Proton Power neue Nachrichten neuer Kurs
Seite 120 von 120 Neuester Beitrag: 26.11.24 11:07 | ||||
Eröffnet am: | 24.04.17 12:39 | von: macumba | Anzahl Beiträge: | 3.996 |
Neuester Beitrag: | 26.11.24 11:07 | von: SoIsses01 | Leser gesamt: | 1.392.849 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 231 | |
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beim Kurs könnte bald nichts mehr zu sehen sein ?????????
https://www.proton-motor.com/
https://www.londonstockexchange.com/news-article/...from-aim/16772323
Schöne gesunde Zeit @ll
..Wir führen weiterhin Finanzierungsgespräche mit potenziellen Partnern und arbeiten hart daran, die notwendigen Mittel zu sichern, um diesen und künftige Aufträge erfüllen zu können. Wir werden die Investoren zu gegebener Zeit über den Fortschritt dieser Finanzierungsgespräche auf dem Laufenden halten.“
besser wäre die Aktionäre am laufen zu halten ...............nmM
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wer jetzt noch Aktien kauft?
https://www.steuerrat24.de/steuerrat-aktuell/...eiter-akzeptiert.html
siehe @ermlitz 2993.
Seit dem 1. Januar 2020 ist nun klar geregelt...
Mit dem Dokument"Ausbuchung von Wertlos Aktien" von der Depotbank. (Formular anfordern)
Das dann zum Finanzamt, genannt -Verlustvortrag-
! also für mich heißt es jetzt >
kein voreiliger Verkauf der Anteile. (im Hintergrund laufen Gespräche mit weiteren Investoren ?!)
Bei einem evtl. "Delisting" (zeitaufwendig) in ca. zwei bis drei Monaten ?! Ist noch Zeit.
Proton Motor Power Systems wird abgewickelt und strebt ein Delisting in London an
Am 20. November 2024 um 13:01 Uhr
(MT Newswires) -- Proton Motor Power Systems (PPS.L) sagte am Mittwoch, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit geordnet abwickeln und sich anschließend von der Londoner Börse (AIM) abmelden wird.
Der britische Brennstoffzellenhersteller begründete diese Entscheidung mit dem Scheitern der Finanzierungsgespräche mit einem deutschen Industriepartner. Zuvor hatte das Unternehmen erklärt, dass seine derzeitige Finanzierung den Betrieb nur bis zum 31. Dezember aufrechterhalten würde.
Zu gegebener Zeit wird eine Hauptversammlung abgehalten, um die Zustimmung der Aktionäre zur Einziehung der Aktien des Konzerns einzuholen.
https://de.marketscreener.com/kurs/aktie/...ng-in-London-an-48416726/
Es scheint hier noch eine Besonderheit zu geben: verkauft man die Aktien vor dem Delisting, kann man die Verluste gem. §20 ESTG nur mit Aktien Gewinnen verrechnen. Bucht man die allerdings wertlos aus, gibt es diese Beschränkung scheinbar nicht.
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/...rlich-behandelt-12208925
"Dabei gibt es noch eine Besonderheit. Grundsätzlich gilt nämlich bei Verlusten aus Aktien-Veräußerungen eine Verlustverrechnungsbeschränkung, und zwar derart, dass diese nicht mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern nur mit Gewinnen, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden dürfen (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Diese Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt bei der Ausbuchung oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien aber nicht."
Wenn man also wie ich, eher in ETFs/Fonds investiert und einen Großteil auf dem Tagesgeldkonto geparkt hat, wäre es demnach ja sinnvoller, nicht zu verkaufen, sondern die Anteile wertlos ausbuchen zu lassen um sie dann mit anderen Gewinnen verrechnen zu können.
Finde ich ja schon etwas merkwürdig, dass der Gesetzgeber hier eine übergreifende Verrechnung zulässt, ansonsten aber nicht aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist es wohl so, oder ?
https://www.steuerrat24.de/steuerrat-aktuell/...eiter-akzeptiert.html
In deinem Fall sicherlich sinnvoll zu warten wenn du andere Verluste gegenrechnen möchtest um den eigentlichen Verlust zu senken.
Generell kommt da ja auch eine ganz schäne Verlustvortragsumme zusammen, je nachdem mit welchem Aktienkurs Proton im Depot hat. Da tut der Verlust dann zumindest ein bisschen weniger weh, sofern man dann Aktien, ETFs, etc. woanders mit Gewinn verkauft und ein Teil oder auch ganz die Abgeltungssteuer einspart bzw. diese nicht zum Tragen kommt.
Kleiner Hinweis noch wenn man Aktienverluste mit Aktiengewinnen verrechnen möchte und jetzt schon Proton vorab dem Delisting mit Verlust verkauft. Der Verlustvortrag zwischen Aktien ist nicht in dem Jahr nur gültig in dem eine Aktie mit Verlust verkauft wird. Der Verlustvortrag ist zeitlos und kann so lange mit Gewinnen verrechnet werden, solange der Verlustvortrag noch nicht auf 0 Euro ist. Habt ihr nur ein Depot dann macht das die Bank direkt automatisch mit der Verrechnung bis der Verlusttopf leer ist. Habt ihr aber mehrere Depots dann geht das Verrechnen von Verlusten in einem anderen Depot nur über Ausstellung von einem Verlustvortragsbeleg der Depotbank und dann müsst ihr den Verlust mit dem zu verrechnenden Gewinn in der Steuererklärung angeben. (das gleiche gilt auch für ETFs, etc Verluste)