Uli Hoeneß: Geld in CH - Steuerhinterziehung
Seite 17 von 56 Neuester Beitrag: 21.12.14 12:34 | ||||
Eröffnet am: | 20.04.13 09:28 | von: DAX Indikat. | Anzahl Beiträge: | 2.379 |
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Er wollte damals Bundestrainer werden und Hoeneß sagte zurecht "Wenn er kokst, kann er kein Vorbild sein und somit nicht Bundestrainer werden."
Wer sich selbst anzeigt und damit Steuerhinterziehung einräumt, kann der noch Präsident des größten dt. Fußballclubs sein?
Honess ist genauso geldgeil wie alle anderen.......Schweinerei sondergleichen.....
TRI
Außerdem vom Stil und Inhalt wenig seriös. Wie kann man so etwas drucken?
für die Behauptung. Es wird nur noch über die schillernde Figur berichtet.
(könnte bei dieser Summe möglich sein) ansonsten könnte wie bei Becker u.Zumwinkel
eine Bewährungsstrafe drin sein,Vater Graf musste ins Gefängnis (16 Millio)
scheint.
Deshalb wahrscheinlich:
1. Einstellung des Verfahrens
2. Keine Strafe
wenn die behoerden ihm eh schon auf der spur waren, hilft die selbstanzeige auch nichts...ob dies so war oder nciht, weiss niemand...insofern kann man von fifty fifty ausgehen...mehr nicht...
und ueberhaupt...was hat dein beitrag mit dem euro zu tun...?!...der zusammenhang erschliesst sich mir selbst nach mehrmaligem lesen nicht so recht..
?
.-)
auch an ihren Lippen-Also den oberen Lippen,damit ich nicht wieder falsch verstanden werde.
Wie es weitergehen wird, lässt sich ahnen: Die Hoeneß-Anwälte werden für eine Einstellung des Verfahrens kämpfen. Wenn es keine neuen Verdachtsmomente gibt, sind ihre Chancen nicht schlecht. Das Verfahren würde eingestellt werden, die Selbstanzeige würde den Steuerhinterzieher vor Strafe bewahren.
Ja klar - und hinterher immer schön sauber alles von der Steuer abgesetzt und sich dabei bepisst vor lachen, der "feine Mensch"...
( http://www.spiegel.de/sport/fussball/...eness-in-schutz-a-895790.html )
Alles andere ist und bleibt hier und überall heute Spekulation. Also, alle Leute, die NICHTS Genaues wissen, sollten mit ihrer Feststellung vorsichtig sein... Spekulieren dürfen alle :-)
im Übrigen solltest du nicht vorschnell (#412) von einer "strafbefreienden Selbstanzeige" reden.
Auf § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO brauche ich dich als profunden Gesetzeskenner nicht besonders hinzuweisen.