Löschung
Ich werden es nicht glauben - aber mir war vorher klar, dass es genau so kommt, drum habe es auch gemacht. Dumm? Keineswegs! - zwei haben sich wahnsinnig gefreut ... und das zählt!
;)
Übrigens ...
- wenn ich gerade sehe, dass an einer anderen Stelle - also was da gerade für ein Aufstand wg. einer Löschung und 1 Tag Sperre veranstaltet wird ...
:)))
Ich zeig euch nun mal einen Satz, den hier ein User verfasst hat ----------------------------------
""du kannst den richtigen moment treffen,,, aber normaler weisse gelinkt das einem fasst nie
Denn, bei Gazprom kann man nicht im voraus sagen ob es runter oder rauf geht
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Und darauf meine Antwort die promt gelöscht wurde -----------
Hier muss ich nun überlegen, über was ich lachen sollte...über Schreibweise per se, oder über den Inhalt.
Also mal ehrlich....wenn jetzt alles gelöscht wird, was jemand für sich selbst als Provokation auffasst, kann man jedes Posting, welches gegen einen selbst gerichtet ist , löschen lassen?
Ariva sollte sich einmal daran halten, eventuell Strafrechtliches zu löschen und nicht Postings, in denen man seine eigene Meinung zum Ausdruck bringt hier und nachweislich Rechtschreibtechnisch sowie Inhaltlich wirklich nur zum lachen ist .
Denn wenn man jetzt hier nicht mehr schreiben darf was richtig ist, dann sind wir wieder 33 angekommen.
Denn wer er schafft ,in einem Satz so viele Rechtscheibfehler ein zu bauen und dann auch noch die Aussage ,man kann bei GPZ nicht sagen obs rauf oder runter geht hier verbreitet als wäre das was ganz besoderes ( Bei allen anderen Aktien weiß man das ja, nicht wahr? ) ...nebenbei noch erzählt er wäre ein Großaktionär mit 50 000 Stücken....na wenn man da nicht mehr lachen darf meine Damen und Herren...dann ist wohl bald alles zu spät hier
https://www.duden.de/rechtschreibung/...llung_Behauptung_Unterordnung
Unterstellung_Behauptung_Unterordnung
"falsche Behauptung, mit der jemandem etwas unterstellt wird"
Ist ungefähr so wie nichts essen - aber Luft atmen ... weil man ohne Luft nicht leben kann ;)
"§ 185 StGB Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 186 StGB Üble Nachrede
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".
straftaten-gegen-die-ehre-beleidigung-ueble-nachrede-verleumdung
http://gangway.de/...-nachrede-verleumdung-%C2%A7%C2%A7-185-187-stgb/
Zeitpunkt: 24.11.17 14:43
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Einstellen eines bereits moderierten Inhalts
Momentan habe ich immer weniger Bock auf Ariva, mich nervt hier immer mehr.
Es gibt auch unter den Nutzern ein paar Kandidaten die schwer zu beleben sind.
http://www.ariva.de/forum/loeschung-552064
Wie gesagt die Meldung war totaler Humbug wollte nur mal testen ob es klappt. Tut es.
Ich kann das leider nicht....der merkt doch sofort das ich es war !
Danke
geben
Hier stehts genau:
http://www.ariva.de/forum/...ge-willkommen-528626?page=92#jumppos2306
Mein Wortlaut beim Widerspruch Nummer 2:
(direkt an lth, da sie heute ihren Diensttag hat)
"du liebe ly - gucke da rein, eigentlich steht dort das wesentliche:
http://www.ariva.de/forum/...ge-willkommen-528626?page=92#jumppos2306
ich bekam auf Widerspruch eine "Änderung" (das siehste selbst). Jetzt sehe ich von jeglichen Urteilen weg, nichts, gar keine! Ich möchte nämlich, daß die Löschung aufgehoben wird. Ansonsten darf ich es ... ;) )"
Mal sehen, ob es diesmal zurückgenommen wird - oder wieder eine neue ... eine durchaus interessante (2-te) Änderung der ersten folgt?
öchl ...
War schön mit dir! Bis dann!