VIVACON-Der Erbbauspezialist
Seite 119 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 16.11.12 10:43 | von: Gropius | Anzahl Beiträge: | 4.269 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:48 | von: Antjevezsa | Leser gesamt: | 431.897 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 175 | |
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Mir es reicht....
Verluste realisiert und gut ist was soll pech gehabt
Wünsche alle noch investierte Viel Glück !
enttäuschen konnte.
Aber mit einer Einstellung des Geschäftsbetriebes ist noch nicht
entschieden, ob die Aktionäre leer ausgehen.
Erst der Insolvenzplan stellt eine Entscheidung dar, ob die
Aktionäre leer ausgehen und dieser muss abgewartet werden.
Und wer sich die letzten Finanzberichte angesehen hat, weiß dass
die Einstellung des Geschäftsbetriebes eine richtige Entscheidung
ist. Der Geschäftsbetrieb ohne Investor und Liquidität war eine
Geldverbrennungsmaschine zum Wohle des Däumchendrehens.
Mit dieser Maßnahme rettet der Insolvenzverwalter Geld. Das
könnte auch den Aktionären zu Gute kommen. Weiter das Geld
für unnötige Betriebskosten zu verbrennen, nützt weder den
Gläubigern noch den Aktionären und die Mitarbeiiter von Vivacon
werden wohl auch einsehen, dass es so nicht weitergehen kann.
kann man sich immer noch über rechtliche Mittel wehren.
Beispiel IVG:
IVG-Aktionäre wehren sich gegen Totalverlust
Den Aktionären der insolventen IVG Immobilien AG droht der Totalverlust ihres Geldes. Grund ist der Insolvenzplan des Unternehmens. Der Plan sieht vor, das Grundkapital der IVG auf Null herabzusetzen und es anschließend im Wege einer sogenannten Barkapital-erhöhung zu erhöhen. „Die Altaktionäre haben keine Möglichkeit, an dieser Kapitalerhöhung teilzunehmen, da Ihr Bezugsrecht ausgeschlossen wird. Damit würden sie sämtliche Rechte als Aktionäre verlieren“, erläutert Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).
„Die IVG-Aktionäre sind bereit, Verantwortung für die Zukunft des Unternehmens zu übernehmen, doch dafür müsste ihnen das Bezugsrecht zumindest angeboten werden. Was jetzt passiert, ist gleich auf zwei Ebenen eine kalte Enteignung, gegen die rechtlich vorgegangen wird“, stellt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler fest. Die DSW wird den Fall intensiv begleiten.
„Alle Aktionäre, die auf der Gläubigerversammlung widersprochen und gegen den Plan gestimmt haben, können gegen diese Enteignung mit einer sofortigen Beschwerde nach Paragraph 253 der Insolvenzordnung vorgehen“, sagt Bergdolt. Für die von der DSW auf der Versammlung vertretenen IVG-Aktionäre sei entsprechend Widerspruch eingelegt worden. Das Zeitfenster, in dem IVG-Aktionäre die Möglichkeit haben, sich zu wehren, ist allerdings nur klein. Bis spätestens zwei Wochen nach Bestätigung des Insolvenzplanes durch das zuständige Gericht muss die Beschwerde eingereicht werden.
Die Frist beginnt mit Verkündung und Zustellung beziehungsweise Bekanntgabe des planbestätigenden Beschlusses, was für den 17. Mai 2014 erwartet wird. „Das Bezugsrecht selbst stellt einen Wert dar, der den Altaktionären jetzt auch noch genommen werden soll. Wir gehen davon aus, dass dieser geplante Ausschluss des Bezugsrechts eine kalte Enteignung ist, die mit den gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar sind“, resümiert DSW-Vizepräsidentin Bergdolt.
Betroffene IVG-Aktionäre können sich unter der Mailadresse „dsw@dsw-info.de“ bei der Schutzvereinigung melden, um weitere Informationen abzufragen.
Pressemitteilung vom 12. Mai 2014
Nur Wunschdenken?
und vermittelten in Broschüre zusätzliche Sicherheit für
die Anleger. Die somit auch in einer Hochzinsphase die
Zinsen sich bekommen hätte ohne dass Vivacon darunter
erdrückt wäre.
Wenn die Verbriefungen als ganzes den Eigentümer wechseln,
wird dieser höchstwahrscheinlich die dazugehörigen Swaps
mit übernehmen (müssen). Damit verschwinden auch die
Derivaten Finanzinstrumente (Zins-Swap) unter Langfristige
Forderungen aus der Bilanz.
Im Konzernbbericht 2012
waren 75,8 Mio € negatives Eigenkapital
und 125,3 Mio € Derivate Finanzinstrumente.
Fallen die Derivate Finanzinstrumente weg, wäre
das Eigenkapital 125,3 Mio € - 75,8 Mio €= 49,5 Mio €.
Pro Aktie wäre das ein Eigenkapital von 1,9 € gewesen.
Was es tatsächlich werden könnte, hängt von der Verhandlung
des Insolvenzverwalters ab.
Der Insolvenzverwalter schrieb:
"Hintergrund ist, dass keine Einigung mit wesentlichen Gläubigergruppen erzielt werden konnte ..."
Der Aktionär geht leer aus, wenn der Swap-Gläubiger erzwingt, dass die
zahlungsunwirksamen Swap-Bewertungen (als Derivate Finanzinstrumente in der Bilanz)
zahlungswirksam werden. Hiergegen sollte man sich zur Wehr setzen. Wenn die Swap-Vereinbarung
bestehen bleibt, bleibt sie auch weiterhin zahlungsunwirksam.
Wenn die Verbriefungen aufgelöst und die Grundstücke einzeln verkauft werden, werden
hierfür Jahre benötigt werden. In dieser Zeit wird der Wert aufgrund der Inflations-Anpassung
steigen. Im Glücksfall könnte in einer Hochzinsphase sogar die Swap-Vereinbarung einen
positiven Wert darstellen und mit Gewinn zu verkaufen sein.
Alles liegt in der Hand des Insolvenzverwalters und in der Entschlossenheit der Aktionäre
sich notfalls mit Anlegerschützern zu wehren!
Hat jemand ABO ??
Vivakommt was steht bitte da ?? gerne auch per BM
DANKE !
Meyer spricht von einer schizophrenen Situation. Die klassischen Gläubiger, darunter Adressen wie die Postbank und die Landesbank Baden-Württemberg, hätten den Wirtschaftsbetrieb der Vivacon, bei der Christoph Niering, Anwalt bei Niering Stock Tömp Insolvenzverwaltungen in Köln, als Insolvenzverwalter eingesetzt ist, weiterhin finanzieren wollen, sagt er. Auf der anderen Seite hätten die Verbriefungsgesellschaften plötzlich ihre Forderungen von fast einer halben Milliarde Euro fällig gestellt, für die das Stichjahr 2036 vereinbart sei. Im Jahresabschluss für 2013, der im April dieses Jahres fertiggestellt wurde, hat Niering entsprechend Rückstellungen von mehr als 470 Mio. Euro einkalkuliert. Nach einem Überschuss von 4,35 Mio. Euro für 2012 bilanziert Niering für 2013 einen Fehlbetrag von 485,3 Mio. Euro.
Dagegen muss man doch rechtliche Schritte einleiten können.....
Das ist Raubrittertum!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
http://www.immobilien-zeitung.de/
Sieben Wochen nach Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens zogen dem Vernehmen nach nicht die Gläubiger, die die Sanierung des Unternehmens schon seit vier Jahren begleiten, die Reißleine, sondern in Luxemburg ansässige Verbriefungsgesellschaften, die ihre erst im Jahr 2036 auslaufenden Swaps im Umfang von knapp 500 Mio. Euro für die Beteiligten offenbar überraschend fällig stellten, heißt es
Was ist das Motiv für das "faellig stellen" der fast halben Milliarde Euro. Denn Sie müssen doch wissen, dass Vivacon diese nicht auftreiben kann.
Saxon ist Grossaktionär von Vivacon Mit 23%!
Wollen Sie das Unternehmen uebernehmen? Kommt bald Ein Übernahmeangebot?
Irgendetwas ist da Im Busch!
Wenn du die Umsätze siehst wie wir
Hier geladet sind ist unglaublich
Lass paar Zocker noch hier investiert
Zu sein vl. 10-15 % .
Wer besitz die rest Aktie?
Wer hat gestern eine kauf order von 2,5 Mio
Reingestellt ?
Ich denke schon das hier eine investor (vl. Saxon)
Aktien sammelt.
Doch wohl, wenn man für sehr schlechte Nachrichten sorgt.
Man setzt das Unternehmen unter Druck!
Wieso bestaetigt der Vorstand nicht die Geschaeftsaufgabe.
Denn hier ist nur eins ganz klar, naemlich, dass nichts klar ist.
Wenn Ihr mich gragt, muss Ich sagen, dass es hier zuviele ???? Gibt.
mussen lange warten bis der IV jemand findet die Abkauft.
Oder steht jemand bereit da ??
Oder will jemand die AG übernehmen ??
Selbst die Verlustvorträge von 194 Mio ist eine nummer !!
Die Unicredit und eine weitere Bank stehen hinter den Swaps.
Für Fälligkeit sollen die schön erstmal klagen. Darauf soll man sich
nicht einlassen.
dass jeder Anstand und jede Moral über Bord geworfen
wurde.
Dabei haben die Swap-Banken als einzige so fett von
VIVACON profitiert. ABER DIE KRIEGEN DEN HALS NICHT
VOLL. JETZT WOLLEN SIE NOCH MEHR. SIE WOLLEN
ALLES!
Die zinsen sind noch unten wenn die zinsen steigen
Mussen die bezahlen und das wollen die nicht