VIVACON-Der Erbbauspezialist
Seite 115 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 16.11.12 10:43 | von: Gropius | Anzahl Beiträge: | 4.269 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:48 | von: Antjevezsa | Leser gesamt: | 431.938 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 24 | |
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Wenn die Banken ihre LTRO-Kredite zurückzahlen, dürften die zinsen schnell steigen !!
Kann diese Schulden NEU finanziert werden bei 15 Mio € erbauzins in Jahr ??
Die Aufstellung des momentanen Zins bis 2036 !
Also nur blabla, denn es hilft nur eine Einigung mit den Bondis !
Am Ende stand doch wohl immer das Delisting!
Folgt diese jetzt auf Null, dann sind die Aktionaere enteignet.
Eigentlich kann es hier nur einen Totalverlust geben.
Die 60000 Stueck die diese Tage noch im Bid standen, kamen wahrscheinlich von einem Leerverkaeufer, der sich eingedeckt hat.
Derjenige, der bei dieser Summe weiche Knie
bekommt, hätte sein Geld von Anfang an auf
seinem Sparbuch lassen sollen!
MK für Ivg zur zeit 1, 5 Mio
MK für Vivacon 1, 3 Mio
Warum bleibt 2 Monate nach der Regelinsolvenz MM noch als Vorstand ??
Je Monat kostet er 25.000 Euro in jahr 300.000 Euro sehe GB 2013
Sanierung oder Übernahme mehr sag ich nicht !!
Die Ansprüche der Massegläubiger sind dabei grundsätzlich solche, die erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden bzw. durch das Insolvenzverfahren selbst veranlasst worden sind. So sind Verbindlichkeiten, die durch Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters entstanden sind, immer Masseverbindlichkeiten.
Typische Masseverbindlichkeiten sind beispielsweise Entgeltansprüche aus Verträgen, die der Insolvenzverwalter (z. B. zur Fortführung des Unternehmens) selbst geschlossen hat. Ebenfalls sind häufig Vermieter oder Arbeitnehmer Massegläubiger, deren Vertragsverhältnisse aufgrund von ihrer insolvenzrechtlich bevorzugten Behandlung (vgl. § 109 und § 113 InsO) nur mit einer gewissen Frist gekündigt werden können und bis dahin vom Insolvenzverwalter fortzuführen sind.
Der Massegläubiger macht seinen Anspruch außerhalb des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzverwalter - eventuell klageweise - geltend.