UNIPROF REAL HLD O.N. # TENBAGGER 2011#
Seite 158 von 167 Neuester Beitrag: 15.06.21 13:11 | ||||
Eröffnet am: | 07.01.11 15:25 | von: zockerich | Anzahl Beiträge: | 5.161 |
Neuester Beitrag: | 15.06.21 13:11 | von: Strandläufer | Leser gesamt: | 299.945 |
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von Vanessa Beuttenmüller, müssten innerhalb von 20 Tagen (§ 27 a WpHG) noch News folgen um es zu Begründen .
Es werden Morgen hier wieder viele Fremdwerber auftauchen ,um für Ihre Pennys zu werben und Verunsicherung hier reinbringen ,das der Zock hier vorbei ist ,damit man in deren Pennys Investiert.
Aber für mich besteht keine Veranlassung, hier zu verkaufen ,höchstens noch nach zukaufen .
Das geht hier bei dem geringen Free float wieder ganz schnell hoch ,bei der kleinsten News.T
Tria und Dübag ,hatten auch eine Konso ,bevor der eigentlich Start, begann.
(1) Ein Meldepflichtiger im Sinne der §§ 21 und 22, der die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder überschreitet, muss dem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland Herkunftsstaat ist, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel innerhalb von 20 Handelstagen nach Erreichen oder Überschreiten dieser Schwellen mitteilen. Eine Änderung der Ziele im Sinne des Satzes 1 ist innerhalb von 20 Handelstagen mitzuteilen. Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele hat der Meldepflichtige anzugeben, ob
1.
die Investition der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von Handelsgewinnen dient,
2.
er innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen beabsichtigt,
3.
er eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten anstrebt und
4.
er eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstrebt.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel hat der Meldepflichtige anzugeben, ob es sich um Eigen- oder Fremdmittel handelt, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen hat. Eine Mitteilungspflicht nach Satz 1 besteht nicht, wenn der Schwellenwert auf Grund eines Angebots im Sinne des § 2 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes erreicht oder überschritten wurde. Die Mitteilungspflicht besteht ferner nicht für Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie ausländische Verwaltungsgesellschaften und Investmentgesellschaften im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG, die einem Artikel 56 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie 2009/65/EG entsprechenden Verbot unterliegen, sofern eine Anlagegrenze von 10 Prozent oder weniger festgelegt worden ist; eine Mitteilungspflicht besteht auch dann nicht, wenn eine Artikel 57 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG entsprechende zulässige Ausnahme bei der Überschreitung von Anlagegrenzen vorliegt.
(2) Der Emittent hat die erhaltene Information oder die Tatsache, dass die Mitteilungspflicht nach Absatz 1 nicht erfüllt wurde, entsprechend § 26 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 26 Abs. 3 Nr. 1 zu veröffentlichen.
(3) Die Satzung eines Emittenten mit Sitz im Inland kann vorsehen, dass Absatz 1 keine Anwendung findet. Absatz 1 findet auch keine Anwendung auf Emittenten mit Sitz im Ausland, deren Satzung oder sonstige Bestimmungen eine Nichtanwendung vorsehen.
(4) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen über den Inhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Mitteilungen nach Absatz 1 erlassen.
UNIPROF Real Estate Holding AG
10.09.2014 15:28
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Frau Vanessa Beuttenmüller, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real Estate Holding AG, Stuttgart, Deutschland am 29.08.2014 die Schwelle von 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,92% (das entspricht 307500 Stimmrechten) betragen hat. 10,92% der Stimmrechte (das entspricht 307500 Stimmrechten) sind Frau Beuttenmüller gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der UNIPROF Real Estate Holding AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Nordwert Beteiligungsgesellschaft mbH.
10.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: UNIPROF Real Estate Holding AG Büchsenstr. 15 70173 Stuttgart
Deutschland Internet:
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
ISIN DE0005509129
AXC0145 2014-09-10/15:29
Ansonsten kein großer Abverkauf ,wenn man bedenkt wieviel Shares hier über 0,30 gekauft wurden .
Da gibt es ja auch immer noch den Anleger der für ca.100 000 Shares am 11.9 .
0,43 Cent Bezahlt hat.
Moderation
Zeitpunkt: 16.09.14 07:21
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Kommentar: Marktmanipulation - gesperrte reine Werbe/Spam ID
Zeitpunkt: 16.09.14 07:21
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Kommentar: Marktmanipulation - gesperrte reine Werbe/Spam ID
Das war letzte nur ein Anfüttern,nach den Stimmrechtsmitteilungen :-))))
Habe immer noch Tria und Dübag vor Augen ,wo ich leider raus bin beim Rücksetzter des ersten Hypes und ein paar Tage später ging es erst dort richtig los.