Maier und Partner AG WKN A1MMCY die 1000% Rallye?
Seite 163 von 172 Neuester Beitrag: 21.06.22 11:14 | ||||
Eröffnet am: | 02.02.14 15:08 | von: genialo | Anzahl Beiträge: | 5.295 |
Neuester Beitrag: | 21.06.22 11:14 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 777.031 |
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Nur meine Meinung!
Jetzt wird mir auch klar, warum die Auflösung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit damals nicht durchgegangen ist. Ich tippe mal da hat jemand Einspruch eingelegt.
Wie spielt es da rein, dass man nach mehreren Jahren Geschäftslosigkeit auf einmal einen Shop eröffnet. Wollte man so nur eine Geschäftstätigkeit anzeigen, geht es dabei nicht um Umsatz und Gewinn?? Sehr dubios das ganze....
PS. Kennt jemand einen Beitrag von mir, wo ich eklatant daneben gelegen habe?
Dieser Aktionär hat es sich wohl mit seinen Mitstreitern verscherzt.
Das war aber auch scheinbar schon in der Vergangenheit der Fall:
https://www.onvista.de/news/...tliche-hauptversammlung-deutsch-474847
Man kann es auch anders formulieren...solche Aktionäre gibt es leider öfters.
Dort werden in den Teilanhmevoraussetzungen folgende Kontaktdaten aufgeführt:
PEUS – Testing GmbH, c/o Maier + Partner AG
Max-Roth-Str. 1, D-76571 Gaggenau
Tel. +49 7225 9636 3003,
Fax +49 7225 9636 3333
E-Mail: helmut.roppelt@maier-und-partner.de
Hinterhofer kommt da gar nicht vor.
Aber wohl der alte Vorstand (Roppelt), der abberufen wurde und ein Verfahren läuft, wie zuletzt in der AdHoc vom 17.04.2020 beschrieben. Es geht hier angeblich um über 999 Teuro für die MP.
"In einem Rechtsstreit gegen frühere Organe hat die Gesellschaft im Rahmen einer Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart ihre Schadenersatzansprüche konkretisiert und beziffert." Auf der TO vom Februar 2014 wurden auch die Geltendmachung von Ersatzansprüche gegen Roppelt und Hinterhofer beschlossen.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen Helmut Roppelt als ehemaliger Vorstand und Thorsten Brecht als ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats, sowie gegen Herrn Konrad Hinterhofer gemäß § 147 Abs. 1 AktG sowie die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 2 S. 1 AktG aus Geschäftsvorfällen zwischen der Gesellschaft und verbundenen Unternehmen gem. §§ 15 ff. AktG und Helmut Roppelt und Konrad Hinterhofer und ihnen nahestehenden Unternehmen – insbesondere der Peus-Testing GmbH und HPF GmbH
Was mich an diesem aoHV 2013 von Hinterhofer auch etwas irritiert, das der Roppelt zu diesem Zeitpunkt, nach seiner Abberufung, wohl noch über einen MP-Account verfügt hat (helmut.roppelt@maier-und-partner.de ). Ungewöhnlich. Auch, das der Sitz der Gesellschaft angeblich in Gaggenau, bei einer PEUS – Testing GmbH, gewesen sein soll. Kann mich dazu nicht erinnern?
Aus dem TOP oben geht auch hervor das Hinterhofer angeblich dieser Peus-Testing GmbH zuzurechnen sei.
Das stellt den Fremdantrag Hinterhofer schon in ein anderes Licht. Wenn der schon in 2013 gegen die Gesellschaft im Interesse von Roppelt tätig war, wobei die Gesellschaft Geld von Roppelt will und sich wohl kurz davor befindet und das nahestehende Unternehmen Peus hierbei eine Rolle spielen soll, dann will dieser Aktionär wohl das Verfahren verhindern?
Hat hierzu jemand weitere Infos?
Es geht doch in erster Linie darum ob eine Insolvenzreife besteht und wenn ja ab wann.
Bei der Menge an Strafgeldern dürften die Argumente der Gesellschaft dagegen wohl sehr gering sein.
Und warum hat die M+P die erwähnten Prozesskosten nicht einfach bezahlt..., ich denke mal er hat alle Vollstreckungsmaßnahmen ausschöpfen müssen, bevor er den letzten Schritt tat!
Und danke für deinen Hinweis mit der HV von 2014:
"Fremdantrag Insolvenz... Hier geht es im Wesentlichen um die Beitreibung von Kosten, die dem Aktionär im Rahmen einer früheren rechtlichen Auseinandersetzung mit der Gesellschaft entstanden sind."
Dann hat Hinterhofer sowohl beim BGH als auch den erneuten Prozess vor dem OLG gewonnen (?) Und dann sind alle TOPs inkl. Kapitalerhöhung der HV 2014 nichtig. >> #3826
Frag doch mal die Gesellschaft zum Ausgang, ich denke auch hier wäre eine Adhoc angebracht (gewesen ... )
Und das ich diesen Hinterhofer nicht auf dem Schirm hatte.
Was soll daran Nebelkerzen sein, das Interesse diesen Aktionärs zu hinterfragen.
Es geht hier ja um die Gesellschaft, an der ich beteiligt bin.
Da ein Aktionär ja seine eigene Gesellschaft damit weghauen würde.
Ist doch ungewöhnlich, wenn man anscheinend noch über so viele Aktien verfügt, wenn das stimmt auf der Homepage, gehören dem Hinterhofer fast noch 10 %, welche er damit aufgeben würde.
Einfache und verkürzte Rechnung und Annahme: MÜ gewinnt den Prozess und fast 1 Mio. EUR, da wären 10% 100 TEUR. Wie hoch sind die Rechtskosten von Hinterhofer?
Das Interesse habe ich ja oben beschrieben, was mir bisher neu war.
Diese Verquickung von Interessen und Verbindung zum Schuldner Roppelt, waren mir jedenfalls bisher nicht bekannt.
Einen Fremdantrag kann jederzeit von einem Gläubiger gestellt werden, auch ohne Vollstreckungsmaßnahmen. Die Forderungen müssen nicht einmal tituliert sein. Ist dann Sache des Gerichts dies zu bewerten.
Wie die Verfahrensentwicklung Hinterhaofer war oder ist, ist mir egal.
"Bei der Menge an Strafgeldern dürften die Argumente der Gesellschaft dagegen wohl sehr gering sein. " Auch hier eine Unschärfe: "Strafgelder" finden im Strafrecht Anwendung.
Zudem kann nicht einfach von Buß- und Ordnungsgelder auf eine mögliche Insolvenz gefolgert werden. Es könnten ja Investoren die Gesellschaft stützen. Zumindest wäre dies plausibel.
Wie eine Anfechtungsklage rechtsmissbräuchlich sein kann, kann dies auch ein Fremdinsolvenzantrag sein. Da kommt es auf eine bestehende Forderungen gar nicht an, sondern ob der Aktionär hier bestimmte andere Interessen verfolgt. Könnte zumindest mit dem was Börsentrader ausgeführt hat, nicht unplausibel sein.
Dein Post #4063
"Hier mal eine "News" die der Wahrheit entspricht;
Pippi Langstrumpf wird 70!"
ist so tiefgründig.
Aber OK, ich werde mich hier nicht mehr äußern!
Allen einen schönen Sonntag!
"Einfache und verkürzte Rechnung und Annahme: MÜ gewinnt den Prozess und fast 1 Mio. EUR, da wären 10% 100 TEUR."
Du zerlegst die Beute bevor sie erlegt wurde...
Laut Gesellschaft wurden ihr in der 1. Instanz lediglich 213.688,89 EUR zugesprochen. Weiterer Ausgang?
"Wie die Verfahrensentwicklung Hinterhaofer war oder ist, ist mir egal."
Interessant... immerhin geht es hier um die letzte ordentliche HV von 2014 und Du berufst dich auf deren Beschlüsse, die nichtig sind...!
"Zudem kann nicht einfach von Buß- und Ordnungsgelder auf eine mögliche Insolvenz gefolgert werden. Es könnten ja Investoren die Gesellschaft stützen. Zumindest wäre dies plausibel."
Plausibel? Lebe weiter in deiner rosaroten M+P Welt, halte die Leute hier aber nicht für ganz dämlich.
Worauf sollten diese Investoren denn ihr Investment stützen? Auf den Wetterbericht in Hamburg oder die Lottoquoten...?
Welcher seriöse Investor setzt Kapital ein, ohne Bilanzen, Finanzberichte etc. zu kennen und bezahlt damit "Buß- und Ordnungsgelder" die die Gesellschaft mit Nichtstun verschuldet hat??
"Da kommt es auf eine bestehende Forderungen gar nicht an, sondern ob der Aktionär hier bestimmte andere Interessen verfolgt."
Laut Pressemitteilung zu diesem Verfahren (Anfechtungsklage) wurde der Punkt nach einem einem Acting in Concert zwischen Aktionär und Ex-Vorstand scheinbar widerlegt, somit dürfte es schwierig für die Gesellschaft sein in diese Richtung zu argumentieren.
Ich bin Aktionär und habe natürlich ein Interesse am Fortbestand, vor allem dass das Geld, was da aus der Gesellschaft raus ist, wieder reinkommt.
Warum sollten am Ende nicht 1 Mio. EUR herauskommen? An die 213 + Zinsen (ca. 260 TEUR), haben sicherlich auch nicht viele geglaubt.
Ich habe Hinterhofer und Roppelt eben in Google eingegeben und an erster Stelle kommt eine gemeinsame Immobilienverwaltung. Der Kollege von Roppelt will ihm zur Hilfe kommen. So könnte es doch aussehen, oder nicht?
Und ich bin auf folgenden Link gestoßen:
https://www.google.de/...t03.pdf&usg=AOvVaw1gEYChdjVUj2KxS80V5zUo
ich rate mal, der Hinterhofer will für Roppelt über seinen Antrag das Verfahren gewinnen. Eigentlich solltest du solche Aktionen kritisieren. Immerhin wurde damals die Gesellschaft ausgeplündert.
ok 1 Mio. geschenkt.
Aber warum dich als Aktionär (du musst es nicht immer wieder betonen) die Buß-und Ordnungsgelder der letzten Jahre in Summe etwa 3.810.000 EUR und Zwangsgelder in Summe etwa 541.500 EUR im übrigen alle bestands-/rechtskräftig (a.A.o.G., Quelle Bafin)
summa summarum 4.351.500 EUR
überhaupt nicht interessieren und auch nicht wer dafür verantwortlich ist...mhh
... doch wohl nicht die Herren Roppelt und Hinterhofer, oder ? ;-)
Dieses Geld sollte im Sinne der Aktionäre zurückgeholt werden!
Meine Meinung.
Welches Geld soll zurückgeholt werden? Bußgelder, die nicht bezahlt wurden?
Ich war KE-Aktionär und habe ein Interesse, das Geld zurück zur Gesellschaft geht.
Wegen Bußgelder soll ich für die Herren sein?
Krude Vorstellung.
Aha, also Bußgelder die nicht bezahlt werden sind kein Schaden... interessante Rechtsauffassung
Dann besser formuliert: Die Personen, die für diesen Zustand (Bußgelder in Millionenhöhe) verantwortlich sind, sollten dafür zur Rechenschaft gezogen werden und für den dadurch entstandenen Schaden haften.
Dies müsste dann doch auch in deinem Interesse sein.
Gute Nacht!