezogen Aktien aus KE im Jahr 2009, heißt nach 2008(wie in diesem Fal bei Infineon) werden nach dem neuen Steuerecht behandelt.
D.h. Aktien aus 2008 = Steuerfrei und Aktien nach 2008, also 2009 egal ob Aktie oder BZR werden mit der Abgeltungssteuer berechnet. Sorry is leider so auch wenns weh tut.
Gruß der Finanzberater
Das wäre beim hypothetischen Stand von 5,00 zum Januar 2010 ein Käse hoch drei !!!
Ich hätte dann steuerfrei einen Gewinn von 3,82/Aktie realisiert.
Klingt toll, ist es aber nicht, wenn man bedenkt, dass mir von den Anteile, welche ich noch bis 10,00 halten werden, dann auf den Kursgewinn von 8,82/Aktie nur 6,61/ Aktie bleiben.
2,21/Aktie Steuer !!!
Nene - so gern habe ich die Angie nun auch wieder nicht, dass ich ihr mein Geld vor die Füße werfe.
Ich halte IFX, sitze das aus und freu mich an dem steuerfreien Sonderstatus, den meine Antiquitäten dann haben werden.
Beste Grüße,
der Optimist
Allen Usern noch ein schönen Abend.
Hier mal die aktuelle Rechtslage, bevor hier noch weiter spekuliert wird. Die Ausbilderin bei der BFH kann die Frage nicht rechtsicher beantworten. Lt. Schreiben des BMF vom 15.6.2009, müsste übrigens in Bankenkreisen bekannt sein, stellt sich folgende Rechtslage dar:
Sehr geehrte Damen und Herren,mit mehreren Schreiben haben Sie eine Reihe von Fragen zur praktischen Umsetzung der Ab-geltungsteuer gestellt. Daneben wurden an mich weitere Zweifelsfragen zur Einführung der Abgeltungsteuer im Zusammenhang mit dem Kapitalertragsteuerabzug herangetragen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu diesen Fragen wie folgt Stellung (zur besseren Verständlichkeit habe ich den Text Ihrer Fragen wiedergegeben und um meine Antworten ergänzt).
I. Kapitalerhöhung gegen Einlage (§ 20 Absatz 4a Satz 4 EStG-neu)
„Erhält der Anteilsinhaber Bezugsrechte zugeteilt, werden diese gemäß § 20 Absatz 4a Satz 4 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2009 mit Anschaffungskosten 0 Euro einge-bucht. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Altanteile vom Anteilseigner vor dem 1. Januar 2009 oder nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden. Das Anschaffungsda-tum der Altanteile geht auf die Bezugsrechte über. Veräußert der Anleger später die Bezugs-rechte, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn somit nur in den Fällen, in denen auch die zugrunde liegenden Altanteile steuerlich verstrickt sind. Wurden die Anteile vor dem 1. Januar 2009 erworben, unterliegt die Veräußerung der zugeteilten Bezugsrechte nicht der Abgeltungsteuer; sofern die Jahresfrist des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG noch nicht abgelaufen ist, muss der Anleger ggf. ein privates Veräußerungsgeschäft in seiner Steuerer-klärung deklarieren.
Es bedarf insoweit noch einer Klärung, ob an der bisherigen Auffassung der Finanzverwal-tung festgehalten wird, wonach die Ausübung der Bezugsrechte (Bezug der jungen Aktien) als Veräußerung der Bezugsrechte anzusehen ist (so BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2005). Ohne Klärung dieser Frage kann nämlich ein Gewinn oder Verlust aus der Veräuße-rung der bezogenen jungen Aktien nicht sicher ermittelt werden. Gelten die Bezugsrechte mit Ausübung als veräußert, müsste der gemeine Wert der Bezugsrechte als Teil der Anschaf-fungskosten der jungen Aktien anzusehen sein. Gilt die Ausübung künftig nicht als Veräu-ßerung, so gehen die fiktiven Anschaffungskosten von 0 Euro auf die jungen Aktien über,
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d. h., es ergibt sich bei Veräußerung der jungen Aktien ein dementsprechend höheres Veräußerungsergebnis.
An der Auffassung, dass die Ausübung der Bezugsrechte eine Veräußerung darstellt, sollte nicht mehr festgehalten werden. Die Ermittlung eines Veräußerungspreises für die Bezugs-rechtsausübung stellt die Praxis regelmäßig vor erhebliche Probleme bei der Wertermittlung, zumal Bezugsrechte häufig nicht börsengehandelt sind. Mit Blick auf die künftige Wertzu-wachsbesteuerung ist die Besteuerung des Ausübungsvorgangs darüber hinaus nicht ange-zeigt, wie auch ein Vergleich mit der bereits heute neutralen Behandlung von Bezugs-rechtsausübungen im betrieblichen Bereich zeigt (vgl. z. B. OFD Hannover vom 5. Januar 2007, wonach an den Grundsätzen des o. g. BMF-Schreibens vom 20. Dezember 2005 nur für den Bereich des § 23 EStG festgehalten wird, nicht aber in den Fällen des § 17 EStG, der - ebenso wie künftig die Abgeltungsteuer - eine umfassende Besteuerung des Wertzuwachses vorsieht).
Wir bitten um Bestätigung unserer Auffassung.“
BMF: Die Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene sind noch nicht abgeschlossen.
„Wenn keine Veräußerung mehr angenommen wird, ist als weitere Frage zu klären, mit wel-chem Anschaffungsdatum und welchen Anschaffungskosten die aufgrund Ausübung des Be-zugsrechts erlangten jungen Aktien anzusetzen sind. Materielle Folgen ergeben sich vor allem im Hinblick auf Altaktien, die der Anleger vor 2009 erworben hatte und bei denen es ab 2009 zu einer Kapitalerhöhung gegen Einlage kommt.
Beispiel:
Der Kunde hat 1990 Aktien zum Wert von 10 Euro erworben. In 2009 erfolgt eine Kapitaler-höhung gegen Einlage. Der Wert der Aktien im Zeitpunkt der Zuteilung der Bezugsrechte be-trägt 100 Euro. Das Bezugsrecht ermöglicht dem Aktionär, gegen Zuzahlung von 20 Euro junge Aktien zu erwerben. Der Wert der alten Aktie und der jungen Aktie beträgt zusammen 120 Euro, d. h., jede Aktie hat einen Wert von 60 Euro. Das Bezugsrecht hat somit einen in-neren Wert von 40 Euro.
Hierzu gäbe es aus unserer Sicht folgende Lösungsmöglichkeiten:
a) Die jungen Aktien übernehmen (anders als nach der bisherigen Sichtweise im BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2005) den steuerlichen Status der alten Aktien. Konse-quenz: bei späterer Veräußerung der jungen Aktien wird weder ein Gewinn noch ein Verlust der Abgeltungsteuer unterworfen. Diese Verfahrensweise wäre aus abwick-
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lungstechnischer Sicht zu begrüßen. Allerdings können sich je nach Kursentwicklung Vorteile oder Nachteile für den Anleger bzw. den Fiskus ergeben. Steigt der Kurs der jungen Aktien, profitiert der Anleger bei späterer Veräußerung von dem auf die jungen Aktien ausgedehnten Bestandsschutz (soweit der Verkauf außerhalb der Jahresfrist des § 23 EStG erfolgt, gerechnet vom Anschaffungszeitpunkt der Altaktien). Bei sinkenden Kursen ist ein realisierter Verlust hingegen steuerlich u. U. nicht verrechenbar.
b) Es bleibt bei der Auffassung, dass die jungen Aktien im Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts als angeschafft anzusehen sind. Der gemeine Wert des Bezugsrechts im Zeitpunkt der Ausübung wird (neben der Zuzahlung) als Anschaffungskosten der jun-gen Aktien angesetzt. Der Vorteil dieser Verfahrensweise liegt in der sauberen Abgren-zung von alten und neuen stillen Reserven bzw. stillen Lasten. Nur die künftige Wert-entwicklung der jungen Aktie, ausgehend von ihrem Wert im Zeitpunkt der Zuteilung wird der Abgeltungsteuer unterworfen. Diese Verfahrensweise wirft allerdings abwick-lungstechnische Schwierigkeiten auf. Denn eine Bewertung der Bezugsrechte ist nur möglich, wenn das Bezugsrecht börsennotiert ist. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Bezugsrechte sehr häufig nicht börsennotiert sind. So erfolgten durch WM Datenservice von Oktober 2007 bis Mai 2008 insgesamt 735 Veröffentlichungen zu Kapitalerhöhungen gegen Bareinzahlung. Davon erfolgten 476 Kapitalmaßnahmen (entspricht 64,8 % ) ohne Handel der Bezugsrechte und 259 Kapitalmaßnahmen (ent-spricht 35,2 %) mit Handel in den Bezugsrechten. In der Mehrzahl der Fälle könnte der steuersystematisch berechtigten Forderung, die auf die jungen Aktien übergehenden stillen Reserven genau zu ermitteln, nicht nachgekommen werden. Es bliebe in diesen Fällen nur die Bewertung des Bezugsrechtswertes mit 0 Euro, Korrekturen wären ggf. über die Veranlagung erforderlich. Die Ermittlung eines Bezugsrechtswertes ist zudem abwicklungstechnisch gegenwärtig nicht vorgesehen.
c) Als abschließende Lösung verbliebe der generelle Ansatz des Bezugsrechtswertes mit 0 Euro.
Mit Blick auf ab 2009 angeschaffte Aktien bestehen die aufgezeigten Probleme nicht. Denn in diesem Fall sind auch die in den Altaktien enthaltenen stillen Reserven und stillen Lasten be-reits abgeltungsteuerverstrickt. Für diese Fälle sollte es in jedem Fall bei der Vereinfachungs-regelung bleiben, wonach die zugeteilten Bezugsrechte mit 0 Euro bewertet, die Ausübung steuerneutral behandelt und den bezogenen jungen Aktien nur Anschaffungskosten in Höhe des Zuzahlungsbetrages zugerechnet werden.“
BMF: Die Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene sind noch nicht abgeschlossen.
Ist da eine letztgültige Entscheidung abzusehen?
Beste Grüße,
der Optimist
Wie dem auch sei , einige Daten am heutigen Tag, die die Kurse ev. beeinflussen.
16:00 US/Federal Reserve, Zuteilung 28-tägiges
Refinanzierungsgeschäft über 100 Mrd USD aus der TAF
16:00 US/FHFA, Hauspreisindex Juni und 2Q
16:00 US/Index des Verbrauchervertrauens August
17:15 US/Treasury, Auktion 52-wöchiger Schatzwechsel
Einen guten Morgen allen, ich bin zuversichtlich, dass das jetzt nur ein "Zwischentief" ist und nutze die Gelegenheit, noch einmal nachzukaufen - alles hat zwei Seiten :-)
Ab sofort darf es dann aber auch gerne wieder nach oben gehen...
Chartcheck-update Infineon: Wann geht es Richtung 4 Euro?
25.08.2009 - Ein kurzes Trading-Update zur Infineon-Aktie: Das Papier konnte am Montag eine übergeordnet bullishe Ausgangslage nicht nutzen und scheiterte erneut an der Chartmarke bei 3,46 Euro, wo sich auf Tradingbasis mittlerweile ein zu beachtender Widerstand gebildet hat. Die anschließenden Abgaben führten das Papier in die Zone um 3,26 Euro, wo sich die Aktie fangen und nach oben drehen konnte. Mit 3,35 Euro ging Infineon schließlich aus dem Handel. Die gestrige Handelsspanne markiert eine Tradingrange, die sich innerhalb der Spanne befindet, die durch die wichtige Unterstützung bei 3,10/3,14 Euro sowie dem Widerstand bei 3,67 Euro bildet. Die Spanne kann bei Ausbrüchen für prozyklische Engagements genutzt werden, wobei ein Ausbruch in Richtung 3,67 Euro angesichts der übergeordnet bullishen Lage gute Chancen hat, in Richtung der 4-Euro-Zone vorzustoßen.
morgen gehts erstmal 3 wochen in den urlaub. da kann man nur hoffen das es sich hier nur um eine korrektur handelt. news bezüglich des kursfalles gibt es ja schließlich nicht.
Ne , dass ist eine solide Korrektur und die lässt mich kalt!
und der Widerstand 3,67 € wird Geschichte sein, die 4,00 € werden geknackt,
so wie bei Dialog Semiconductor. Vielleicht wird aus dem "Schielen" auf IFX
(russische Sistema) bald etwas mehr bekanntgegeben und die bevorstehende
Daxaufnahme wird sicherlich kräftig den Kurs beflügeln, weil dann die Angsthasen
auch ihre notwendige Sicherheit verspüren werden, bei IFX dabei zu sein.
Ansonsten wird der Konzern selbst hier und da für weitere News sorgen,
Aufträge und Kooperationen bekanntgeben, über Fortschritte berichten,
Zahlen veröffentlichen usw.
Ich denke, dass das Unternehmen IFX, der Großaktionär Apollo und solche
Anleger wie ich, das zweistellige Kursziel anvisiert haben und darauf setzen,
denn es ist mehr als machbar, schließlich geht es hier um den Tachnikfortschritt
von morgen.
mc