SANGUI(906757)- unterbewerteter geht's nicht!!
Seite 139 von 230 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:16 | ||||
Eröffnet am: | 27.10.03 09:16 | von: Carpman | Anzahl Beiträge: | 6.735 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:16 | von: Sophiaactca | Leser gesamt: | 814.945 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 22 | |
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Bei mir passierte 2013 soviel negatives. Damit meine ich nicht an der Börse.
Also Leute es gibt wichtigeres aufnder Welt als Ruhm und Geld.
Die letzten Hosen haben keine Taschen.
Deshalb genießt die zeit im Kreise Eurer Lieben solange ihr sie noch habt.
Alles Gute
Granulox ist zwar keine Salbe wie die von Draco, aber folgendes könnte man auch bei GRANULOX argumentieren, oder ?
Erstattungsprobleme bei Hydrogelen/Wundgelen
Aktuell verweigern einzelne Kassenärztliche Vereinigungen die Erstattung bestimmter Verbandmittel mit Wirkstoffen mit der Aussage, dass es sich bei diesen Materialien um arzneimittelähnliche Medizinprodukte handelt und nicht um Verbandmittel.
In einem solchen Fall, empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu Ihrer KV mit folgender Argumentation:
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1 SGB V.
Der Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Darlegung der Tragenden Gründe zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie am 15. Mai 2008 die Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln bekräftigt. Verbandmittel werden in dem Beschluss definiert als „Produkte, die dazu bestimmt sind, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken oder deren Körperflüssigkeit aufzusaugen. […] Zu den Verbandmitteln zählt auch das Trägermaterial, das arzneilich wirkende Stoffe für oberflächengeschädigte Körperteile enthält.“
Verbandmittel sind nach § 31 Absatz 1 Satz 1 SGB V sowohl verordnungsfähig als auch erstattungsfähig und unterliegen nicht der Ausschlussregelung nach § 34 Absatz 1 Satz 1 SGB V. Die Zuordnung von Verbandmitteln zu Arzneimitteln oder arzneimittelähnlichen Medizinprodukten ist daher nicht zulässig.
http://www.draco.de/service/abrechnung-recht/...d66b29b896589e0c88def
Aldanex ist das 3.Produkt bei sastomed.
Zeitpunkt: 02.01.14 23:12
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers - Rechtschreibfehler (lt. User)
jetzt weiß ich wieso es noch sangui aktionäre gibt der typ berät haupberuflich irgendwelche unternehmer die kohle brauchen, um ihren scheiß zu verkaufen.
Und von deren Verkaufszahlen und der Qualität hängt auch der Aktienkurs ab
"
Stehen Produkte dahinter die gekauft werden können.
Und von deren Verkaufszahlen und der Qualität hängt auch der Aktienkurs ab"
Kursverfall der Sangui im Jahr 2013 über 60%! Na dann ist ja soweit alles klar.
Und holte mir dabei sogar gewinn ab.
Also ich denke das hier langfristig gedacht werden muss
Also sind die Sangui-Produkte "Ladenhüter"! Der Kurs fiel ja um 60% im Laufe von 2013.
Kapiert?
Du nervst schon wieder!!
KAPIERT??
Wird endlich Zeit,daß dein Produkt für immer verschwindet!!
Bis wann rechnest du denn mit 0,20 €, also Zweidrittel deines eignetlichen Kurszieles?
Wirds dieses Jahr noch was?
Zeitpunkt: 07.01.14 12:14
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Kommentar: Beleidigung - Wortwahl - es steht eine 30-tägige Sperre aus. (Siehe letzte Sperre vom 09.10.13)
Und einen Schritt weiter könnte das schon sehr bald die endgültige Pleite bedeuten. Schließlich ist wohl niemand in der Lage, die Frage zu beantworten, wie das Unternehmen sich ohne nennenswerte Umsätze, geschweige denn Gewinne, in Zukunft finanzieren soll!
Seinen Intellekt (sorry für den Begriff in diesem Zusammenhang), bringt er ja in seinen heutigen Postings deutlichst zum Ausdruck.
Falsches Umfeld? Schlechte Kinderstube? Mangelnde soziale Kompetenz?
Klär uns bitte auf, damit wir entsprechende Milde walten lassen können.
Solange ich noch 34%(stand heute Berlin)im plus bin,kann ich damit gut leben....auch mit einer lebenslangen Sperre.