VIVACON-Der Erbbauspezialist
Seite 128 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 16.11.12 10:43 | von: Gropius | Anzahl Beiträge: | 4.269 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:48 | von: Antjevezsa | Leser gesamt: | 431.324 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 119 | |
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...und bald schmeissen die, die sich noch etwas erhoffr haben.
Nichts geht mehr!
Ende Juli Geschaeftsaufgabe...
und...
das Delisting wird folgen!
naja,jeder muß selbst wissen was er aus seiner zeit macht......
no risk,no fun
VIVACON ist im Vergleich zum InsolvenzIndex (also andere InsoWerte siehe IVG MK von 1,2 MIO) ein absolutes Schnäppchen !!
Da ist doch noch garnichts passiert ... bei 0,2 € wären deine Postings eher OK
Interesse für Immobilien-Aktien steigt !!
http://www.immobilien-zeitung.de/1000020136/...bilien-fuer-6-mrd-euro
Karsten Kallevig braucht Immobilien für 6 Mrd. Euro
Der norwegische Staatsfonds Norges Bank Investment Management (Nbim) hat seine Anlagestrategie für die Jahre 2014 bis 2016 veröffentlicht. Neben Immobilien-Direktanlagen werden hier auch Immobilienaktien als interessantes Anlageziel genannt. Die Begeisterung für Joint-Ventures hingegen hat abgenommen. Insgesamt wollen die Nordmänner und ihr Immobilien-Bereichsleiter Karsten Kallevig mehr Einfluss auf ihre Investments nehmen
Das kam heute von dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH rein (und hat mich an diesen Thread erinnert):
Vivacon AG: Widerruf der Zulassung zum börslichen Handel
Vivacon AG / Schlagwort(e): Delisting
26.06.2014 16:20
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Köln, 26. Juni 2014. Der Insolvenzverwalter der Vivacon AG (ISIN 000604
8911), Dr. Christoph Niering, hat den Antrag auf Widerruf der Zulassung der
Aktien der Gesellschaft zum börslichen Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse nach § 39 Abs.2 BörsG i.V.m. § 46 BörsO gestellt.
Die Aktie:
^
ISIN: DE0006048911
WKN: 604891
Die Beiträge habe ich mal kurz überflogen. Es ist immer wieder erstaunlich, welche Vorstellungen über den Unternehmenswert und über die Rücksicht auf Aktionäre eines insolventen Unternehmens vorhanden sind.
http://www.finanznachrichten.de/...oc-mitteilung-nach-15-wphg-016.htm
seinen Zulassungsfolgepflichten nicht nachkommt, § 39 I BörsG
Der Insolvenzverwalter der Vivacon AG (ISIN 000604
8911), Dr. Christoph Niering, hat den Antrag auf Widerruf der Zulassung der
Aktien der Gesellschaft zum börslichen Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse nach § 39 Abs.2 BörsG i.V.m. § 46 BörsO gestellt.
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/delisting.html
Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Marktvon Amts wegen widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist seinen Zulassungsfolgepflichten nicht nachkommt, § 39 I BörsG
Mache es noch ein bischen hübsch und gebe einen Rahmen drumrum. Ein Bild für die Götter!
http://de.wikipedia.org/wiki/Delisting
Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG) schreibt vor, dass der Anlegerschutz beim Delisting gewahrt sein muss. Die Börsenordnungen der einzelnen Börsen handhaben dies unterschiedlich; an der Frankfurter und Münchner Börse etwa reicht eine Vorankündigungsfrist von sechs Monaten aus. Innerhalb dieses Zeitraums können die Aktionäre der betroffenen Gesellschaft ihre Aktien noch über die Börse verkaufen, wenn sie dies wünschen. Demgegenüber verlangt z.B. die Düsseldorfer Börse einen Hauptversammlungsbeschluss und ein Abfindungsangebot an die Aktionäre