Deinböck - Manteldeal oder Inso-Zock?
Seite 123 von 140 Neuester Beitrag: 27.09.13 20:15 | ||||
Eröffnet am: | 19.12.10 12:10 | von: Inkmarker | Anzahl Beiträge: | 4.499 |
Neuester Beitrag: | 27.09.13 20:15 | von: Rockschloss | Leser gesamt: | 206.359 |
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19.04.13 23.000
22.04.13 41.714
26.04.13 87.486
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199.471 Stücke = 10 % der gesamten Aktien
Da verkaufe ich noch nicht zu 2 Cent......
47 IN 33/07 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Deinböck Immobilien AG
Striegauer Weg 3, 31655 Stadthagen soll die Schlussverteilung erfolgen.
Der derzeit verfügbare Massebestand beträgt 1.000.581,50 € .
Das Verteilungsverzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ( ca. 11 Mio € )
liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Insolvenzgerichts - Bückelburg, AZ: 47 IN 33/07 aus.
Bückelburg, den 05.02.2013
Olaf Handschuh Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter
2) Das erspart der neuen, dann börsennotierten Firma einige Millionen Euro.
3) Der Deinböckmantel hat augenblicklich nur eine MK von 40.000,- €.
4) Die Inhaber der neuen AG können die 10 Mio € Forderungen als Verlustvortrag ausweisen.
Es wird spannend in den nächsten Wochen.....
Ich hatte noch etliche TSD Stücke im Depot, habe aber aufgrund des erhöhten Volumens
vorsichtshalber etwas aufgestockt.
Sollte hier mal eine Meldung kommen, ist der Kurs sowieso schon in 5 Minuten explodiert und
man hechelt dem Kurs hinterher.
Das kann uns hier 10.000 % bringen ( 2 € pro Aktie = MK der neuen Firma z.B. 4,2 Mio € bei
2,1 Mio Aktien ), oder das Investment geht schief.
Aber so ist das eben bei den Insozocks !
wird ein kurz von 2 € zu stande kommen pro Aktie
Richtung 20 Cent zu laufen.
Wenn hier news kommen und Euphorie ausbricht, wer weiß wohin der Kurs dann " hüpft "....
Hirsel : Ich stelle dir morgen mal 10.000 Stücke zu 2 € in den Brief, wenn Du mir den
Block dann abkaufst, haben wir am Montag schon die 2 Euro erreicht !
Dann klappt das auch schneller mit den 5 Euro ( lach )....
Bis in 10 Stunden, neue Woche, neues Glück
KH
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem.§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht.
bist du dir da sicher das dieser als verlustvortrag genutzt werden könnte?
Wenn es keinen Insolvenzplan gibt, wird die Deinböck AG nach Beendigung des Insolvenzverfahrens nach den im Posting #3063 benannten Vorschriften im HR gelöscht, und von Amts wegen zeitnah gedelisted. Eine Mantelverwertung ist ohne Insolvenzplan nicht möglich.
werden, um eine neue, börsennotierte AG zu gründen.
Na ja, schauen wir mal, was diese Woche so passiert.