Haldane McCall PLC erzielt € 5,88 Millionen Gewinn
Seite 147 von 158 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:03 | ||||
Eröffnet am: | 20.02.13 11:38 | von: Mark Trader | Anzahl Beiträge: | 4.93 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:03 | von: Annazvwca | Leser gesamt: | 305.613 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 198 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 145 | 146 | | 148 | 149 | ... 158 > |
ich versteh die Leute wirklich nicht die jetzt aus Panik oder Angst hier raus gehen..
Wenn man das hier schon länger verfolgt hat man immer wieder gesehen dass Haldane sich kümmert und das der Kurs auch nie dem entspricht was die Aktie eigentlich wirklich wert ist.
Kann mich natürlich auch irren, aber ich denke genau das ist das spannende an den schönen Aktien :)
So funktioniert das leider nicht an der Börse, sorry
Du Hotels kann man ja auch tatsächlich buchen.
https://portal.mvp.bafin.de/database/VPInfo/...rospektEmittentenSuche
Wenn man nämlich die Realität mit dem Angaben im WP vergleicht sieht man oft, daß sie oftmals nicht die Tinte wert sind!
Damals habt Ihr Vögel immer darauf rumgeritten, dass Haldane nie das Approval bekommt, jetzt wo es da ist, ist es ja aufeinmal nichts mehr Wert. Ist schon klar...
Ihr würdet selbst dann den Vorgang noch nicht akzeptieren, wenn Joachim Gauck persönlich den Prospekt gebilligt hätte...
Aber es ist ja noch ein weiterer Prospekt mittlerweile eingereicht...aber das dürfte dann genauso wenig Wert sein...oder?
Ihr müsst mal die Glaubhaftigkeit Eurer eigenen Aussagen überprüfen, das kann ich einigen hier nur mitgeben...
Es ist lediglich eine von vielen Vorraussetzungen die erfüllt werden müssen.
Von daher bedeutet das aber auch im Umkehrschluss kein Handel ohne gebilligtes WPP (bezogen auf den regulierten Markt)
gebilligtes Prospekt + Erfüllung der Voraussetzungen = Listing im regulierten Markt
Frei nach dem Motto: Du spielst nicht mehr 2. Liga, weil Du angblich zu schlecht bist, qualifizierst dich dann aber für die 1. Liga...
Schon merkwürdig, welches Licht dann auch die entsprechenden Gremien fällt, die den Handel am Freiverkehr untebrinden wollen/wollten...
auf die Richtigkeit der Angaben oder z.B. der Werthaltigkeit der Immobilien in Nigeria. Sie schickt auch keine "Beamten" z.B. nach Nigeria um vor Ort die Angababen zu überprüfen.
Die BaFin prüft, ob der Prospekt alle gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zudem wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist. Die BaFin überwacht jedoch weder die Seriosität des Emittenten noch kontrolliert sie das Anlageprodukt. Auch die inhaltliche Richtigkeit des Prospekts wird von der BaFin nicht überprüft. Jedoch sind später Haftungsansprüche gegen den Emittenten der Wertpapiere möglich, wenn der Prospekt unvollständig oder fehlerhaft ist.
http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Prospekte/...ktewertpapiere_node.html
Noch hat sich Haldane ja mit keiner Silbe dazu geäußert, wieso das Listing in Berlin und Stuttgart entzogen wurde. Eigentlich ein Unding, aber so sind sie halt...
.. und daher bleibt beim geplanten Listing im Regulierten Markt, doch eine erhebliche Skespsis hinsichtlich des Gelingens. Zumal Haldane bei gewissen Zulassungsvoraussetzungen, möglicherweise auf den Goodwill der Prüfer angewiesen sein könnte.
..dass Alle (noch) Wertpapierbesitzer im Falle eines kompletten Delisting von Haldane,
die Aktien über eine vielversprechende Sammelklage mit einem Stückpreis von 1,43 € große Kasse machen könnten..!!!
...also wird Haldane alles daran setzen unverzüglich die Aufrechterhaltung des Handels zu gewärleisten..
Da scheinst Du das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu kennen:
BVerfG: Kein Anspruch der Aktionäre auf Handelbarkeit ihrer Aktien im Regulierten Markt
Mit Urteil vom 11. Juli 2012 (Az. 1 BvR 3142/07 und 1 BvR 1569/08) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Macrotron-Rechtsprechung des BGH in entscheidenden Punkten für unrichtig, im Ergebnis aber nicht für verfassungswidrig erklärt:
Fundamental vom BGH abweichend, sieht das BVerfG in der tatsächlichen Verkehrsfähigkeit von Aktien eine "schlichte Ertrags- und Handelschance", die das Aktieneigentum nicht berührt. Von Art. 14 GG geschützt sei nur die rechtliche Befugnis, diese jederzeit veräußern zu können. In welchem Markt – ob börslich oder außerbörslich – dies möglich ist, ist nach Auffassung des BVerfG unerheblich.
Der Fortbestand von Marktchancen ist also verfassungsrechtlich nicht geschützt. Es bedarf daher auch keiner besonderen Maßnahmen, um die Aktionäre im Zuge eines Delisting zu beteiligen oder zu entschädigen.