Alternative für Deutschland(s Rechtsradikale)
deine frage impliziert bereits, dass es ein verfahren gibt, insofern steckt in der frage natürlich eine behauptung.
die semantischen pseudo-tricks bringen uns hier aber, wie gesagt, inhaltlich nicht viel weiter.
Vielleicht ErmittlungsVERFAHREN??
O.k., aus AfD Sicht vielleicht nicht, da umschreibt man ein Ermittlungsverfahren mit einem anderen Begriff...wie wäre es dir denn genehem??
Wie sollte man es denn deiner Meinung nach benennen??
"Gegenüber dem Wochenmagazin "Zeit" gab die AfD-Chefin im Juni dieses Jahres zu, sie habe gebangt, ob sie die Zahlungsunfähigkeit ihrer Firma bis nach der Bundestagswahl würde hinauszögern können, ohne Recht und Gesetz zu verletzen. "Ich wollte natürlich vermeiden, dass meine Firma vor der Bundestagswahl Insolvenz anmelden muss", sagte Petry."
http://www.mdr.de/sachsen/ermittlungen-frauke-petry100.html
Sehr geil, kommt ja nicht so gut,wenn man im Wahlkampf anderen vorhält,dass sie nicht mit Geld umgehen können. :-))
Weisste gurke, mir ist das im Prinzip vollkommen latte, allerdings stört mich die selbstgerechte Art der AfD Jünger, die anderen vorhalten, dass sie keine Ahnung hätten, aber offensichtlich genug damit zu tun hätten ihre eigenen Hausaufgaben zu machen.
Von daher soll man mir eine Petry,von Storch,Prezell,Gauland etc. nicht als "Alternative" zu wem auch immer verkaufen.
Alte Milch in neuen Schläuchen.
"Im Zusammenhang mit der Insolvenz der PURinvent GmbH werden Ermittlungen wegen des Verdachtes der Insolvenz-Verschleppung geführt."
#328: wenn die staatsanwaltschaft ermittelt, nennt man das ermittlung. manchmal ist das leben ganz einfach. das hat sogar die bild erkannt (siehe zitat oben)
sehe da nichts von irgend einem verfahren. aber wie so oft bei den BILD-gläubigen wird natürlich nur die überschrift gelesen. für die details ist dann natürlich keine zeit mehr......
bleibt dabei: es gibt KEIN verfahren wegen insolvenzverschleppung, und ob sich die ermittlungen erledigt haben,weiss ich nicht.
immer schön fröhlich bleiben
Der von dir genannte Umstand nennt sich ganz offiziell (und nicht weil es Frau Petry betrifft!!) Ermittlungsverfahren oder hilfsweise auch Vorverfahren.
Herrin des Ermittlungsverfahrens ist die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft.
Wird das Ermittlungsverfahren abgeschlossen, obliegt es allein der Staatsanwaltschaft, darüber zu entscheiden, ob Anklage erhoben, ein Strafbefehl beantragt oder das Verfahren eingestellt wird.
Es ist und bleibt ein Verfahren ob du das wahrhaben willst oder nicht.:-))
hauptsache verfahren und man hat ne fette überschrift.
und das selbst hochintelligente user wie der seefahrer den unterschied nicht wahrhaben wollen, macht die sache nicht besser.
verfahrene situation. winde dich weiter......
Für deine Unwissenheit kann ich nichts.
Wenn du mitdiskutieren willst,dann mach dich kundig oder verzieh dich.
@gurke, wieso sollte ich mich "winden"? Ich habe den Terminus gewählt,der richtig ist. Wenn du dich vorher nicht kundig machst, dann ist das nicht mein Problem.
Es gab offensichtlich ein "Ermittlungsvefahren" und dies führte dann wahrscheinlich zu keinem "Strafverfahren". Zumindest ist mir keines bekannt, aber deshalb stellte ich ja meine Frage in #312. :-)
T'schuldigung,dass man "Hochwohlgebohren" nicht mit unangenehme Dingen unter Nennung des korrekten Begriffs konfrontieren darf.
Ich werde dich zukünftig fragen,ob ich AfD bezogene Dinge in der eigentlich korrekten , dir abder nicht angenehmen Form so publizieren darf.
Hättst du vorab gerne einen Entwurf?
wir halten fest: es gibt KEIN strafverfahren gegen petry wegen insolvenzverschleppung.....
und nochmal....ich hab eigentlich gar keinen bock, schmutzige wäsche zu waschen, sondern bevorzuge, dass man sich über inhalte definiert.
scheint aber bei der vorherrschenden debattenkultur immer schwieriger zu werden.....
http://www.ariva.de/forum/die-nerven-liegen-blank-509485
huahuahuahauaaa
Na dann ist doch alles in Ordnung.
Bei Familie Pooth sind damals alle über den guten Franjo hergezogen, aber bei der guten Frau Petry reicht das für ein Abgeordnetenmandat und bis in den Vorstand einer Partei,die sich ihrer Wirtschaftskompetenz rühmt.
Darf ich das so formulieren?
joker67:
"Hat sich eigentlich schon ihr Verfahren wegen Insolvenzverschleppung erledigt?"
gurkenfred:
"es gibt KEIN verfahren wegen insovenzverschleppung gegen frau petry........"
gurkenfred:
"geht es dir um ihre privatinsolvenz oder um ein verfahren (welches verfahren überhaupt??) wegen insolvenzverschleppung ihres unternehmens???
ich weiss, das ist schwer zu unterscheiden, aber man kann ja einfach mal behaupten, dass gegen sie ein verfahren wegen insovenzverschleppung läuft.
und dann noch nicht mal die eier in der hose haben, um zuzugeben, dass das ein rohrkrepierer war. das nenn ich standing."
gurkenfred:
"wenn es kein verfahren gibt, kann sich auch nichts erledigt haben, verstehst du das......???
deine frage impliziert bereits, dass es ein verfahren gibt, insofern steckt in der frage natürlich eine behauptung.
die semantischen pseudo-tricks bringen uns hier aber, wie gesagt, inhaltlich nicht viel weiter."
gurkenfred:
"wenn die staatsanwaltschaft ermittelt, nennt man das ermittlung. manchmal ist das leben ganz einfach. das hat sogar die bild erkannt (siehe zitat oben)
sehe da nichts von irgend einem verfahren. aber wie so oft bei den BILD-gläubigen wird natürlich nur die überschrift gelesen. für die details ist dann natürlich keine zeit mehr......
bleibt dabei: es gibt KEIN verfahren wegen insolvenzverschleppung, und ob sich die ermittlungen erledigt haben,weiss ich nicht."
gurkenfred:
"wir halten fest: es gibt KEIN strafverfahren gegen petry wegen insolvenzverschleppung....."
mit seiner frage aber impliziert.
#341:
du hast es erfasst.....frau petry musste privatinso anmelden, weil sie mit ihrem privatvermögen für ihr unternehmen gebürgt hat. total verwerflich sowas. was das mit dem "umgang mit geld" zu tun hat.....keine ahnung.
aber wenn einer ihrer grössten kunden nicht zahlt, würdet ihr natürlich komplett anders da rangehen.
was mir jetzt noch fehlt, ist die quelle, dass sie als "neue" Gesellschafterin eingetragen worden ist".
soweit mir bekannt ist, ist sie geschäftsführerin aber nicht mehr gesellschafterin, aber vielleicht weiss die BILD da ja mehr zu......
und in meinen threads darf sich auch JEDER zu wqort melden......aber das hatten wir ja bereits.
hauhauhauhauaaaa
Es heisst so, weil nach festen Regeln verfahren wird. Das was derzeit läuft ist ein Ermittlungsverfahren. Danach wird möglicherweise ein Strafverfahren angestrengt.
"Das Ermittlungsverfahren (EV) oder Vorverfahren ist Ausgangspunkt jedes Bußgeld- und Strafverfahrens."