Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 10480 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:13 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 104.537.849 |
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Moderation
Zeitpunkt: 03.08.20 12:17
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Kommentar: Provokation
Zeitpunkt: 03.08.20 12:17
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Kommentar: Provokation
Jeder weiß doch: Keine Einigung mit den Klägern, dann Insolvenz.
Da Steinhoff keine Insolvenz will, können die Kläger pokern (auch mit 80).
/frémdschämen/
schwaches Verb
UMGANGSSPRACHLICH
sich stellvertretend für andere, für deren als peinlich empfundenes Auftreten schämen
"ich konnte mir seine Darbietung nicht ansehen, ohne mich fremdzuschämen""
ja, T-Shirt-Besitzer können sich deine Darbietung nicht ansehen, ohne sich für dich zu schämen.
Hast du glasklar erkannt
Entschädigungspreis 15 ZAR
Es spielt für die Entschädigung keine Rolle, ob die Aktienausgabe jetzt oder am Tag des in Kraft Tretens durchgeführt wird.
Die 15 ZAR werden so schnell nicht auftauchen an der JSE und verkaufen dürfen die MPC Kläger ab dem Tag des in Kraft Tretens.
Also sollten sie diese Aktien schon besitzen.
Und nächste Quarterly PHL Notice zur aktuellen Bewertung der Entschädigungssumme in PHL Aktien ist am 01.09.2020 fällig ;-)
Vielleicht gibt es dann im September noch ne kleine Verwässerung.
Moderation
Zeitpunkt: 06.08.20 12:00
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Zeitpunkt: 06.08.20 12:00
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Kommentar: Nutzerhetze
Da der VEB bereits in einer Rekordzeit dem Vergleich zugestimmt hat, wäre es ja auch durchaus denkbar, dass einige der Kläger die laut Morningstar Aktien erworben haben, zum VEB gehören. Vielleicht ist man sich mit dem VEB schon länger einig, wer weiß das schon so genau.
1. Commerzbank wegen Prospekthaftung
2. Deloitte wegen kläglichen Versagen bei der Prüfung
3. D&O Versicherer
4. Altes Management
5. Alle die noch Dreck am Stecken haben
Für mich ist ein GP das in allen Richtungen Ruhe in die Sache kommt.
Was es schlussendlich wirklich die Holding kosten wird, ist meiner Meinung nach völlig unklar, da Sie hoffentlich einiges von den o.g. Kreis wiederholen werden.
Stand ja auch so ähnlich in den FAQ, dass man mit dem Vergleich jegliches Recht auf Klage an den o.g. Personenkreis aufgibt.
Übrigens, sofern die 75% erreicht werden, dann sind automatisch die restlichen 25% Wert die nicht zugestimmt haben, mit im Vergleich. Sie bekommen also auch das Angebotene, sofern dann das jeweilige Gericht dem Kompromiss zustimmt.
75% des summierten klagewertes? oder 75% aller kläger, wo dann die kleinen gleichviel wiegen wie die grossen?
wie wird das gemessen? das macht schon einen unterschied, wiese und der veb machen zusammen ja schon über 40% des gesamtwertes aus, sind aber nur zwei klageparteien.....
oder warum verteilst sonst einen schwarzen stern für die vernünftige frage in #236?
Wenn über 75 % der Gläubiger, also hier über 75 % der Claimgläubiger, der Vereinbarung zustimmen, dann werden die restlichen mindestens 25 % der Claimgläubiger ebenfalls dazu gezwungen sein, mit in den Vergleich, der im Rahmen eines "Suspension of Payment" under Dutch Law (SoP) für SIHNV und seine Kläger oder mit in ein Verfahren gemäß "section 155 of the Companies Act 71 of 2008 in South Africa" für die SIHPL Kläger zu gehen.
Beide Verfahren sind natürlich auch einzeln möglich, wobei ich eher davon ausgehe, dass SIHPL der Kandidat wäre, der dieses Verfahren wohl am ehesten in Anspruch nehmen dürfte.
Deshalb dürfte der Tekkie Truppe wohl gerade der Bauch schmerzen ;-)
"The adoption of a proposal requires the support by a majority in number, representing at least 75% in value, of the creditors or class, as the case may be, present and voting in person or by proxy, at a meeting called for that purpose."
https://restructuring.bakermckenzie.com/...-New-Logo-South-Africa.pdf
In the event that a formal settlement process is launched by SIHNV by way of a SoP procedure in the Netherlands, the level of claimant support required is 50% of creditors (including financial creditors) present and voting at the creditors’ meeting, representing at least 50% of the total value of claims against SIHNV.
For a s155 process in South Africa, if launched by SIHPL, the level of claimant support required is a majority in number, representing at least 75% by value, of creditors present and voting in each class of creditors of SIHPL.