VIVACON-Der Erbbauspezialist
Seite 110 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 16.11.12 10:43 | von: Gropius | Anzahl Beiträge: | 4.269 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:48 | von: Antjevezsa | Leser gesamt: | 432.029 |
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Hat MM eine insolvenzplan vorgestellt ?? Wenn Ja warum wurde nicht abgelehnt ?
Wenn Nein warum wurde nicht einer erstellt??
2. Die Pachtzahler sind nicht nur Firmen sondern auch Privatpersonen sowie Großgrundbesitzer, die jedoch selbst in finanziellen Schwierigkeiten mit ihren Immobilien sind und dementsprechend an die Vivacon nichts zahlen.
3. Sofern der Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien pleite ist, und keine Grundsteuer an die Kommune zahlt, kann diese rein rechtlich von der Vivacon AG eingefordert werden. Man bezahlt Jährlich eine Grundsteuer für Grundbesitz!
Bin selber mit einem Bürgermeister in Kontakt und auch im persönlichem Gespräch.
Ich selbst hab genug Immobilien, teilweise auf einem Grundstück das der Vivacon AG gehört und bin dadurch weitaus besser informiert als viele andere. Vorallem über dubiose Machenschaften von Kaufleuten und der Blauäugigkeit der Vivacon.
Nur will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, bei dem was ich in den Letzten 5 Jahren alles in Erfahrung erbracht habe (nicht alleine).
Sofern der Immobilien Eigentümer Schulden bei dritten macht, werden diese auch ins Grundbuch in Abteilung 3 eingetragen, sofern der Gläubiger es auch durchzieht!
Entschuldigung wegen meiner Grammatik, liegt teilweise an der Autokorrektur am Handy, die mir nicht sofort auffällt.
das Vorkaufrecht nicht mehr gilt. Ich würde es
begrüßen, wenn einzeln verkauft wird, wenn hierbei
die Verkaufserlöse größer werden und für die
Aktionäre noch ein wenig rausspringt. Aber ich gehe
von dem Verkauf der ganzen Verbriefungen aus.
Vielleicht wirst du dann an Macquarie weiter Erbpacht
zahlen. Ich glaube nicht, dass die Erbpächter aus den
Problemen der Vivacon einen Vorteil ziehen können.
Übrigens tun sich Banken extrem schwer, eine Immobilie mit gepachtetem Grundstück zu finanzieren, den es wird bei einer Finanzierung verlangt, dass die Bank an erster Stelle Abteilung zwei im Grundbuch eingetragen wird (Erbbaugeber steht dort) , da ansonsten die Bank bzw. Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung leer ausgehen (Vivacon wird immer bevorzugt).
Ein Fehler meinerseits: Die Immobilien auf dem gepachtetem Grundstück sind meistens stark mit einer Hypothek belastet.
Das schreckt natürlich neue Investoren ab.
Noch schlimmer ist es, wenn die Immobilien nur noch Schrottwert haben (vorbesitzer hat sich nicht mehr darum gekümmert) und eine Totalsanierung erforderlich ist.
wie ist deine meinung dazu?
12.05.2014
http://www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/...info.asp?vn=398374
Dieser Beschluss wurde am 14.04.2014 bekannt gemacht. Plus 4 Wochen ergibt .... tuschhhhh... den 12.05.2014- 24:00 Uhr.
Fragt euch selbst oder im Freundeskreis:
Möchtet Ihr ein Haus kaufen, bei dem das Grundstück einem anderem gehört?
Es ist schließlich eine sehr langfristige Investition, vorallem mit hohen kosten verbunden.
Will man da nicht "Wenn schon, den schon" auch das Grundstück miterwerben?
Gerade jetzt, wie du schon sagst, in dieser Niedrigzinsphase?
Aus Gesprächen mit anderen kann ich sagen, das bis jetzt alle auch Eigentümer des Grundstücks sein wollen.
Oder hast Du gedacht, dass das Geschäft der Vivacon der Ankauf von Grundstücken unter Reihenmittelhäusern ist? Next, please...
Gesprochen mit Vorstand der X-AG :-D (Sorgenfalten pur), dem Bürgermeister, dem die Schrottimobilien und vorallem das Erbpacht Model ein Dorn im Auge ist und dubiosen Kaufleuten, die der Vivacon den letzten Müll angedreht haben, aber mit sehr viel Geld abgehauen sind (keine Reinvestition getätigt).
Ich werde mal weiter mein Geld im Schlaf verdienen, kauf mal weiter deine tollen Vivacon Aktien :-P.
NEXT PLEASE....
schwierig machen neue zu erwerben, wertsteigern die Erbpacht-
Grundstücke, die bereits im Eigentum sind.
Einfach: Geringes Angebot, erhöhte Nachfrage bringen den Preis
nach oben.
Und in der jetzigen Situation geht es bestimmt nicht, Grundstücke
zu kaufen, sondern erst einmal darum wieviel die jetzigen Wert sind.
Die Sanierung soll weiter Thema sein, aber halt ohne Marco Meyer.
Ihm hat man das erfolgreiche Sanieren nicht mehr zugetraut.
Vivacon ist ein aufgeblähter, teurer Verwaltungsapparat und M.M.
vielleicht der nette Kollege, der keinem weh tun kann. Das war
gut für die Kollegen, das war über die Lohnsteuer gut für das Finanzamt
und das war gut für das Arbeitsamt. Aber es war nicht gut für
die Aktionäre. Hätte M.M. den Sparkurs genommen der nötig war,
wäre noch genug in der Kasse gewesen, sodass der Ausfall von
Erbpachtzinsen (z.B. Conergy) kein Problem gewesen wäre.
Jetzt ist der Gabentisch für die Gläubiger und den Insolvenzverwalter
geöffnet. Sie sind bekanntlich sehr, sehr, sehr hungrig.
Die Gläubiger werde gute Manager haben, die viel für ihre Aktionäre
herausholen wollen. Aber vielleicht hat uns M.M. wenigsten dem
Himmel ein wenig näher gebracht, bei so viel guten Taten mit unserem
Geld!
ich denke, warnschüsse gab es genug.
allerdings muß man sich auch fragen, ob diese meldung- siehe http://www.ariva.de/news/...-Vivacon-AG-Aenderung-im-Vorstand-4888099 eine bewußte irreführung war, bzw. falsche hoffnungen geweckt wurden. wobei das für mich eine übliche formulierung war.
naja egal.
An der Stelle hat nicht einmal Meyer gelogen.
Trotzdem hat sich m.E. abgesehen vom Aktienpreis gar nicht soviel verändert seit der Regelinsolvenz. Die ganzen Bewertungsthemen sind davon unbeeinflusst. Der Verwalter kann die Gläubiger nun deutlich härter anfassen, aber auch die Aktionäre ignorieren. Irgendwie glaube ich auch, dass die Zerschlagung der Assets mehr Aufwand als Nutzen bedeuten würde. Zumal die Preise für die Perlen und für den Schrott gemittelt würden. Das nützt eigentlich niemandem. Wenn die Verbindlichkeiten aus den Swaps tatsächlich gekappt werden könnten, man eine KE nach einem reverse Split 1 für 15 zB machen würde, wäre dem Aktionär zwar nicht gedient, aber Meyer wäre sicher weg. Allein die Amtsniederlegung von Meyer verbessert den Unternehmenswert um einige Milliönchen, da bin ich mir sicher.
Ein Insolvenzplan hätte mir mehr Sorgen gemacht.
auch aufgrund des Beitrages von der Credit Suisse.
Über die Aktionäre und einer Kapitalerhöhung kann Vivacon
wieder liquide werden. Günstiger ist an Geld nicht zu kommen.
Dadurch könnte für die Swap-Kontrahenten auch das Geschäft
gerettet werden. Sie könnten sich hierfür stark machen.
Der Insolvenzverwalter wird erst mal das erarbeitete Sanierungskonzept
mit Aktionären weiterverfolgen und bei Aussichtslosigkeit neues erarbeiten.
Und richtig, wenn ein echter Manager M.M. ersetzen würde, der verstanden
hat, dass seine Aufgabe ist, Gewinne zu machen, die
Betriebskosten gesenkt würden, die Mitarbeiterzahl auf das notwendige
reduziert würden, müsste diese Änderungen das Unternehmen wieder um
einige Milliönchen wertvoller machen. Ich hoffe, dass die Gläubiger das
genauso sehen.
Ich sehe es wie koenigswinter, es hat sich im Grunde nichts verschlechtert
und die Möglichkeiten ohne die Eigenverwaltung von M.M. sind verbessert.
M.M. hatte nicht verstanden, dass das Geld das er jeden Monat auf seinem
Gehaltskonto sehen wollte, vorher hätte von ihm erwirtschaftet werden müssen.
Das kann doch bei den Gläubiger nur auf Unverständnis gestoßen sein.
Ich hatte immer noch auf eine Art Joker gehofft, der M.M. entlasten würde.
Den gibt es aber nicht! M.M. war tatsächlich eine Katastrophe!
mir ging es nur um die formulierung seines abganges oder ausscheiden.
BTW: Da hat sich grad ein schöner Block auf der BID-Seite entwickelt.
Möchte die Gelegenheit nutzen und darauf hinweisen, daß ich den heutigen Kurs in meinem Post #661 am 01.10.13 um 19:31 hier vorhergesagt habe.
Wer im Geld schwimmt hält einen Rettungsring für eine Zumutung.
Trifft zwar nicht auf mich zu; sollte aber eine Rettung für mich in Frage kommen, schätze ich die Chancen eben dieser für mich als sehr realistisch ein.
Die Verwertung kann auf drei verschiedenen Wegen betrieben werden:
1. Liquidierung : Zwangsversteigerungen ale Vermögen.
2.Sanierung: Nach der Sanierung fallen die erwirtschaften Gewinne den Gläubiger zu.
3. Übertragung: Verkauf des Unternehmens an ein andere Unternehmen aus dem Erlös werden die Gläubiger befriedigt.
Wenn ich die Meldung lese kommt nur Punkt 2 und 3 in Frage
Dh für mich die Gläubiger wollen keine Zerschlagung von Vivacon !!