Cannabrands AG - Zockerchance?
Seite 16 von 17 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:57 | ||||
Eröffnet am: | 23.01.17 10:03 | von: D2Chris | Anzahl Beiträge: | 420 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:57 | von: Brigittepqrpa | Leser gesamt: | 109.038 |
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Ich werde langsam ungeduldig aber verkaufen werde ich zu diesen Preisen auch nicht.
Falls hier nicht mehr viel kommen sollte, dann folgt garantiert noch ein Zock!
Was meint Ihr?
Meine Meinung.
Da es seit der folgenden Meldung keine neuen Meldungen gibt, dürfte diese noch aktuell sein.
Salzburg (pta025/21.09.2017/11:30) - Das Landesgericht Salzburg hat beschlossen, dass den Einwendungen der Cannabrands AG gegen die beabsichtigte amtswegige Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit stattgegeben und von der amtswegigen Löschung Abstand genommen wird.
Die Gesellschaft befindet sich somit zum jetzigen Zeitpunkt in Abwicklung, da sie wegen der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens von Gesetzes wegen aufgelöst wurde.
Ziel ist es nun, in einer in Kürze einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung einen Beschluss über die Fortführung der Gesellschaft gem. § 215 AktG zu herbeizuführen.
Dieser zu fassende Beschluss bildet die Grundlage für die operative Neuausrichtung der Gesellschaft.
Ich denke, dass irgend wann zumindest mal wieder so ein Zock ansteht solange es die Aktie noch gibt.
Was meint ihr?
Da bin ich mir ziemlich sicher. Ist nur eine Frage der Zeit :-)
also Geduld bitte
Man braucht viiiiiiel Geduld hier scheinbar
https://www.finanznachrichten.de/...m-status-der-gesellschaft-015.htm
"Nach der Auflösung der Gesellschaft findet die Abwicklung statt, wenn nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist."
https://www.jusline.at/gesetz/aktg/paragraf/205
"Ist die Abwicklung beendet und die Schlußrechnung gelegt, so haben die Abwickler den Schluß der Abwicklung zum Firmenbuch anzumelden. Der Schluß der Abwicklung ist einzutragen, die Gesellschaft ist zu löschen."
https://www.jusline.at/gesetz/aktg/paragraf/214
Die Gesellschaft befindet sich somit zum jetzigen Zeitpunkt in Abwicklung, da sie wegen der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens von Gesetzes wegen aufgelöst wurde.
Ziel ist es nun, in einer in Kürze einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung einen Beschluss über die Fortführung der Gesellschaft gem. § 215 AktG zu herbeizuführen.
Dieser zu fassende Beschluss bildet die Grundlage für die operative Neuausrichtung der Gesellschaft.
Also, das heisst noch nicht das endgültige Ende! Es kann genauso gut wieder richtig los gehen.
Bin auf jeden Fall gespannt wie bzw. ob es weitergeht.
So sehe ich das hier.
Was auch immer hier ist, einen Zock gibt es hier bestimmt nochmals - da bin ich mir fast sicher