Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 10485 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 104.654.452 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 13.603 | |
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Diese Anwalts Abzug Buden kenne ich zu genüge Aus meinen geschäftlichen Umfeld.
Höchste Priorität hätten dann die klagenden Alt-Aktionäre (z.B. der PIC, Wiese, diverse Hedgefonds...). Diese würden durch Pepcor-Aktien und/oder Cash abgefunden werden. Eventuell auch durch neu auszugebende Aktien.
Danach kämen die nicht klagenden Alt-Aktionäre und die sog. Neu-Aktionäre (ob diese Aufteilung Sinn macht, ist eine andere Frage).
Diese würde man quasi ihrem Schicksal überlassen. Wenn die oben genannten Maßnahmen zur Reduzierung des Eigenkapitals und/oder zur Verwässerung der Aktien (durch eine Kapitalerhöhung) führen, wären sie die Dummen. Wenn der Kurs sich von alleine erholt, wäre das sozusagen ihre Abfindung.
Man darf nicht vergessen, dass viele Neu-Aktionäre mehr geschädigt sind als Alt-Aktionäre, weil sie nach dem Kurssturz im Dez. 2017 immer wieder nachgekauft haben. Sie haben auf einen Rebound spekuliert. Daher könnte SNH ihren moralischen Anspruch auf Wiedergutmachung evtl. geringer einstufen.
Wie auch immer: eine Lösung ist überfällig nach ca. 2,5 Jahren Herum-Eierei.
Moderation
Zeitpunkt: 04.08.20 21:29
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 04.08.20 21:29
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
@Klaas: Danke für deine Wünsche (#262346), nicht ganz uneigennützig Wünsche ich dir auch viel Glück bei dem Ritt auf der Rasierklinge. Sollte etwas von Steinhoff kommen, gebe ich hier eine Rückmeldung, wenn mir hier nicht jemand zuvor kommt.
Hier steht auch nochmal wer berechtigt ist.
@ dermünchner
Dir ist damals einmal der Hinweis aufgefallen, das von der AG selber im Zusammenhang mit dem Handel dieser Aktie zur VORSICHT geraten worden ist?
Au weh....
....aber eben auch gewinnen! :-)
Für nach dem 5.12.2017 gekaufte Aktien gibt es keine Entschädigung.
Wer davor gekauft hat, erhält Entschädigung, egal ob er die Aktien noch hält oder nach dem 5.12.2017 verkauft hat.
Diejenigen, die im weitesten Sinn Firmenanteile eingebracht haben, sollen eine höhere Entschädigung erhalten als der reine Kauf-Aktionär.
So zumindest mein Kenntnisstand.
Deshalb erhält Wiese je Share auch mehr als z.b. unser User Klever Klaas.
Bei ThyssenKrupp hat meine Quelle ja für heute Recht behalten.
Aber was positives zum Feierabend.
Ich wurde ja gemeldet, wegen meiner Reaktion auf die Muschi.
Habe mich bei den Moderatoren mal über das Forum aus gelassen.
Vielleicht habe ich, mal was, mit bewirkt ?
2 Nutzer wurden vom Verfasser von der Diskussion ausgeschlossen: Lord Tourette, MarketTrader
nicht annehmen. Deine Großzügigkeit weiss bestimmt
wer anders zu schätzen.
So, und jetzt würd ich mich in dieser Woche über die eine oder andere Zusage in Sachen Vergleich freuen. Kann ja nicht sein dass VEB innerhalb weniger Stunden zusagt und dann tut sich erstmal gar nichts mehr. TILP, Barents-Krans, Deminor & Co. - jetzt liegt es an Euch !